Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat beschließt, dass für sämtlich ausgeführte Leistungen der Gemeinde Rosendahl die rechtlichen Regelungen nach dem § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2023 weiterhin angewendet wird.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/893 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: