Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von „Wohnbaufläche“ im Ortsteil Osterwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/891 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/891, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 30. September 2020 ein. Er nimmt zu den Eigentumsverhältnissen des Grundstückes und den ursprünglichen Sinn und Zweck der Fläche Stellung. Aufgrund einer Veränderung der Bestattungskultur werde die Fläche nicht mehr für Bestattungszwecke benötigt. Durch den Flächennutzungsplan werde vorgeben, welche Nutzung vorgenommen werden könne und welche nicht. Aufgrund der Zweckbestimmung „Friedhof“ könne derzeit noch keine Wohnbebauung auf der Fläche erfolgen. Die jetzige Nutzung als Bolzplatz sei rechtlich aber ebenfalls nicht korrekt. Der Kreis Coesfeld habe sich aufgrund der Berichterstattung und der veröffentlichten Leserbriefe in der Lokalzeitung bei der Verwaltung gemeldet. Es sei offensichtlich geworden, dass durch den Kreis Coesfeld verlangt werden könne, dass die vorhandenen Tore unverzüglich entfernt werden. Aufgrund der vielfältigen Wirkungskreise der katholischen Kirche sei diese zur Finanzierung unterschiedlichster Angebote (z.B. Gebäudeunterhaltung für 5 Kirchen und 4 Pfarrheime) auf entsprechende Einnahmen angewiesen, dies auch umso mehr aufgrund des Rückgangs der Kirchensteuerzahler. Entsprechend müsse die Kirche Einnahmen generieren. Die angedachten Grundstücke sollen mittels Erbpacht an Wohnbauwillige vergeben werden. Deshalb sei die Verwaltung wegen einer Bauleitplanung angesprochen worden. Der Rat der Gemeinde Rosendahl habe die Entscheidung zu treffen, ob die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen werde oder nicht. Die Belange aller Generationen müssten dabei bedacht werden und es solle jungen Familien mit Kindern ermöglicht werden, ein Eigenheim bauen zu können. Der erste Schritt hierzu sei die Änderung des Flächennutzungsplanes. Anschließend müsse ein Beschluss des Rates über einen Bebauungsplan herbeigeführt werden. Hierzu solle ein Beschluss fundiert und ausgereift gefasst werden. Er könne nachvollziehen, dass die Planung nicht auf die Zustimmung der Kinder stoße. Jedoch sei eine lange Liste an bauwilligen Personen bei der Verwaltung vorhanden. Sollte keine Änderung der Zweckbestimmung der Fläche erfolgen, müsse mit dem Wegzug von Familien gerechnet werden, die ihren Traum vom Eigenheim dann zumindest nicht in Rosendahl umsetzen könnten. Durch die umliegende Nachbarschaft seien massive Beschwerden eingegangen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Personen, die selbst früher auf einer vormals genutzten Spielplatzfläche ihr Eigenheim gebaut haben, nun die angedachte Umwandlung der Fläche massiv kritisieren. Es soll das Angebot an die Kinder aufrechterhalten werden, eine entsprechende Ersatzfläche zu finden, wenn sich hierfür eine Möglichkeit ergebe.

 

Ratsmitglied Deitert findet die Anwesenheit von betroffenen Kindern in der heutigen Sitzung gut. Er stellt klar, dass heute durch den Rat der Gemeinde keine Entscheidung über die Aufgabe des Bolzplatzes, sondern nur über eine mögliche Änderung der Zweckbestimmung der Fläche getroffen werden solle. Er macht deutlich, dass durch die katholische Kirche die Tore sofort abgebaut werden könnten. Es werde als vorteilhaft empfunden, dass mehr Wohnbaufläche als Bestattungsfläche benötigt werde. Aus den vielfältigen Gesprächen seien Alternativen zu dem jetzigen Bolzplatz entstanden, welche durch die Verwaltung mittels vorgelegtem Antrag der CDU-Fraktion geprüft werden sollen. Eine Ausweisung eines Bolzplatzes könne z.B. eventuell am Spielplatz am Wiedel oder im Dorfpark erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass der jetzige Bolzplatz etwa im Jahr 2004 aufgrund der Initiative des Ratsmitgliedes Everding errichtet worden sei. Hierbei sei offensichtlich gewesen, dass es keine Dauerlösung sei. Der Verwaltung solle der Prüfauftrag mittels Antrag der WIR-Fraktion erteilt werden, eine entsprechende Ersatzfläche in der Nähe zu finden. Es solle hierbei beachtet werden, dass die An- und Abfahrtswege für die Kinder sich in einem angemessenen Maß befinden.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt führt aus, dass heute keine Beratung zu den eingereichten Anträgen erfolgen solle. Unterstützt werde der Wunsch nach einer Ersatzfläche. Der Antrag der CDU-Fraktion werde als zielführend angesehen. Die Erweiterung eines vorhandenen Spielplatzes werde als positiv angesehen.

 

Ratsmitglied Espelkott teilt mit, dass der Spielplatz am Wiedel eigentlich mit in die Betrachtung genommen werden solle. Hierbei werde es jedoch wohl Probleme mit den Immissionswerten geben. Deshalb solle an anderer Stelle nach einer Ersatzfläche geschaut werden.

 

Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt worden sei, eine entsprechende Ersatzfläche ausfindig zu machen. Hierzu habe es aus seiner Sicht in der Lokalpresse eine mangelnde Berichterstattung gegeben, welche zu großen Diskussionen geführt habe, da ein Bolzplatz anderes zu behandeln sei als ein Spielplatz. Eine Erweiterung des vorhandenen Beschlussvorschlages solle nur vorgenommen werden, wenn eine Ersatzfläche auch tatsächlich möglich scheine. Man dürfe nicht Gefahr laufen, durch eine Präzisierung im Beschlussvorschlag bezüglich einer Ersatzfläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu behindern.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass es keine Verzögerung in Bezug auf den Flächennutzungsplan geben dürfe. Falsche Hoffnungen bezüglich eines Ersatzplatzes sollten vermieden werden, da u.a. auch die Nachbarschaft rund um eine mögliche Ersatzfläche mit eingebunden werden müsse. Es sei klar, dass viele einen Bolzplatz haben wollen, aber nur wenige diesen direkt vor der eigenen Haustür akzeptierten. Bei den beiden vorgeschlagenen Standorten (Spielplätze am Wiedel und im Dorfpark) seien wegen einer möglichen Verlagerung und der bestehenden Bestandsbebauung im Umfeld sicherlich gewisse Vorbehalte vorhanden. Die Beeinträchtigungen für Dritte durch den Sportbetrieb sollten möglichst gering gehalten werden. Entsprechend sei ein möglicher Ersatzplatz an der Ortsrandlage auch in Betracht zu ziehen. Entsprechende Anfragen an Landwirte könnten erfolgen. Dies könne auch in einem separaten Beschlussvorschlag festgeschrieben werden. Auf die beiden Standorte in dem Antrag der CDU-Fraktion solle man sich heute noch nicht festlegen. Eine weitreichende Abwägung dazu müsse erfolgen, um Benachteiligungen u.a. der Nachbarn entweder zu vermeiden oder diese möglichst gering zu halten. Beschwerden sollten damit möglichst vermieden werden. Als Beispiel werde der SC Freiburg angeführt, wo aufgrund der Nachbarschaft zukünftig Spiele im gerade neu gebauten Fußballstadion in der Mittagszeit nicht stattfinden dürften. Entsprechend werde sich eine Suche nach einem Ersatzplatz nicht einfach gestalten.

 

Auch Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass möglichst keine Nachbarn durch einen Bolzplatz tangiert werden sollten, da sonst eventuell auch eine gerichtliche Auseinandersetzung anhängig werden könne. Entsprechend werde eine Fläche, vielleicht auch eine Ackerfläche in Ortsrandlage bevorzugt. Es solle somit keine zu große Präzisierung vorgenommen werden, da man auch auf die Hilfe von Grundstückseigentümern, z.B. Landwirte, angewiesen sein könne.

 

Ratsmitglied Eimers möchte wissen, ob die betreffende Fläche der katholischen Kirche, notfalls unter Mithilfe der Nachbarn, abgekauft oder in Erbpacht übernommen werden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt mit, dass durch die Kirchen regelmäßig keine Grundstücke verkauft würden.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Höhe des Erbbauzinses für eine Nutzung des Grundstücks als Bolzplatzfläche wohl nicht umsetzbar sein werde. Die Vorstellung der katholischen Kirche bezügliches eines Erbbauzinses beziehe sich wohl auf Bauwillige.


Ratsmitglied Deitert geht nochmals auf die vorliegenden Anträge ein. Beide Anträge sollten gewissenhaft geprüft werden, damit nicht zu früh abschlägige Überlegungen Einfluss nehmen könnten. Es solle auf jeden Fall eine Lösung gefunden werden.

 

Ratsmitglied Lethmate sieht die Möglichkeit, eine Kombination aus den vorliegenden Anträgen zu ziehen. Die katholische Kirche solle eigenständig ihre Ansichten kundtun und erst in eine Umwandlung gehen dürfen, wenn eine Alternative geschaffen sei.

 

Ratsmitglied Branse macht deutlich, dass durch den Rat der Gemeinde Rosendahl beschlossen werden solle, was aus der in Rede stehenden Fläche künftig werden solle. Eine Umwandlung müsse nicht unbedingt erfolgen. Entsprechend müsse die katholische Kirche umdenken. Planungsrecht sei Hoheitsrecht der Gemeinde im Rahmen der Gesetze. Entsprechend habe der Rat der Gemeinde Rosendahl eine Abwägung vorzunehmen.

 

Bürgermeister Gottheil schlägt folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung vor:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Ersatz, vorzugweise in nahen Umfeld des jetzigen Bolzplatzes (z.B. im Bereich des Spielplatzes „Zum Wiedel“) oder hilfsweise an anderer Stelle im Ortsteil Osterwick (z.B. im Dorfpark) zu finden.“

 

und lässt anschließend über den Prüfauftrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                einstimmig

 

Ratsmitglied Lembeck teilt mit, dass die Sitzung geöffnet werden könne, um den anwesenden Kindern Wortbeiträge zu ermöglichen.

 

Die Sitzung wird für Wortbeiträge der Kinder geöffnet.

 

Bürgermeister Gottheil fragt die Kinder, ob das Verfahren nach der zuvor geführten Erörterung verstanden worden sei und dass an die Bedenken der Kinder gedacht werde. Er ermutigt die Kinder, selbst aktiv nach einer Ersatzfläche zu schauen. Zur Länge des Verfahrens wird mitgeteilt, dass dieses sich womöglich über ein Jahr erstrecken könne.

 

Durch Henry wird stellvertretend für die Kinder mitgeteilt, dass das Verfahren verstanden und nach einer geeigneten Fläche auch geschaut werden könne.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: