Sachbearbeiterin Schlüter berichtet über eine mögliche Nachverdichtung im Bereich nördlich der „Nordstraße“ in Holtwick.

 

Im Ortsteil Holtwick böten die großzügig geschnittenen Grundstücksparzellen nördlich der „Nordstraße“ ein Potenzial für eine klassische Hinterlandbebauung. Die Grundstücke, die mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bebaut wären, böten fast alle Platz für weiteren Wohnraum. Einige Grundstücke seien in der Vergangenheit bereits geteilt / neu parzelliert worden. Es seien schon einige Grundstückseigentümer*innen mit konkreten Bauwünschen für hintere Grundstücksflächen auf die Gemeindeverwaltung zugekommen; sie beabsichtigten eine Nachverdichtung im Wege einer Hinterlandbebauung.

 

Bereits in 2014 sei ein Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Droste-Vischering-Straße/Josefstraße“ gefasst worden. Das Bauleitplanverfahren habe aber nicht weitergeführt werden können, da bei einer hydraulischen Überprüfung der umliegenden Abwasserkanäle festgestellt worden sei, dass keine weiteren Flächen an die vorhandene Abwasserkanalisation angeschlossen werden könnten. Man habe jetzt einen erneuten Aufschlag gemacht und die Eigentümer*innen angeschrieben und um Abstimmung über einer Online-Beteiligung gebeten, da eine Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten nicht möglich sei. Die Abstimmung solle ein erstes Meinungsbild schaffen, ob die Eigentümer*innen grundsätzlich an einer Bauleitplanung interessiert seien.


Grundsätzlich stellten sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:


Wie werden Kosten umgelegt?


Kosten können aufkommen für die Bauleitplanung, ggfls. Fachgutachten.           

Welche Wünsche sind zu berücksichtigen?         

Wie ist die Erschließung zu sichern?


Möglichkeiten: Erschließung über das Vorderliegergrundstück?

 

Erschließung über eine Baustraße, die durch die beiden Gebiete geführt wird; sind die Grundstückseigentümer bereit, Teilflächen für die Straße abzugeben?

 

Abwasserbeseitigung?


Während des begonnenen Bauleitplanverfahrens im Jahr 2014 ist bereits festgestellt worden, dass die vorhandene Kanalisation nicht für den Anschluss weiterer Grundstücksflächen / Häuser ausgelegt ist. Ohne eine Regenrückhaltung oder die Herstellung neuer Kanäle ist die Realisierung der Hinterlandbebauung kaum möglich. Sind Grundstückseigentümer bereit, Flächen für eine Regenrückhaltung abzugeben?

 

Wer trägt die Kosten für eine neue Kanalisation oder ein Regenrückhaltebecken?

 

Sachbearbeiterin Schlüter teilt mit, dass insgesamt 55 Anschreiben versendet worden seien. Insgesamt seien 39 Rückmeldungen zu 37 Grundstücken eingegangen; 20 Eigentümer von Grundstücken hätten kein Interesse an einer Bauleitplanung, für 16 Grundstücke bestehe Interesse; eine Person könne keine Entscheidung treffen.

 

Mit vielen Eigentümern sei auch persönlich gesprochen worden.

 

Die Verwaltung schlage eine Grundstückseigentümerversammlung (ggf. in der Zweifachsporthalle) vor, um allen noch einmal einen Zugang zu dem Thema zu geben. Fragen, die zu klären sind und sicherlich einer Diskussion bedürfen: Wer trägt die Kosten (Bauleitplanung, Abwasser, Fachgutachten etc.)?

 

Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob man den Eigentümern mitgeteilt habe, wie hoch die Kosten sein könnten. Aus seiner Sicht könnten sich viele eventuell nicht entscheiden, da sie keinen Anhaltspunkt für Kosten haben.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass man extra keine Werte genannt habe, da dies derzeit gar nicht zu kalkulieren sei. Die Abfrage solle auch dazu dienen, zunächst zu ermitteln, wer überhaupt Interesse habe. Man möchte ein weiteres Mal mit den Eigentümern in Kontakt kommen. Er sieht, dass die Innenverdichtung ein Thema sei, dass die Gemeinde weiter verfolgen solle.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck regt an, die Hinterlandbebauung zum Anlass zu nehmen, die Dimensionierung der Kanalisation in den Fokus zu nehmen und die Abwasserkanalisation von Misch- auf Trennsystem umzustellen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Grundsteuer C in den persönlichen Gesprächen ein Thema gewesen sei.

 

Bürgermeister Gottheil verneint dies.   

Fachbereichsleiterin Brodkorb meint, man könne als Gemeinde einen Teil der Kosten für die Planungen mittragen, auch wissentlich, dass nicht alle bauen wollen. Man müsse als Gemeinde ein gewisses Risiko eingehen, um Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu fördern.

 

Ausschussmitglied Mensing geht auf die Gebiete ein, in denen bereits Bauleitplanungen für Hinterlandbebauung realisiert worden seien. Er fragt, ob Kosten dort umgelegt worden seien oder nicht. Zudem regt er an, dass Planungskosten anteilig von Eigentümern übernommen werden könnten, wenn sie bauen wollen. Er könne sich vorstellen, dass die, die später bauen wollen, auch erst später bezahlen. Man könne in Bezug auf die Thematik Regenwasserentwässerung auch darüber nachdenken, dass Anlieger selbst für die Entsorgung des Regenwassers verantwortlich seien. Er verweist hier auf Regelungen in Baden-Württemberg.

 

Ausschussmitglied Branse stellt fest, dass die Herstellung einer neuen Abwasserkanalisation eine gewaltige Investition in Holtwick wäre. Das Planungsrecht sei Hoheitsaufgabe der Verwaltung. Aus seiner Sicht könne die Verwaltung mit den Kosten in Vorleistung gehen und diese später, wenn gebaut werde, wieder zurückholen. Wenn man strategisch vorgehen möchte, solle man nicht in die Außenflächen planen, sondern eine Innenverdichtung anstreben. Man solle das Thema weiterverfolgen. Dies sei eine komplexe Aufgabe.