Beschluss: geändert beschlossen

Den in den Anlagen I bis XXI der Sitzungsvorlage Nr. IX/890 beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XXII beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegungen gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.


Zur Absicherung der Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag erforderlich.


Dem in der Ratssitzung vorgelegten unterschriebenen Entwurf des Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt.


Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/890 in Anlage XXIII beigefügten Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil Osterwick mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:                 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/890, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 30. September 2020 ein und ergänzt, dass die bisherigen Verfahrensvorgänge eingesehen werden können.

 

Ratsmitglied Eimers verlässt von 20.46 Uhr bis 20.50 Uhr die Sitzung.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt geht auf den Durchführungsvertrag ein. In der Präambel sei eine Formulierung gefunden worden, dass der Betrieb verlegt werden solle.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, wie es dazu gekommen sei, dass die Verpflichtung bestehe, dass die Geflügelhaltung an der Schöppinger Straße in Osterwick aufgegeben werden solle.

 

Ratsmitglied Branse verlässt von 20.48 Uhr bis 20.50 Uhr die Sitzung.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Geflügelhaltung an dem jetzigen Standort nur geduldet sei. Die Junghennenaufzucht solle am jetzigen Standort aufgegeben und an den neuen Standort verlegt werden, und zwar in einer Frist von drei Jahren. Eventualitäten zum Nachteil des Vorhabenträgers müssten entsprechend beachtet werden.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, welche Nutzung nach der Verlegung der Junghennenaufzucht an den neuen Standort noch am Standort an der Schöppinger Straße möglich sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass dem Grunde nach nur Wohnungsbau und keine Landwirtschaft für den Bereich erlaubt sei. Der jetzige Umstand werde durch den Kreis Coesfeld nur geduldet.

 

Dies wird durch Bürgermeister Gottheil bestätigt. Eine Umsiedlung der Junghennenaufzucht werde binnen drei Jahren durch den Kreis Coesfeld gefordert.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kann zustimmen, dass keine Veranlassung gesehen werde, dass am jetzigen Standort eine andere landwirtschaftliche Nutzung entstehe, auch wenn dies nicht explizit ausgeführt worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil verliest zur Verdeutlichung Passagen aus dem Durchführungsvertrag und ergänzt, dass eine ausreichende Formulierung vorhanden sei.

 

Ratsmitglied Espelkott wünscht, dass an dem jetzigen Standort keine Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten erfolge. Aufgrund des Privatbesitzes könne dies aber wohl nicht mit letzter Sicherheit verboten werden. Jedoch sei eine Erweiterung einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht möglich. Eine Veräußerung des Grundstückes könne eventuell erfolgen.

 

Ratsmitglied Branse sieht in der Angelegenheit eine Art von Panikmache, obwohl nun sachlicher definiert worden sei. Trotzdem werde es von ihm abgelehnt. Er gehe davon aus, dass die Flächen an der Schöppinger Straße als Wohlbaugrundstücke vermarktet werden.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt sieht in dem Vertrag keine ausreichende Fixierung, dass auch tatsächlich der komplette Betrieb aus dem Ort heraus verlagert werde und somit eine komplette Betriebsaufgabe nicht zu ersehen sei.

 

Ratsmitglied Espelkott führt aus, dass aufgrund des Privatbesitzes eine Lagerung nicht verboten werden könne. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass die Fläche tatsächlich zur Lagerung verwendet werde. Mit einem heutigen Beschluss könne die Verlagerung des Betriebes manifestiert werden.

 

Ratsmitglied Rahsing beantragt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 

Auch Ratsmitglied Lethmate beantragt die Abstimmung, da seiner Meinung nach kein Widerstand gegen das Vorhaben vorhanden sei. Sollten Streitigkeiten aufkommen, seien diese durch Bürgermeister Gottheil zu klären, so seine Meinung.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: