Die Verwaltung wird beauftragt, unter dem Vorbehalt, dass der Antragsteller die Kosten für das Planverfahren trägt, die 2. Änderung der 3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick vorzubereiten. Die Kosten des Planverfahrens einschließlich des ökologischen Ausgleichs trägt der Antragsteller. Sollte eine Verschiebung der GI-Fläche erfolgen, ist hierfür ein Lärmgutachten notwendig. Die Kosten sind ebenfalls vom Antragsteller zu tragen.


Eine Änderung der Grünfläche zur Gemeindestraße wird nicht Gegenstand der Bauleitplanung.


Abstimmungsergebnis:                                                8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/882 und gibt Erläuterungen.


Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert den Sachverhalt anhand der Pläne, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt seien. Der Gewerbetreibende auf dem Grundstück Gemarkung Osterwick, Flur 20, Flurstück 223 plane die Errichtung von Schüttgutboxen und das Brechen von Bauschutt. Es liege dem Kreis Coesfeld ein Antrag auf Genehmigung einer Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen von 10 t/d vor. Ebenso sollen auf dem Grundstück bis zu 100 Tonnen ungefährlicher Abfall gelagert werden. Der Kreis Coesfeld befürwortet den Antrag und beabsichtige, ihn positiv bescheiden. Die Verwaltung könne keinen Grund anführen, warum der Antrag nicht mitgetragen werden solle. Zudem liege ein Antrag auf Änderung der 3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“ vor. Der Gewerbetreibende beantrage die Entfernung der Grünflächen aus dem Bebauungsplan.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert weiter, warum im Gewerbegebiet überhaupt Grünflächen festgesetzt worden seien. In Vorjahren sei es eine Verpflichtung gewesen, einen Teil des Ausgleichs für ein Gewerbegebiet direkt im Plangebiet festzusetzen. Theoretisch könnten nun alle Grünstreifen im Plangebiet entfallen. Aus städtebaulicher Sicht sei es sinnvoll, alle Trenngrünstreifen herauszunehmen.

 

Ausschussmitglied Steindorf teilt dem Ausschuss die Auffassung der CDU-Fraktion mit. Die Trenngrünstreifen könnten entfallen, der Grünstreifen zur „Holtwicker Straße“ solle erhalten bleiben. Es sei zu klären, was die Ausweisung von „Industriegebiet“ für Immissionen und Betriebszeiten bedeute. Voraussetzung für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens sei die Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller.

 

Ausschussmitglied Mensing bekräftigt, dass auch die Kosten für einen Ausgleich vom Antragsteller zu übernehmen seien. Der Gemeinde dürften hier keine Kosten entstehen. Fraktionsvorsitzender Steindorf sieht das ebenfalls so.

 

Ausschussmitglied Weber kann keine Notwendigkeit erkennen, dass die Grünflächen aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden sollen. Er sieht hier ein Durchsetzungsproblem. Man müsse für die Durchsetzung der Einhaltung der Festsetzung sorgen. Es müssten im Fall der Zuwiderhandlung auch Anlagen zurückgebaut werden. Er wolle hier keinen Kompromiss eingehen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass er kompromissbereit sei und die Auffassung der CDU-Fraktion teile. Die Grünstreifen zwischen den Grundstücken können entfallen, der Grünstreifen zur „Holtwicker Straße“ solle erhalten bleiben.

 

Ausschussmitglied Mensing sieht die Problematik, dass die anderen Grundstückseigentümer auch einen Ausgleich bezahlen müssen, wenn Grünstreifen entfallen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass es nicht funktioniere, nur einen kleinen Teil des Grünstreifens aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. In anderen Fällen hätten Antragsteller auch alle Kosten eines Verfahrens getragen. Sie vermutet, dass die anderen Eigentümer nicht bereit seien, sich an Kosten zu beteiligen.

 

Ausschussmitglied Branse möchte wissen, ob auch andere Eigentümer, die festgesetzte Grünflächen auf ihren Grundstücken haben, einen Anspruch darauf haben, dass die Festsetzung herausgenommen werde. Zudem stellt sich die Frage, wie viele Fälle es im Gewerbegebiet „Eichenkamp“ gebe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass die meisten bzw. schwierigsten Fälle im Bereich Gordenhegge seien. Es bestehe gleiches Recht für alle.

 

Ein Beschlussvorschlag wird zur Diskussion gestellt und durch Fachbereichsleiterin Brodkorb modifiziert.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: