Der Rat beschließt, dass für sämtlich ausgeführte Leistungen der Gemeinde Rosendahl die rechtlichen Regelungen nach dem § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2023 weiterhin angewendet wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/893 und
gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: