Wahlleiterin Roters geht auf den Tagesordnungspunkt ein und gibt Erläuterungen.

Wahl des Bürgermeisters:

I.      Der Wahlausschuss nimmt Einsicht in die Wahlniederschriften und in die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse.

Der Wahlausschuss nimmt keine rechnerischen Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vor.

 

Er trägt keine Bedenken vor gegen die Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln2:

 

II.     Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl nach der als Anlage I zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellung nach Stimmbezirken ergab folgendes Gesamtergebnis:

 

 

Kennziffer3

 

 

A

Wahlberechtigte

9.053

B

Wähler/innen

5.856

C

Ungültige Stimmen

86

 

D

Gültige Stimmen

5.770

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Bewerber/in (Name)

Name/n der Partei/en oder

Wählergruppe/n, Kennwort

Stimmen

Ja          Nein

1. Gottheil, Christoph

Einzelbewerber

4.867  /  903

 

III.   Nach § 46 c Abs. 1 und 2 KWahlG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler/innen für ihn entschieden hat. Erhält keiner von mehreren Bewerbern/Bewerberinnen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt.

Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind 2.886 Stimmen.

Der Wahlausschuss stellt fest, dass die Mehrheit der Wähler für den Bewerber gestimmt haben und dieser damit gewählt ist.

IV.          Die Wahlleiterin verkündet das Wahlergebnis.

 

 

 

Wahl des Gemeinderates:

 

V.           Der Wahlausschuss nimmt Einsicht in die Wahlniederschriften und in die als Anlage II beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse.

Der Wahlausschuss nimmt keine rechnerischen Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vor.

 

Er trägt keine Bedenken vor gegen die folgenden Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann geht auf die gestellte Fragen der Ausschussmitglieder ein.

 

VI.          Wahlergebnis auf Grund der relativen Mehrheitswahl

Die Wahl in den Wahlbezirken hatte das aus der Anlage II ersichtliche Ergebnis. Hiernach sind in den einzelnen Wahlbezirken folgende Bewerber/innen direkt gewählt:

 

Wahlbezirk

Bewerber/in

01 Darfeld Nord-Ost

Gövert, Hermann-Josef, WIR

02 Darfeld Süd-Ost

Schubert, Daniel, WIR

03 Darfeld Süd-West

Lethmate, Frederik Maximilian, CDU

04 Darfeld Nord-West

Schubert, Franz, WIR

05 Osterwick Nord-Ost

Söller, Hubertus, CDU

06 Osterwick Süd

Deitert, Frederik, CDU

07 Osterwick Süd-West

Pirkl, Günter, CDU

08 Osterwick Nord / Schöppinger Str.

Fehmer, Alexandra, CDU

09 Osterwick Nord-West

Fischedick, Jens, CDU

10 Holtwick Nord-Ost

Lembeck, Guido, CDU

11 Holtwick Süd-Ost

Wigger, Bernhard, CDU

12 Holtwick Süd-West

Rahsing, Ewald, CDU

13 Holtwick Nord-West

Feldmann, Heinrich, CDU

 

VII.         Wahlergebnis auf Grund des Verhältnisausgleichs aus den Reservelisten

1.            Im Wahlgebiet verteilen sich die gültigen Stimmen auf die Parteien, Wählergruppen und die Einzelbewerber/innen, wie aus der Anlage II  ersichtlich, wie folgt:

 

Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber/in

Zahl

der Stimmen

absolut

 

v. H.

CDU

 

2849

49,36

WIR

 

1424

24,67

SPD

 

758

13,13

GRÜNE

 

741

12,84

Insgesamt

 

5772

100

 

2.            Am Verhältnisausgleich nehmen nicht teil die Einzelbewerber/innen und folgende Parteien/Wählergruppen, weil für sie keine Reserveliste zugelassen ist: keine.

3.            Durch Abzug der Stimmen dieser Einzelbewerber/innen, Parteien oder Wählergruppen von der Gesamtstimmenzahl (s. Nummer 1) wird die bereinigte Gesamtstimmenzahl der am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien/Wählergruppen errechnet: Gesamtstimmenzahl 5772 minus Stimmenzahl der Einzelbewerber/innen und Parteien/Wählergruppen, die am Verhältnisausgleich nicht teilnehmen 0 = bereinigte Gesamtstimmenzahl 5772.

4.            Die Ausgangszahl der Sitze für die Sitzverteilung und den Verhältnisausgleich aus den Reservelisten (Mindestzahl der Sitze nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes ggf. abzüglich der Sitze, die auf Einzelbewerber/innen und auf Bewerber/innen von Parteien oder Wählergruppen entfallen sind, für die keine Reservelisten zugelassen worden sind beträgt: 26.

5.            Der Zuteilungsdivisor, der sich aus der Teilung der bereinigten Gesamtstimmenzahl durch die Ausgangszahl der Sitze ergibt, beträgt 222,0000 (Angabe mit vier Stellen hinter dem Komma).

6.            Aufgrund dieses Zuteilungsdivisors stehen den Parteien und Wählergruppen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung die folgenden Sitze zu:

Tabelle 1

 

Partei, Wählergruppe

Stimmen-

anzahl

Divisor

(mit 4 Stellen hinter dem Komma)

Sitze ungerundet

(mit 4 Stellen hinter dem Komma)

Sitze nach ganzen Zahlen

CDU

2849

222,0000

12,8333

13

WIR

1424

222,0000

6,4144

6

 

SPD

758

222,0000

3,4144

3

 

GRÜNE

741

222,0000

3,3378

3

 

gesamt

5772

---

---

25

 

7.            Da nach Nummer 6 weniger Sitze als nach der Ausgangszahl der Sitze vergeben würden, ist der Divisor auf den nächstfolgenden Wert herabzusetzen.

Bei Unterschreitung der maßgeblichen Ausgangszahl der Sitze um eins, zwei, drei usw. ist der größte, zweitgrößte, drittgrößte usw. der Quotienten (Divisorkandidaten), die aus der Teilung der Stimmenzahlen der Parteien und Wählergruppen durch deren um 0,5 erhöhte bisherige Sitzzahl resultieren, der maßgebliche nächstfolgende Divisor (§ 61 Absatz 4 Satz 3 KWahlO):

Tabelle 2

Partei, Wähler-gruppe

Stimmen-anzahl

Sitze nach ganzen Zahlen lt. Tabelle 1

Sitze erhöht um 0,5

Divisor-kandidaten

(mit 4 Stellen hinter dem

Komma)

Maßgeblicher Divisor

(mit 4 Stellen hinter dem

Komma)

CDU

2849

13

13,5000

211,0370

219.0769

WIR

1424

6

6,5000

219,0769

219.0769

SPD

758

3

3,5000

216,5714

219.0769

GRÜNE

741

3

3,5000

211,7142

219.0769

 


Aufgrund des neuen Zuteilungsdivisors stehen den Parteien und Wählergruppen die folgenden Sitze zu:

Tabelle 3

Partei, Wählergruppe

Stimmen-anzahl

Divisor

(mit 4 Stellen hinter dem Komma)

Sitze ungerundet

(mit 4 Stellen hinter dem Komma)

Sitze nach ganzen Zahlen

CDU

2849

219,0769

13,0045

13

WIR

1424

219,0769

6,5000

7

SPD

758

219,0769

3,4599

3

GRÜNE

741

219,0769

3,3823

3

gesamt

5772

---

---

26

 

8.            Eine Berechnung nach § 33 Abs. 3 KWahlG entfällt, weil keine Partei(en) / Wählergruppe(n) in den Wahlbezirken mehr Sitze errungen haben, als ihr / ihnen nach dem Verhältnisausgleich zusteht/zustehen.

 

9.            Eine weitere Berechnung entfällt, da keine Partei mehr Direktmandate erhalten hat, als ihr Sitze zustehen.

10.         Eine Berechnung nach § 33 Abs. 4 KWahlG entfällt, da keine Partei / Wählergruppe mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen errungen hat, oder die Partei / Wählergruppe auch mehr als die Hälfte der Mandate besitzt.

VIII.       Die endgültig zu vergebenden Sitze verteilen sich wie folgt:

 

Partei, Wähler-gruppe

Stimmen-anzahl

Divisor

Sitze ungerundet

Sitze nach ganzen Zahlen

Sitze aus den Wahlbezirken (Direkt-mandate)

Sitze aus der Reserve-liste

CDU

2849

219.0769

13,0045

13

10

3

WIR

1424

219.0769

6,5000

7

3

4

SPD

758

219.0769

3,4599

3

0

3

GRÜNE

741

219.0769

3,3823

3

0

3

Gesamt

5772

 

 

26

13

13

 

Produktverantwortlicher Stauvermann geht auf die Fragen der Ausschussmitglieder umfassend ein. Ausschussmitglied Kreutzfeldt moniert, dass die einzelnen Fraktionen (CDU und SPD) seiner Ansicht nach durch die vorgenommenen Berechnungen benachteiligt worden seien.

 

 

IX.          Innerhalb der Parteien und Wählergruppen wurden die Sitze auf die Bewerber/innen unter Zugrundelegung der Reihenfolge verteilt, die sich aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen ergibt. Hierbei wurden Bewerber/innen, die in einem Wahlbezirk gewählt sind, nicht berücksichtigt.

 

Partei / Wähler-

gruppe

Kandidat

Mandat

CDU

Steindorf, Ralf

Reservelistenplatz 7

CDU

Mühlenkamp, Julia

Reservelistenplatz 8

CDU

Eimers, Alfred

Reservelistenplatz 10

WIR

Mensing, Hartwig

Reservelistenplatz 1

WIR

Fleige-Völker, Josefa

Reservelistenplatz 3

WIR

Fedder, Ralf

Reservelistenplatz 5

WIR

Gehling, Doris

Reservelistenplatz 6

SPD

Friemel, Christian

Reservelistenplatz 1

SPD

Hambrügge, Carmen Irmgard

Reservelistenplatz 2

SPD

Brockhoff, Philipp

Reservelistenplatz 3

GRÜNE

Weber, Winfried

Reservelistenplatz 1

GRÜNE

Reints, Hermann

Reservelistenplatz 2

GRÜNE

Konert, Tobias

Reservelistenplatz 3

 

X.           


Die Wahlleiterin verkündet das Wahlergebnis.

Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, ob eine Nachzählung der Wählerstimmen möglich sei. Dies wird durch Produktverantwortlichen Stauvermann verneint, die Richtigkeit des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand schriftlich festgestellt werde, sei keine Nachzählung mehr möglich.