Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von „Wohnbaufläche“ im Ortsteil Darfeld für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/880 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:                 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

(ohne Ratsmitglied Lethmate)


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/880, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26. August 2020 sowie die Einbeziehung der Spiel- und Bolzfläche ein. Es sei eine sehr große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken vorhanden. Eventuell sei es möglich, dass über zwei Varianten beraten werden könne. Der angrenzende Wald könnte mit in die Überplanung einbezogen werden. Diese Fläche stehe im Eigentum des Landesbetriebs „Straßen.NRW“ und sei belegt mit einem entsprechenden Ausgleich an Ökopunkten. Eine Auslösung von zusätzlichen Ökopunkten könnte allerdings vorgenommen werden. Die Kosten für die Auslösung an Ökopunkten könnten anschließend an die neuen Grunderwerber weiter gegeben werden. Zur Bestandserhebung z.B. für Insekten könne eine Kartierung für den nördlichen Teil vorgenommen werden. Bei Sinnhaftigkeit eines Erwerbs der Waldfläche könne der Kauf vom Landesbetrieb „Straßen.NRW“ geprüft werden. Hierdurch könne die Anzahl der verfügbaren Wohnbaugrundstücke um vier Grundstücke erhöht werden.

 

Ratsmitglied Espelkott geht auf den vorliegenden Antrag der WIR-Fraktion ein und führt aus, dass bei der weiteren Planung des Baugebietes der Spiel- und der Bolzplatz nicht mit überplant werden solle. Die grundsätzliche Planung des Baugebietes werde gutgeheißen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass der vorhandene Fahrradweg bis an den Kreisel des Neubaugebietes fortgeführt werden solle. Der Antrag der WIR-Fraktion werde befürwortet. Durch die Schaffung des Baugebietes werde die Eggeroder Straße weiter verdichtet. Es solle darauf geachtet werden, dass Grünflächen erhalten bleiben. Fraktionsvorsitzender Weber sehe auch keine Notwendigkeit gegeben, den Spiel- und den Bolzplatz mit zu überplanen.

 

Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass der Antrag der WIR-Fraktion schon zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses hätte vorliegen sollen. Der Antrag sei grundsätzlich nachzuvollziehen. Trotzdem solle weiter an der Ausweisung von Wohnbaugrundstücken festgehalten werden und eine bestmögliche Ausgangsbasis unter dem Erhalt des Spiel- und Bolzplatzes geschaffen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass verschiedene Maßnahmen in Darfeld angestoßen oder geplant seienj. Deshalb werde keine Notwendigkeit gesehen, den Spiel- und Bolzplatz mit zu überplanen. Vielmehr solle der Grünanteil erhalten oder u.a. durch Pflanzung von Tinywäldern erhöht werden.

 

Ratsmitglied Espelkott könne die verschiedenen Ansichten nachvollziehen. Jedoch sei nun der passende Zeitpunkt gekommen, um Einspruch einzulegen, da dies nach erfolgreichem Abschluss der Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr möglich sei. Es solle eine Festschreibung zu dem Erhalt des Spiel- und Bolzplatzes erfolgen.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass die Diskussion zu dem Erhalt oder zur Wegnahme des Spiel- und Bolzplatzes eingehend in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.08.2020 geführt worden sei. Er spricht sich für eine geringere Flächenversiegelung aus. Die Planung an sich sei sinnvoll, jedoch solle der Spiel- und Bolzplatz in seinem Bestand geschützt werden. Nicht alles solle bebaut werden. Er vertritt die Ansicht, dass ein Speckgürtel geschaffen werde, welcher zu einer Verarmung des Innenbereiches führe. Es müsse ein Umdenken vorgenommen und eine entsprechende strategische Planung für die Zukunft durchgeführt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wehrt sich gegen die Vorwürfe, dass die CDU-Fraktion den Kindern den Spiel- und Bolzplatz wegnehmen wolle. Die Lokalpresse habe den richtigen Sachstand berichtet. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.08.2020 hätten die WIR- und die B´90/Die Grünen-Fraktion gegen die Ausweisung des Baugebietes gestimmt. Nun versuche die WIR-Fraktion mit der Vorlage eines eigenen Antrages von der ursprünglichen Abstimmung abzulenken. Für ihn sei das Verhalten nur Wahlkampfgetöse und nicht sachdienlich. Zur Unterstreichung des heutigen Willens zum Erhalt des Spiel- und Bolzplatzes sei in der Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung am 26.08.2020 ein ergänzender Beschluss gefasst worden. Dieser sei auf die Zukunft ausgerichtet und der Rat solle dadurch in späteren Zeiten eine gesonderte Entscheidung über den Spiel- und Bolzplatz treffen. Dies sei abhängig vom tatsächlichen Bedarf an Spiel- und Bolzflächen.

 

Ratsmitglied Branse sieht die Grundstücksangelegenheit Spiel- und Bolzplatz nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung an. Eine Veräußerung dieser Flächen sei einem Grundstücksgeschäft gleichzusetzen und entsprechend sei der Rat der Gemeinde für dieses Grundstücksgeschäft zuständig.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt klar, dass der vorliegende Antrag von der WIR-Fraktion und nicht von ihm persönlich komme. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.08.2020 sei über den Flächennutzungsplan als Gesamtfläche abgestimmt worden. Entsprechend habe es eine Ablehnung der WIR-Fraktion gegeben, da der Spiel- und Bolzplatz involviert gewesen sei. Anschließend geht Fraktionsvorsitzender Mensing auf die Berichterstattung der Lokalpresse mit den einzelnen Zielen der Fraktionen ein.

 

Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich erneut gegen die Einbeziehung des Spiel- und Bolzplatzes aus. Eine Planung solle ohne diese Grundstücke vorgenommen werden. Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung eine Involvierung des Spiel- und Bolzplatzes enthalte, könne der Beschlussvorschlag nur abgelehnt werden. Er stellt den Antrag, dass der vorhandene Radweg bis zu dem Kreisel verlängert werde.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass eine separate Antragstellung zu der Verlängerung des vorhandenen Radweges nicht nötig sei. Dies könne in den vorhandenen Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden.

 

Ratsmitglied Lethmate führt aus, dass der § 9 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit der Festsetzung einer Bedingung gebe. Diese Möglichkeit solle geprüft werden, konkret, ob eine Bedingung enthalten sein solle, wenn der Spiel- und Bolzplatz nicht mehr benötigt werde, dass diese Grundstücke bebaut werden können. Der Spiel- und Bolzplatz solle rechtssicher erhalten bleiben.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass es keine zweifelsfreie Berechnungsformel gebe, wie der Bedarf ermittelt werden könne. „ Bedarf“ sei ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedürfe der Auslegung. Es solle vermieden werden, einen nicht konkret gefassten Beschlussvorschlag zu fassen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt erinnert, dass in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.08.2020 eine Modifizierung bezüglich des Bedarfes vorgenommen worden sei und eine Veräußerung des Spiel- und Bolzplatzes nur durch den Rat der Gemeinde vorgenommen werden solle, sofern dies heute so beschlossen werde.

 

Ratsmitglied Branse sieht auch eine Problematik in der Auslegung des Begriffs „Bedarf“. Der Rat solle später klären, ob tatsächlich noch ein Bedarf für den Spiel- und Bolzplatz gegeben sei. Somit entfalle für ihn eine entsprechende Festsetzung.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass ein Planungsbüro nur einmal beteiligt werden solle. Entsprechend solle mit der Einbeziehung des Spiel- und Bolzplatzes für die Zukunft ein Vorratsbeschluss gefasst werden mit der Prämisse, dass der Rat der Gemeinde über eine Veräußerung des Spiel- und Bolzplatzes entscheiden solle. Dies sei auch schon im Bereich „Haus Holtwick“ so praktiziert worden. Dies sei vor wenigen Monaten auch durch den Rat der Gemeinde ohne Gegenstimme mitgetragen worden. Nun werde die gleiche Vorgehensweise kritisiert. Dabei sei nur die bisherige Praxis auf den jetzigen Fall angewandt worden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing entgegnet, dass der Spielplatz aufgrund der Immissionen nicht bebaut werden könne. Entsprechend seien im jetzigen Sachverhalt auch die rechtlichen Lärmbedingungen in Bezug auf Beeinträchtigungen zu beachten.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass im Baugebiet ein Spielplatz kein Problem darstelle, da ein Abstand von 150 m zu der nächsten Liegenschaft vorhanden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing möchte wissen, ob es für die vorhandenen Bolzplätze einen Bestandschutz gebe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb verneint dies. Bei nachteiligen Äußerungen von Anliegern wäre im Einzelfall sogar die Aufgabe eines Bolzplatzes möglich.

 

Ratsmitglied Lethmate kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht einfach sei, einen Bedarf zu konkretisieren. Trotzdem solle eine Rechtssicherheit gegeben sein z.B. dadurch, dass erst eine bauliche Nutzung der Flächen bei Nichtvorhandensein von Kindern unter 16 Jahren im angrenzenden Wohngebiet erfolge.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verlässt von 20.21 Uhr bis 20.23 Uhr die Sitzung.

 

Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich dafür aus, dass der Spiel- und Bolzplatz grundsätzlich als Freifläche freigehalten werden solle.

 

Ratsmitglied Lethmate verlässt von 20.22 Uhr bis 20.27 Uhr die Sitzung.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag der WIR-Fraktion auf Nichteinbeziehung des Spiel- und Bolzplatzes in das Flächennutzungsplanverfahren abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 6 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen

(ohne Ratsmitglied Lethmate)

 

Der Antrag der WIR-Fraktion ist damit abgelehnt.

 

Bürgermeister Gottheil lässt anschließend über den weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion über die Veräußerung des Spiel- und Bolzplatzes nur mittels gesonderten zukünftigen Beschlusses durch den Rat der Gemeinde Rosendahl abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                  18 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung (ohne Ratsmitglied Lethmate)

 

Der Antrag der SPD-Fraktion ist damit angenommen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: