Ausschussmitglied Hemker erkundigt sich nach dem Sachstand “Holtwicker Straße”, die zu Beginn des Jahres von einer Landes- zu einer Gemeindestraße herabgestuft worden sei. Hier möchte er wissen, wann und wie die Straße zurückgebaut werde, ob die Bürger*innen beteiligt werden und ob der Umbau eine KAG-Maßnahme sein werde oder nicht. Zudem stellt er die Frage, ob etwas für die Straßenberuhigung getan werde. Er ergänzt, dass ihn bereits einige Anwohner*innen darauf angesprochen hätten.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass man den Schwerlastverkehr auch weiterhin aus dem Ort heraushalten möchte. Grundsätzlich müsse mit Experten/Verkehrsplanern eine konzeptionelle Entwicklung für die Straße erarbeitet werden. Hier sei wichtig, die Bürger*innen mit einzubinden. Die aktive Beteiligung werde seitens der Verwaltung favorisiert. Eine Online-Abstimmung, wie bei kleineren anderen Maßnahmen, sei hier nicht zielführend; es müsse geschaut werden, wie sich die Corona-Pandemie entwickeln werde und wie und in welchem Rahmen man eine Versammlung machen könne. Die Verwaltung könne sich vorstellen, nach einem Auftaktgespräch mit den Anwohnern die Konzeption in Form eines Wettbewerbes, an dem sich mehrere Planungsbüros beteiligen und ihre Ideen präsentieren können, zu erarbeiten. Ziel sei es, u.a. den Ortskern schöner und vor allem barrierefrei zu gestalten. Bei der Veränderung von Straßenbild und -verlauf werde man sich im investiven Bereich bewegen und daher, zumindest für einen Teilbereich, auch im Rahmen von KAG.

 

Grundsätzlich berichtet Bürgermeister Gottheil, dass es eine Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG-NRW) gegeben habe. Hier sei die wesentlichste Änderung das Einfügen des § 8a in den Gesetzestext gewesen. Hiernach könne die Gemeinde die Hälfte der ursprünglich maximal zulässigen Beiträge von den Eigentümer*innen als Zuschuss zurückerhalten. Der erste Antrag sei seitens der Gemeinde für die Radwegerneuerung Midlicher Straße gestellt worden. Erst nach Bewilligung werden die Bescheide an die Eigentümer*innen versendet.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Espelkott, was passiere, wenn der Förderantrag abgelehnt werde, ob die Eigentümer*innen dann die für die Bürger errechneten Beiträge tragen müssten, entgegnet Bürgermeister Gottheil, dass er davon ausgehe, dass nur die 50 % von den Anliegern getragen werden müssten, dies aber verwaltungsseitig nicht abschließend geprüft worden sei. Er sei optimistisch, dass die Gemeinde die Förderung bekommen werde. Allerdings sei schwer verständlich, wie die im Landeshaushalt bereit gestellten 65 Millionen Euro für alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausreichen sollen.