1.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2019 sowie der Anhang und der Lagebericht werden festgestellt.

 

2.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.429.698,43 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

3.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/851 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

4. Der Bericht zum Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2019 und Lagebericht 2019 wird festgestellt und der Niederschrift als Anlage II beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert verweist auf die Sitzungsvorlage IX/851, gibt Erläuterungen und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Graf von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster.

 

Frau Graf stellt die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 mittels einer Power-Point-Präsentation ausführlich vor. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Ausschussmitglied Reints möchte wissen, ob sich die Verwaltung an die Zahlungsfristen von Rechnungsgebern halte, da die Zahlungsmoral des öffentlichen Sektors regelmäßig in der Kritik stehe.

 

Bürgermeister Gottheil stellt dar, dass die Gemeinde Rosendahl die angegebenen Zahlungsziele in der Regel einhalte und darüber hinaus bemüht sei, eingeräumte Skontobeträge zu ziehen. Insbesondere bei größeren Rechnungen werde darauf geachtet, dass die Firmen die Zahlungen rechtzeitig erhalten. In Einzelfällen könne z.B. aufgrund der Prüfung von umfangreichen Rechnungen durch beteiligte externe Architekten oder Ingenieure eine geringfügige Überschreitung des Zahlungszieles erfolgen. Insgesamt herrsche bei der Gemeinde Rosendahl aber eine gute Zahlungsmoral und Mahnungen träfen selten ein.

 

Ausschussmitglied Fedder geht auf die Prüfung der Rechnungen durch die Concunia bei der Jahresabschlussprüfung ein. Er möchte wissen, ob die Eingangsrechnungen nur dahingehend geprüft werden, dass ein entsprechender Haushaltsansatz gebildet wurde oder ob zusätzlich geprüft werde, ob die Maßnahme notwendig gewesen und sie innerhalb des vorgesehenen Finanzrahmens abgewickelt worden sei.

 

Frau Graf teilt mit, dass bei der Jahresabschlussprüfung keine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werde. Es werde nur abgeglichen, ob ein Haushaltsansatz bestehe und ob der Prozess vom Rechnungseingang bis zur Auszahlung korrekt sei.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte weiter wissen, ob auch die Deckungskreise geprüft worden seien.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass in der eingesetzten Finanzsoftware „proDoppik“ die Planansätze hinterlegt seien und bei einer Überschreitung der Ansätze ein entsprechender Hinweis mit einer Buchungssperre erfolge. Die Kämmerei gebe den Produktverantwortlichen unverzüglich den Hinweis, dass eine anderweitige Deckung benötigt werde bzw. ein Antrag auf über- oder außerplanmäßige Ausgaben zu stellen sei. Derartige Anträge würden dem Bürgermeister und der Kämmerin zur Genehmigung vorgelegt. Bei höheren über- oder außerplanmäßigen Ausgaben oberhalb der Ermächtigung für den Bürgermeister werde eine Sitzungsvorlage für den Rat der Gemeinde Rosendahl zur Genehmigung erstellt.

 

Ausschussmitglied Branse geht auf die Ausgestaltung des § 2b Umsatzsteuergesetz ein. Dies sei seiner Meinung nach interessant bei Investitionen. Er möchte wissen, wie die Übergangsphase zu verstehen sei.

 

Frau Graf führt aus, dass alle Kommunen ab dem 01.01.2023 unabhängig von aktuell ggf. noch bestehenden Wert- oder Bagatellgrenzen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig seien. Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben stelle eine Ausnahme dar; dort sei die Verwaltung nicht steuerpflichtig.

 

Bürgermeister Gottheil verdeutlicht, dass z.B. der An- und Umbau eines Feuerwehrgebäudes grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig sei, da der Feuerschutz einen hoheitlichen Bereich darstelle. Sollten in dem Gebäude jedoch Aufgaben übernommen werden, die auch durch einen Privatdienstleister angeboten werden könnten, könnte sich eine Steuerpflicht ergeben. In der Vergangenheit wurden bereits Steuer-Quickchecks mit der Concunia GmbH durchgeführt, in dem alle Bereiche der Verwaltung auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht untersucht wurden. So hat die Gemeinde Rosendahl bereits jetzt Betriebe gewerblicher Art wie z. B. im Bereich der Kulturveranstaltungen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Vereinfacht lässt sich festhalten, dass die Umsatzsteuerpflicht dort anfällt, wo die Verwaltung wie ein privater Unternehmer agiere und eine Dienstleistung theoretisch auch durch Private erbracht werden könne. Beruhigend könne Bürgermeister Gottheil mitteilen, dass die gemeindliche Verwaltung durch die geleisteten Vorarbeiten gut aufgestellt sei und dem 01.01.2023 relativ entspannt entgegen sehe.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, wann die Hauptstraße in Osterwick umgewidmet worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Umwidmung zum 01.01.2020 erfolgt sei und der finanzielle Ausgleich durch den bisherigen Straßenbaulastträger Straßen.NRW bereits in 2019 vereinnahmt worden sei.

 

Ausschussmitglied Fedder fragt nach, warum ein relativ geringer Überschuss erzielt wurde, obwohl ein vergleichsweise hoher Anteil der geplanten Investitionen nicht durchgeführt wurde.

 

Bürgermeister Gottheil verdeutlicht, dass das Jahresergebnis sich aus der Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan ergebe. Die Investitionen stellten Ein- und Auszahlungen im Finanzplan dar, sodass Einsparungen im Finanzplan nicht im gleichen Umfang das Jahresergebnis erhöhten.

 

Ausschussmitglied Branse geht auf die in der Vergangenheit getätigten Zinssicherungsgeschäfte ein und möchte wissen, ob diese nach aktuellem Kenntnisstand lohnenswert gewesen seien.

 

Frau Graf führt aus, dass die abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte aufgrund der aktuellen Zinslage nicht lohnenswert seien und sie daher aktuell negative Marktwerte hätten.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass es zu damaligen Zeiten sicher gut gewesen sei, Zinssicherungsgeschäfte einzugehen. Dieses sei aber vor dem Hintergrund der seitdem erfolgten Zinsentwicklung heute nicht mehr der Fall. Bei einer fehlenden Liquidität könne zur Finanzierung von Investitionen teilweise ein Kredit zu aktuell sehr günstigen Konditionen aufgenommen werden als eigene liquide Mittel einzusetzen, da durch die Banken (z.B. kfw-Bank, NRW-Bank) bisweilen Zuschüsse in Form eines Tilgungsnachlasses angeboten werden könnten. Aus diesem Grunde sei in die Haushaltssatzung 2020auch eine Kreditermächtigung aufgenommen worden, um Investitionen ggf. über diesen Weg zu finanzieren.

 

Ausschussvorsitzender Schubert bedankt sich bei Frau Graf für Ihre Ausführungen und verabschiedet sie.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: