Der Rat der Gemeinde Rosendahl stellt gemäß § 26 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW fest, dass das initiierende Bürgerbegehren nicht zulässig ist.


Abstimmungsergebnis:                 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 8 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/892 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse teilt mit, dass zu dem Sachverhalt sowohl der Landrat des Kreises Coesfeld als auch Bürgermeister Gottheil kontaktiert worden seien. Es werde beim Rat der Gemeinde Rosendahl keine Zulässigkeit zur Beurteilung eines Bürgerbegehrens gesehen und deshalb solle dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung, auch aufgrund eines fehlenden Antrages der betreffenden Person, abgesetzt werden. Einen entsprechenden Antrag stelle er hiermit.

 

Ratsmitglied Lethmate ergänzt, dass ein Antrag zu der Sache vorliegen müsse. Dies sei nicht der Fall und entsprechend dürfte durch den Rat der Gemeinde Rosendahl keine Entscheidung getroffen werden. Auch die Initiatoren seien nicht auf eine heutige Entscheidung aus. Deshalb wundere er sich, dass der Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung verblieben sei. Es solle vermieden werden, dass das Bürgerbegehren als nicht zulässig angesehen werde.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass ein Schreiben der Initiatoren zusammen mit dem Bürgerbegehren eingereicht worden sei. Hierzu habe es dann verwaltungsseitig eine Anfrage beim Städte- und Gemeindebund NRW gegeben. Von dort sei mitgeteilt worden, dass ein Bürgerbegehren in dieser Form nicht möglich sei. Entsprechend sei der Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung verblieben.

 

Ratsmitglied Branse teilt mit, dass Frau Feldkamp zu dem Bürgerbegehren nicht gefragt worden sei. Es solle weiterhin eine Schankwirtschaft in Darfeld geben. Er werfe der Allgemeinen Vertreterin Roters vor, dass eine Zulässigkeit des Bürgerbegehrens  nicht vorab hätte geprüft werden dürfen. Aufgrund der Ausarbeitung der Allgemeinen Vertreterin solle nun der Rat der Gemeinde Rosendahl zu einer Beschlussfassung animiert werden. Er plädiere dafür, dass eine Minderheit vor dem Ganzen geschützt werden solle und die Verwaltung die Beteiligten zu unterstützen habe. Bei Vorliegen einer entsprechenden Anzahl von Unterschriften oder einem Antrag der betreffenden Personen solle eine Beratung im Rat der Gemeinde Rosendahl vorgenommen werden. Da beides nicht zutreffend sei, solle der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden.

 

Allgemeine Vertreterin Roters führt aus, dass im Rahmen der Vorprüfung ein Bürgerbegehren geprüft werden könne. Die Angelegenheit sei nach dem Gaststättengesetz zu beurteilen. Heute sei nur eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu fassen. Wenn der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließe, dass das Bürgerbegehren zulässig sei, dann müsse durch Bürgermeister Gottheil der Beschluss beanstandet werden.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Auffassung der Verwaltung durch andere Institutionen mitgetragen werde. Von der Antragstellerin sei geschrieben worden, dass die Verwaltung über die Entscheidung über die Zu- oder Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht zuständig sei, sondern nur der Rat der Gemeinde Rosendahl darüber befinden könne. Dies habe man als Wunsch nach einer Ratsentscheidung verstanden. Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass bisher durch die betreffende Person noch kein Antrag zu einer Außengastronomie gestellt worden sei.

 

Ratsmitglied Lethmate geht auf das Schreiben der Initiatoren ein und resümiert, dass darin ein Antrag gesehen werden könne, da das Schreiben von mehr als 25 Personen unterschrieben worden sei. Entsprechend dürfe es keine Entscheidung über das Begehren durch die Verwaltung geben.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass verschiedene Ansichten zu einer Auslegung der Thematik vorhanden seien.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf führt aus, dass durch Ratsmitglied Branse gerne eine Erklärung erfolge, wie Gesetze formell anzuwenden seien. Jedoch habe die Verwaltung eine andere Ansicht als Ratsmitglied Branse. Wichtig sei es, dass in allen drei Ortsteilen eine Außengastronomie vorhanden sein solle.

 

Ratsmitglied Eimers teilt mit, dass man sich erst bei Vorlage eines entsprechenden Antrages der betreffenden Person weiter mit dem Sachverhalt beschäftigen solle.

 

Ratsmitglied Branse entgegnet, dass auch andere Gründe dafür vorliegen können, dass kein entsprechender Antrag vorliege. Die Gemeindeordnung NRW sei Landesrecht und müsse entsprechend auch von der Verwaltung beachtet werden. Wenn seine Ausführungen nicht verstanden werden sollen, dann sei es so. Jedoch sei die Gesetzeslage klar und deutlich und entsprechend müsse sich auch durch die Verwaltung und den Rat der Gemeinde Rosendahl verhalten werden. Es werde eine Außengastronomie in Darfeld gewünscht, aber keine Initiative von den Fraktionen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass nach Rücksprache mit Frau Feldkamp und deren anwaltlicher Vertretung in dieser Ratssitzung über den bisherigen Sachstand zur Außengastronomie „Feldkamp“ berichtet werden solle und verliest eine entsprechende Email. Bis zum heutigen Tage liege der Verwaltung von Frau Feldkamp kein Antrag auf eine Außengastronomie vor, macht Bürgermeister Gottheil deutlich.

 

Ratsmitglied Branse sieht ein, dass die Außengastronomie „Feldkamp“ sich an Lärmgrenzen zu halten habe und diese die Grenzwerte auch wohl nicht überschreite, dies aber der Verwaltung nachgewiesen werden müsse.

 

Ratsmitglied Eimers möchte wissen, warum der Verwaltung das Immissionsaufkommen nachgewiesen werden müsse.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass der bisherige Standort für eine Außengastronomie nicht geeignet sei. Für einen neuen Standort müsse das Immissionsaufkommen mittels eine Lärmgutachtens nachgewiesen werden und erst dann könne eine Genehmigung für den neuen Standort beantragt werden. Seiner Ansicht nach seien das Vorgehen und die Entscheidung der Verwaltung rechtssicher. Bei der Erteilung einer Genehmigung müssten alle Parameter beachtet und eingehalten werden.

 

Ratsmitglied Espelkott bestätigt, dass die Nachweise durch die zu beantragende Person erbracht werden müssen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass ein Antrag mit Zeichnung und entsprechendem Immissionsgutachten eingereicht werden müsse. Wenn die Einhaltung der Werte nachgewiesen werde, könne auch eine neue Genehmigung für eine Außengastronomie erteilt werden. Bei Ausbleiben dieser Nachweise werde keine Genehmigung erteilt werden können.

 

Ratsmitglied Branse könne nicht nachvollziehen, was alles von Frau Feldkamp eingefordert werde, obwohl die Gastronomie schon lange vor Ort sei. Eine ausgleichende Gerechtigkeit solle angewandt werden. Das vorliegende Bürgerbegehren ziele darauf ab, dass Frau Feldkamp helfend zur Seite gestanden werde. Er erinnert an seinen Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung und wünscht eine entsprechende Abstimmung.

 

Ratsmitglied Lembeck moniert die Aussagen von Ratsmitglied Branse. Über seinen Antrag hätte schon längst entschieden werden können. Die Aussagen von Ratsmitglied Branse werden somit nicht gutgeheißen.

 

Ratsmitglied Lethmate vertritt die Auffassung, dass keine Beschlussfassung erfolgen dürfe, da auch tatsächlich kein Antrag vorliege. Er sei nicht bereit, die Beschlussvorlage der Verwaltung mitzutragen. Sein Wunsch sei es, dass Frau Feldkamp positiv bei der Angelegenheit durch die Verwaltung begleitet werde.

 

Bürgermeister Gottheil macht deutlich, dass Frau Feldkamp verwaltungsseitig positiv zur Seite gestanden worden sei. Nun liege es an Frau Feldkamp, den Sachverhalt weiter zu verfolgen.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag von Ratsmitglied Branse auf Absetzung des Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 4 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen

 

Der Antrag von Ratsmitglied Branse ist damit abgelehnt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: