Die Verwaltung wird beauftragt, unter dem Vorbehalt, dass der Antragsteller die Kosten für das Planverfahren trägt, die 3. Änderung der 3. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick vorzubereiten. Die Kosten des Planverfahrens einschließlich des ökologischen Ausgleichs trägt der Antragsteller. Sollte eine Verschiebung der GI-Fläche erfolgen, ist hierfür ein Lärmgutachten notwendig. Die Kosten sind ebenfalls vom Antragsteller zu tragen.

 

Eine Änderung der Grünfläche zur Gemeindestraße wird nicht Gegenstand der Bauleitplanung.


Abstimmungsergebnis:                 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/862, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26. August 2020 ein.

 

Fraktionsvorsitzender Weber führt aus, dass in der vg. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses gegen den Beschlussvorschlag gestimmt worden sei, da keine Beseitigung von Hecken gewünscht werde. Entsprechend werde seine Fraktion in der heutigen Sitzung auch gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass durch den Beschlussvorschlag Festsetzungen entfernt werden sollen. Entsprechend müsse ein Ausgleich dafür an anderer Stelle vorgenommen werden. Somit sollte der ökologische Nachteil ausgeglichen werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: