Beschluss: ungeändert beschlossen

Den in den Anlagen I bis XXI der Sitzungsvorlage Nr. IX/890 beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.            

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XXII beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.          

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegungen gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.             


Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/890 in Anlage XXIII beigefügten Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil Osterwick mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:                 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erörtert, dass er sich bei Abstimmung aufgrund der Nähe der Anlage zum Ortskern der Stimme enthalten habe.


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/890 und gibt Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass mittlerweile über den Zeitraum von fünf Jahren Erkenntnisse zu der Maßnahme gewonnen worden seien. Auch seien vielfältige Gespräche mit dem Kreis Coesfeld über dieses Vorhaben geführt worden. Nach Vorliegen eines Bebauungsplanes müsste nach den getroffenen Absprachen mit dem Vorhabenträger der Bauantrag zu der Maßnahme binnen sechs Monaten gestellt werden. Eine Realisierung der Maßnahme solle sukzessive binnen eines Zeitraumes von drei Jahren erfolgen. Bezüglich des Durchführungsvertrages sei durch den mittlerweile dritten Rechtsanwalt des Maßnahmenträgers zugesichert worden, dass der Vertrag bis zum 08. Oktober 2020 unterschrieben werde. Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass, wenn der Durchführungsvertrag bis zum 08. Oktober 2020 nicht unterschrieben sei, der entsprechende Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung der Sitzung des Rates am 08. Oktober 2020 abgesetzt werde.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: