Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von „Wohnbaufläche“ im Ortsteil Darfeld für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/880 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:                 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/880 und gibt Erläuterungen. Er schlägt vor, den Tagesordnungspunkt gemeinsam mit dem nächsten Tagesordnungspunkt (SV IX/881) zu beraten.

 

Ausschussmitglied Espelkott begrüßt die Planung eines neuen Baugebiets im Ortsteil Darfeld. Im Namen der WIR-Fraktion stellt er den Antrag, dass der Spiel- und Bolzplatz bleibe und eine Änderung im Flächennutzungsplan nicht erfolgen solle. Die Spielflächen seien durch viele Kinder in der Siedlung gut genutzt. Hier solle keine Baufläche entstehen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass man sich seitens der Verwaltung überlegt habe, diese Spielplatzflächen mit zu überplanen, um für die Zukunft weitere Möglichkeiten der Bebauung offen zu lassen, ähnlich wie bei dem Bolzplatz und der kürzlich durchgeführten Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ in Holtwick. Er stellt klar, dass ein Verkauf der Grundstücke als Wohnbauland derzeit kein Thema sei.

 

Ausschussmitglied Espelkott entgegnet, dass die Intention der Verwaltung grundsätzlich verstanden werde, aber der Bedarf des Spiel- und Bolzplatzes immer gesehen werde und der Verkauf als Wohnbaugrundstücke, aufgrund der hohen Frequenz des Platzes aus den umliegenden Siedlungen, auch in Zukunft keine Option sei.

 

Ausschussmitglied Steindorf geht auf den Antrag der WIR-Fraktion ein und sieht ebenso, dass der Spielplatz derzeit erhalten bleiben solle. Er macht den Vorschlag, die Änderung des Spiel- und Bolzplatzes in Wohnbaufläche in der Planung zu belassen, allerdings eine Regelung zu treffen, dass der Rat über zukünftige mögliche Verkäufe der Grundstücke, vorbehaltlich der Entwicklung der umliegenden Siedlungen, entscheide.

 

Ausschussmitglied Steindorf bittet darum, dass der Umweltgedanke in der weiteren Bauleitplanung berücksichtigt werde. Es müsse alles getan werden, um Bodenversiegelung zu vermeiden. Zudem geht er auf die Thematik des bezahlbaren Wohnraumes ein. Bundesweit sei immer in der Diskussion, dass bezahlbarer, preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden solle. Die CDU könne sich vorstellen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern zu schaffen. Jetzt sei man noch ganz am Anfang der Planung und könne diese Punkte berücksichtigen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass man für die nördlichen Grundstücke hinter dem Lärmschutzwall eventuell eine 3-Geschossigkeit festlegen könne, um mehr Möglichkeiten von Mietwohnungen zu schaffen; ebenso könne sich die CDU auch eine geschlossene Bauweise vorstellen.

 

Ausschussmitglied Weber kann sich mit den Überlegungen der CDU anfreunden und sieht die Möglichkeit zum mehrgeschossigen, ökologischen Bauen als positiv an. Er fragt, was mit der Fläche des Flurstücks 729 sei, und regt an, das Baugebiet auch über einen Fuß- und Radweg über die Straße „Hoffkamp“ zu erschließen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass sich das Flurstück 729 nicht im Eigentum der Gemeinde Rosendahl befinde. Dies sei eine Ausgleichsfläche vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), für die bei Überplanung ein Biotopwertdefizit auszugleichen sei. Dies wolle man als Verwaltung nicht zwingend anstreben. Man wolle Wallhecken stehen lassen sowie Grünflächen und Grünzonen in der Bauleitplanung festsetzen. Man könne zudem überlegen, ob mehr Gestaltungsfestsetzungen getroffen werden, z.B. zur Dachform.      

Grundsätzlich befürwortet Fachbereichsleiterin Brodkorb die Thematik des erschwinglichen Wohnungsbaus. Bei der Frage nach der 3-Geschossigkeit weist Fachbereichsleiterin Brodkorb darauf hin, dass es eventuell Probleme mit den Rettungswegen in den Obergeschossen geben könne. Hier müsse eine Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld erfolgen. Ihr Vorschlag zu den angesprochenen Punkten sei, die Planungen in die frühzeitigen Beteiligungen zu geben und die Rückmeldungen abzuwarten. Da die Planung noch ganz am Anfang sei, könne man zum nächsten Schritt der öffentlichen Auslegung noch alles anpassen.

