Sitzung: 15.09.2020 Wahlausschuss
Wahlleiterin Roters geht auf den Tagesordnungspunkt ein und gibt Erläuterungen.
Wahl des Bürgermeisters:
I. Der Wahlausschuss nimmt Einsicht in die Wahlniederschriften und in die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse.
Der Wahlausschuss nimmt keine rechnerischen Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vor.
Er trägt keine Bedenken vor gegen die Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln2:
II. Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl nach der als Anlage I zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellung nach Stimmbezirken ergab folgendes Gesamtergebnis:
|
Kennziffer3 |
|
|
A |
Wahlberechtigte |
9.053 |
|
B |
Wähler/innen |
5.856 |
|
C |
Ungültige Stimmen |
86 |
D |
Gültige Stimmen |
5.770 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) |
Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, Kennwort |
Stimmen Ja
Nein |
1. Gottheil, Christoph |
Einzelbewerber |
4.867 / 903 |
III. Nach § 46 c Abs. 1 und 2 KWahlG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler/innen für ihn entschieden hat. Erhält keiner von mehreren Bewerbern/Bewerberinnen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt.
Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind 2.886 Stimmen.
Der Wahlausschuss stellt fest, dass die Mehrheit der Wähler für den Bewerber gestimmt haben und dieser damit gewählt ist.
IV. Die Wahlleiterin verkündet das Wahlergebnis.
Wahl des Gemeinderates:
V. Der Wahlausschuss nimmt Einsicht in die Wahlniederschriften und in die als Anlage II beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse.
Der Wahlausschuss nimmt keine rechnerischen Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vor.
Er trägt keine Bedenken vor gegen die folgenden Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln.
Produktverantwortlicher Stauvermann geht auf die gestellte Fragen der Ausschussmitglieder ein.
VI. Wahlergebnis auf Grund der relativen Mehrheitswahl
Die Wahl in den Wahlbezirken hatte das aus der Anlage II ersichtliche Ergebnis. Hiernach sind in den einzelnen Wahlbezirken folgende Bewerber/innen direkt gewählt:
Wahlbezirk |
Bewerber/in |
01 Darfeld Nord-Ost |
Gövert, Hermann-Josef, WIR |
02 Darfeld Süd-Ost |
Schubert, Daniel, WIR |
03 Darfeld Süd-West |
Lethmate, Frederik Maximilian, CDU |
04 Darfeld Nord-West |
Schubert, Franz, WIR |
05 Osterwick Nord-Ost |
Söller, Hubertus, CDU |
06 Osterwick Süd |
Deitert, Frederik, CDU |
07 Osterwick Süd-West |
Pirkl, Günter, CDU |
08 Osterwick Nord / Schöppinger Str. |
Fehmer, Alexandra, CDU |
09 Osterwick Nord-West |
Fischedick, Jens, CDU |
10 Holtwick Nord-Ost |
Lembeck, Guido, CDU |
11 Holtwick Süd-Ost |
Wigger, Bernhard, CDU |
12 Holtwick Süd-West |
Rahsing, Ewald, CDU |
13 Holtwick Nord-West |
Feldmann, Heinrich, CDU |
VII. Wahlergebnis auf Grund des Verhältnisausgleichs aus den Reservelisten
1. Im Wahlgebiet verteilen sich die gültigen Stimmen auf die Parteien, Wählergruppen und die Einzelbewerber/innen, wie aus der Anlage II ersichtlich, wie folgt:
Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber/in |
Zahl |
der Stimmen |
|
absolut |
|
v. H. |
|
CDU |
|
2849 |
49,36 |
WIR |
|
1424 |
24,67 |
SPD |
|
758 |
13,13 |
GRÜNE |
|
741 |
12,84 |
Insgesamt |
|
5772 |
100 |
2. Am Verhältnisausgleich nehmen nicht teil die Einzelbewerber/innen und folgende Parteien/Wählergruppen, weil für sie keine Reserveliste zugelassen ist: keine.
3. Durch Abzug der Stimmen dieser Einzelbewerber/innen, Parteien oder Wählergruppen von der Gesamtstimmenzahl (s. Nummer 1) wird die bereinigte Gesamtstimmenzahl der am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien/Wählergruppen errechnet: Gesamtstimmenzahl 5772 minus Stimmenzahl der Einzelbewerber/innen und Parteien/Wählergruppen, die am Verhältnisausgleich nicht teilnehmen 0 = bereinigte Gesamtstimmenzahl 5772.
4. Die Ausgangszahl der Sitze für die Sitzverteilung und den Verhältnisausgleich aus den Reservelisten (Mindestzahl der Sitze nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes ggf. abzüglich der Sitze, die auf Einzelbewerber/innen und auf Bewerber/innen von Parteien oder Wählergruppen entfallen sind, für die keine Reservelisten zugelassen worden sind beträgt: 26.
5. Der Zuteilungsdivisor, der sich aus der Teilung der bereinigten Gesamtstimmenzahl durch die Ausgangszahl der Sitze ergibt, beträgt 222,0000 (Angabe mit vier Stellen hinter dem Komma).
6. Aufgrund dieses Zuteilungsdivisors stehen den Parteien und Wählergruppen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung die folgenden Sitze zu:
Tabelle 1
|
Partei, Wählergruppe |
Stimmen- anzahl |
Divisor (mit 4 Stellen hinter dem Komma) |
Sitze ungerundet (mit 4 Stellen hinter dem Komma) |
Sitze nach ganzen Zahlen |
CDU |
2849 |
222,0000 |
12,8333 |
13 |
|
WIR |
1424 |
222,0000 |
6,4144 |
6 |
|
|
SPD |
758 |
222,0000 |
3,4144 |
3 |
|
GRÜNE |
741 |
222,0000 |
3,3378 |
3 |
|
gesamt |
5772 |
--- |
--- |
25 |
7. Da nach Nummer 6 weniger Sitze als nach der Ausgangszahl der Sitze vergeben würden, ist der Divisor auf den nächstfolgenden Wert herabzusetzen.
Bei Unterschreitung der maßgeblichen Ausgangszahl der Sitze um eins, zwei, drei usw. ist der größte, zweitgrößte, drittgrößte usw. der Quotienten (Divisorkandidaten), die aus der Teilung der Stimmenzahlen der Parteien und Wählergruppen durch deren um 0,5 erhöhte bisherige Sitzzahl resultieren, der maßgebliche nächstfolgende Divisor (§ 61 Absatz 4 Satz 3 KWahlO):
Tabelle 2
Partei, Wähler-gruppe |
Stimmen-anzahl |
Sitze nach ganzen Zahlen lt. Tabelle 1 |
Sitze erhöht um 0,5 |
Divisor-kandidaten (mit 4 Stellen hinter
dem Komma) |
Maßgeblicher Divisor (mit 4 Stellen hinter
dem Komma) |
CDU |
2849 |
13 |
13,5000 |
211,0370 |
219.0769 |
WIR |
1424 |
6 |
6,5000 |
219,0769 |
219.0769 |
SPD |
758 |
3 |
3,5000 |
216,5714 |
219.0769 |
GRÜNE |
741 |
3 |
3,5000 |
211,7142 |
219.0769 |
Aufgrund des neuen Zuteilungsdivisors stehen den Parteien und Wählergruppen die
folgenden Sitze zu:
Tabelle 3
Partei, Wählergruppe |
Stimmen-anzahl |
Divisor (mit 4 Stellen hinter dem Komma) |
Sitze ungerundet (mit 4 Stellen hinter dem Komma) |
Sitze nach ganzen Zahlen |
CDU |
2849 |
219,0769 |
13,0045 |
13 |
WIR |
1424 |
219,0769 |
6,5000 |
7 |
SPD |
758 |
219,0769 |
3,4599 |
3 |
GRÜNE |
741 |
219,0769 |
3,3823 |
3 |
gesamt |
5772 |
--- |
--- |
26 |
8. Eine Berechnung nach § 33 Abs. 3 KWahlG entfällt, weil keine Partei(en) / Wählergruppe(n) in den Wahlbezirken mehr Sitze errungen haben, als ihr / ihnen nach dem Verhältnisausgleich zusteht/zustehen.
9. Eine weitere Berechnung entfällt, da keine Partei mehr Direktmandate erhalten hat, als ihr Sitze zustehen.
10. Eine Berechnung nach § 33 Abs. 4 KWahlG entfällt, da keine Partei / Wählergruppe mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen errungen hat, oder die Partei / Wählergruppe auch mehr als die Hälfte der Mandate besitzt.
VIII. Die endgültig zu vergebenden Sitze verteilen sich wie folgt:
Partei,
Wähler-gruppe |
Stimmen-anzahl |
Divisor |
Sitze ungerundet |
Sitze nach ganzen
Zahlen |
Sitze aus den
Wahlbezirken (Direkt-mandate) |
Sitze aus der
Reserve-liste |
CDU |
2849 |
219.0769 |
13,0045 |
13 |
10 |
3 |
WIR |
1424 |
219.0769 |
6,5000 |
7 |
3 |
4 |
SPD |
758 |
219.0769 |
3,4599 |
3 |
0 |
3 |
GRÜNE |
741 |
219.0769 |
3,3823 |
3 |
0 |
3 |
Gesamt |
5772 |
|
|
26 |
13 |
13 |
Produktverantwortlicher Stauvermann geht auf die Fragen der Ausschussmitglieder umfassend ein. Ausschussmitglied Kreutzfeldt moniert, dass die einzelnen Fraktionen (CDU und SPD) seiner Ansicht nach durch die vorgenommenen Berechnungen benachteiligt worden seien.
IX. Innerhalb der Parteien und Wählergruppen wurden die Sitze auf die Bewerber/innen unter Zugrundelegung der Reihenfolge verteilt, die sich aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen ergibt. Hierbei wurden Bewerber/innen, die in einem Wahlbezirk gewählt sind, nicht berücksichtigt.
Partei /
Wähler- gruppe |
Kandidat |
Mandat |
CDU |
Steindorf, Ralf |
Reservelistenplatz 7 |
CDU |
Mühlenkamp, Julia |
Reservelistenplatz 8 |
CDU |
Eimers, Alfred |
Reservelistenplatz 10 |
WIR |
Mensing, Hartwig |
Reservelistenplatz 1 |
WIR |
Fleige-Völker, Josefa |
Reservelistenplatz 3 |
WIR |
Fedder, Ralf |
Reservelistenplatz 5 |
WIR |
Gehling, Doris |
Reservelistenplatz 6 |
SPD |
Friemel, Christian |
Reservelistenplatz 1 |
SPD |
Hambrügge, Carmen Irmgard |
Reservelistenplatz 2 |
SPD |
Brockhoff, Philipp |
Reservelistenplatz 3 |
GRÜNE |
Weber, Winfried |
Reservelistenplatz 1 |
GRÜNE |
Reints, Hermann |
Reservelistenplatz 2 |
GRÜNE |
Konert, Tobias |
Reservelistenplatz 3 |
X.
Die Wahlleiterin verkündet das Wahlergebnis.
Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, ob eine Nachzählung der Wählerstimmen möglich sei. Dies wird durch Produktverantwortlichen Stauvermann verneint, die Richtigkeit des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand schriftlich festgestellt werde, sei keine Nachzählung mehr möglich.