Sitzung: 26.08.2020 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sachbearbeiterin Schlüter berichtet über eine mögliche Nachverdichtung im Bereich nördlich der „Nordstraße“ in Holtwick.
Im Ortsteil
Holtwick böten die großzügig geschnittenen Grundstücksparzellen nördlich der
„Nordstraße“ ein Potenzial für eine klassische Hinterlandbebauung. Die
Grundstücke, die mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bebaut wären, böten fast
alle Platz für weiteren Wohnraum. Einige Grundstücke seien in der Vergangenheit
bereits geteilt / neu parzelliert worden. Es seien schon einige
Grundstückseigentümer*innen mit konkreten Bauwünschen für hintere
Grundstücksflächen auf die Gemeindeverwaltung zugekommen; sie beabsichtigten
eine Nachverdichtung im Wege einer Hinterlandbebauung.
Bereits in 2014 sei
ein Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes
„Droste-Vischering-Straße/Josefstraße“ gefasst worden. Das Bauleitplanverfahren
habe aber nicht weitergeführt werden können, da bei einer hydraulischen
Überprüfung der umliegenden Abwasserkanäle festgestellt worden sei, dass keine
weiteren Flächen an die vorhandene Abwasserkanalisation angeschlossen werden
könnten. Man habe jetzt einen erneuten Aufschlag gemacht und die
Eigentümer*innen angeschrieben und um Abstimmung über einer Online-Beteiligung
gebeten, da eine Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten nicht möglich sei. Die
Abstimmung solle ein erstes Meinungsbild schaffen, ob die Eigentümer*innen
grundsätzlich an einer Bauleitplanung interessiert seien.
Grundsätzlich stellten sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
Wie werden Kosten umgelegt?
Kosten können aufkommen für
die Bauleitplanung, ggfls. Fachgutachten.
Welche Wünsche sind zu berücksichtigen?
Wie ist die Erschließung zu sichern?
Möglichkeiten: Erschließung
über das Vorderliegergrundstück?
Erschließung über
eine Baustraße, die durch die beiden Gebiete geführt wird; sind die
Grundstückseigentümer bereit, Teilflächen für die Straße abzugeben?
Abwasserbeseitigung?
Während des begonnenen
Bauleitplanverfahrens im Jahr 2014 ist bereits festgestellt worden, dass die
vorhandene Kanalisation nicht für den Anschluss weiterer Grundstücksflächen /
Häuser ausgelegt ist. Ohne eine Regenrückhaltung oder die Herstellung neuer
Kanäle ist die Realisierung der Hinterlandbebauung kaum möglich. Sind
Grundstückseigentümer bereit, Flächen für eine Regenrückhaltung abzugeben?
Wer trägt die
Kosten für eine neue Kanalisation oder ein Regenrückhaltebecken?
Sachbearbeiterin
Schlüter teilt mit, dass insgesamt 55 Anschreiben versendet worden seien.
Insgesamt seien 39 Rückmeldungen zu 37 Grundstücken eingegangen; 20 Eigentümer
von Grundstücken hätten kein Interesse an einer Bauleitplanung, für 16
Grundstücke bestehe Interesse; eine Person könne keine Entscheidung treffen.
Mit vielen
Eigentümern sei auch persönlich gesprochen worden.
Die Verwaltung
schlage eine Grundstückseigentümerversammlung (ggf. in der Zweifachsporthalle)
vor, um allen noch einmal einen Zugang zu dem Thema zu geben. Fragen, die zu
klären sind und sicherlich einer Diskussion bedürfen: Wer trägt die Kosten
(Bauleitplanung, Abwasser, Fachgutachten etc.)?
Ausschussmitglied
Hemker möchte wissen, ob man den Eigentümern mitgeteilt habe, wie hoch die
Kosten sein könnten. Aus seiner Sicht könnten sich viele eventuell nicht
entscheiden, da sie keinen Anhaltspunkt für Kosten haben.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass man extra keine Werte genannt habe, da dies derzeit
gar nicht zu kalkulieren sei. Die Abfrage solle auch dazu dienen, zunächst zu
ermitteln, wer überhaupt Interesse habe. Man möchte ein weiteres Mal mit den
Eigentümern in Kontakt kommen. Er sieht, dass die Innenverdichtung ein Thema
sei, dass die Gemeinde weiter verfolgen solle.
Ausschussvorsitzender
Lembeck regt an, die Hinterlandbebauung zum Anlass zu nehmen, die
Dimensionierung der Kanalisation in den Fokus zu nehmen und die
Abwasserkanalisation von Misch- auf Trennsystem umzustellen.
Ausschussmitglied
Kreutzfeldt möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Grundsteuer C in den
persönlichen Gesprächen ein Thema gewesen sei.
Bürgermeister
Gottheil verneint dies.
Fachbereichsleiterin Brodkorb meint, man könne als Gemeinde einen Teil der Kosten für die Planungen mittragen, auch wissentlich, dass nicht alle bauen wollen. Man müsse als Gemeinde ein gewisses Risiko eingehen, um Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu fördern.
Ausschussmitglied Mensing geht auf die Gebiete ein, in denen bereits Bauleitplanungen für Hinterlandbebauung realisiert worden seien. Er fragt, ob Kosten dort umgelegt worden seien oder nicht. Zudem regt er an, dass Planungskosten anteilig von Eigentümern übernommen werden könnten, wenn sie bauen wollen. Er könne sich vorstellen, dass die, die später bauen wollen, auch erst später bezahlen. Man könne in Bezug auf die Thematik Regenwasserentwässerung auch darüber nachdenken, dass Anlieger selbst für die Entsorgung des Regenwassers verantwortlich seien. Er verweist hier auf Regelungen in Baden-Württemberg.
Ausschussmitglied Branse stellt fest, dass die Herstellung einer neuen Abwasserkanalisation eine gewaltige Investition in Holtwick wäre. Das Planungsrecht sei Hoheitsaufgabe der Verwaltung. Aus seiner Sicht könne die Verwaltung mit den Kosten in Vorleistung gehen und diese später, wenn gebaut werde, wieder zurückholen. Wenn man strategisch vorgehen möchte, solle man nicht in die Außenflächen planen, sondern eine Innenverdichtung anstreben. Man solle das Thema weiterverfolgen. Dies sei eine komplexe Aufgabe.