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, wie das mittlere Grundstück im westlichen Planbereich erschlossen werden solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt hierzu mit, dass das Grundstück über eine private Zuwegung erschlossen werde. Dies werde die Möglichkeit bieten, die Grundstücke gegebenenfalls später auch etwas anders aufteilen zu können. Sie ergänzt, dass man vom Wendehammer aus auch Grundstücke auf dem Flurstück 729 erschließen könne, wenn sich die Gegebenheiten, Voraussetzungen (Eigentumsverhältnisse, ökologischer Ausgleich etc.) in einigen Jahren ändern sollten.

Ausschussmitglied Mensing geht auf die Abwasserbeseitigung ein und fragt, ob die Regen- und Schmutzwasserbeseitigung gesichert sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb antwortet, dass das Regenrückhaltebecken im Baugebiet „Kortebrey II“ laut Auskunft des Tiefbau-Ingenieurs der Gemeinde Rosendahl ausreichend dimensioniert sei, die anfallenden zusätzlichen Regenwassermassen aufzunehmen, sodass in der ersten Planung kein Grundstück für eine Regenrückhaltung freigelassen werden müsse. Allerdings sei im weiteren Verfahren ein Entwässerungsgutachten durch ein Ingenieurbüro zu erarbeiten, das die Abwasserbeseitigung, auch im Hinblick auf das anfallende Schmutzwasser und die Aufnahmefähigkeit der umliegenden Kanalisation, betrachte.

 

Ausschussmitglied Steindorf bekräftigt seine Aussagen zum erschwinglichen Wohnungsbau und macht deutlich, dass hier nicht von sozialem Wohnungsbau gesprochen werden solle. Sozialer Wohnungsbau sei ein feststehender Begriff. Man solle besser von preisgünstigem oder erschwinglichem Wohnungsbau sprechen und diesen durch z.B. Mietobergrenzen realisieren.


Ausschussmitglied Branse regt an, dass man sich auch über die überdimensionierte alte Horstmarer Straße Gedanken machen solle. Die alte Landstraße könne man ggfls. zurückbauen, da sie in der Breite nicht benötigt werde. Er schlägt vor, hinten in der Sackgasse z.B. eine Skateranlage zu errichten. Er regt an, dass sich die Politik bei diesen Fragen mehr einbringen müsse. Die Politik solle sich Gedanken über Festsetzungen machen.

 

Ausschussmitglied Mensing erinnert an den zu Beginn gestellten Antrag, die beiden Flurstücke 412 und 413 (Spiel- und Bolzplatz) aus der Planung herauszunehmen. Mit der Herausnahme der Flächen sei dies eine eindeutige Willensbekundung, was man langfristig mit der Fläche vorhabe. Die WIR Fraktion habe nicht vor, die Fläche den Kindern wegzunehmen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt schlägt vor, eine Absichtserklärung durch den Rat beschließen zu lassen, dass die Fläche auf lange Sicht nicht als Wohnbaufläche genutzt werde.

 

Ausschussmitglied Steindorf unterstützt die Stellungnahme von Ausschussmitglied Kreutzfeldt.  Die Flächen sollen vorläufig nicht als Vermarktungsfläche beachtet werden, man wolle sich nur für die Zukunft alles offenlassen. Dies habe nichts mit Wegnehmen zu tun.     

Ausschussmitglied Weber unterstützt den Antrag der WIR-Fraktion und macht deutlich, dass es hier um etwas Grundlegendes handele. Durch die Herausnahme der Flächen aus der Planung werde festgeschrieben, dass die Flächen dauerhaft nicht in Anspruch genommen werden.

 

Ausschussmitglied Branse sieht für die Zukunft eine gewisse Flexibilität für die Verwaltung, wenn die beiden angesprochenen Flächen mit überplant werden. Aus seiner Sicht könne die Möglichkeit der Bebaubarkeit geschaffen werden, es solle aber trotzdem bis auf weiteres ein Spielplatz bleiben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt meint, dass der Spielplatz nicht auf Dauer zu erhalten sei, da immer eine Bebauungsplanänderung möglich sei. Allerdings sehe er, dass eine Änderung der planungsrechtlichen Möglichkeiten für den Spiel- und Bolzplatz aus Zeitgründen besser jetzt mit gemacht werden könne.

 

Ausschussmitglied Mensing bekräftigt abermals, dass die Flächen für die Kinder, die dort leben, erhalten werden sollen. Drumherum seien durchwachsene Baugebiete, es lebten viele verschiedene Familien dort. Daher möchte die WIR-Fraktion die Flächen dauerhaft erhalten. Eine Absichtserklärung durch den Rat könne auch zurückgenommen werden.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck fasst nach reger Diskussion zusammen, dass nicht zur Diskussion stehe, Spielplätze aufzugeben, sondern entweder eine ergänzende Absichtserklärung zu beschließen oder die beiden Grundstücke aus der Planung herauszunehmen. Er lässt sodann über den folgenden Antrag der WIR-Fraktion abstimmen:

Die WIR-Fraktion beantragt, die Grundstücke Gemarkung Darfeld, Flur 2, Flurstücke 412 und 413 aus der Flächennutzungsplanänderung herauszunehmen und nicht zu überplanen.

Abstimmungsergebnis:                 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Der Antrag der Wir-Fraktion ist damit abgelehnt.

 

Ausschussmitglied Mensing möchte wissen, ob sich für die Gemeinde Nachteile ergeben, wenn Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden, diese aber nicht in Anspruch genommen werden, sodass dadurch eine Außenentwicklung auf Dauer nicht oder schwer möglich sei.

 

Bürgermeister Gottheil stellt fest, dass grundsätzlich eine „Innenverdichtung vor Außenentwicklung“ zu verfolgen sei. Es liege diesbezüglich aber kein Schriftstück  oder ähnliches der Landesregierung bzw. der Bezirksregierung Münster vor. Problematisch sei allerdings, die Innenverdichtung zu verfolgen, wenn Eigentümer*innen nicht bereit seien, Ihre privaten Grundstücke zu verkaufen. Er sehe keine Nachteile, wenn Flächen im Innenbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, sie aber nicht vollständig bebaut würden. Er berichtet in diesem Zusammenhang über eine neue Vorgehensweise der Bezirksregierung in Bezug auf die Regionalplanung. Bis heute sei es so, dass Flächen im Regionalplan fest verortet seien, auf die Kommunen oft keinen Zugriff hätten; Änderungen könnten in diesem Zusammenhang meist nur über Flächentausch über ein oftmals langwieriges Regionalplanänderungsverfahren durchgeführt werden. Für die Zukunft erarbeite die Bezirksregierung Münster derzeit ein flexibleres Verfahren.

Aus der Diskussion im Ausschuss ergebe sich, dass anhand des Bedarfes (z.B. Anzahl Kinder und Familien) eine Festlegung bzw. Ausweisung der Spiel- und Bolzplatzfläche vorgenommen werden könne. Mit dem Wort „Bedarf“ müsse man vorsichtig sein, da es ein juristischer Rechtsbegriff sei, bekräftigen Bürgermeister Gottheil und auch Ausschussvorsitzender Lembeck.

 

Bürgermeister Gottheil führt an, dass besser später bei einer möglichen Grundstücksveräußerung eine sachliche Diskussion geführt werden solle, in der auch über eine mögliche Notwendigkeit der Spiel- und Bolzplatzfläche diskutiert werden könne.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt anschließend über den WIR-Antrag abstimmen, nach dem die Spiel- und Bolzplatzfläche nicht überplant werden solle und sie nicht Gegenstand der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes werde.

 

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Der Antrag der WIR-Fraktion ist damit abgelehnt.

 

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt anschließend über eine mögliche Absichtserklärung abstimmen, die sich aus der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt ergeben habe:

 

Die Veräußerung der Grundstücke Gemarkung Darfeld, Flur 2, Flurstücke 412 und 413 bedarf eines expliziten gesonderten Beschlusses des Rates.


Abstimmungsergebnis:                 6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss zudem noch folgende Beschlussempfehlung für den Rat: