Den in den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Dem vorgelegten Beschlussvorschlag zur Stellungnahme eines Einwenders vom 24.08.2020 wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die nachträglich vorgelegten Stellungnahmen keine Anregungen und Bedenken beinhalten.         

Der als Anlage VI zur Sitzungsvorlage Nr. IX/879 beigefügte Plan mit Begründung zur Aufstellung der Innenbereichssatzung „Bahnhof Holtwick“ im Ortsteil Holtwick wird als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/879, gibt Erläuterungen und geht auf die nachträglich in der Sitzung vorgelegten Unterlagen ein. Er teilt mit, dass im Rahmen der Beteiligungsfristen weitere Stellungnahmen eingegangen seien. Zu einer Stellungnahme eines Einwenders liege ein entsprechender Beschlussvorschlag vor.

 

Ausschussmitglied Wigger erkundigt sich, was der Einwender tun müsse, um bzgl. der Anliegerbeiträge Recht zu bekommen.

 

Fachbereichsleiterin Frau Brodkorb teilt mit, dass er in diesem Verfahren der Aufstellung der Innenbereichssatzung keine Rechte geltend machen könne. Wenn die Straße ausgebaut werde, kämen gegebenenfalls Kosten auf Grundlage des Straßenausbaus und der KAG-Satzung auf den Einwender zu. Das sei aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

 

Diese Aussage bekräftigt auch Bürgermeister Gottheil. Er macht deutlich, dass die vorgebrachten Punkte aus der Stellungnahme vom 23. Juli 2020 in diesem Verfahren nicht abschließend behandelt werden könnten.

 

Aus Sicht des Ausschussmitgliedes Branse passe das Instrument der Innenbereichssatzung aufgrund der Trennung des Bereichs durch die Bahnschiene hier grundsätzlich nicht. Die Innenbereichssatzung sei lediglich ein Geschenk für Grundstückseigentümer, unkompliziert Wohnraum im Außenbereich schaffen zu können.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: