Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rietkamp / Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld mit der der Sitzungsvorlage Nr. IX/901 in Anlage II beigefügten Variante 2 weiterzuführen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/901 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Lang vom Ingenieurbüro „WoltersPartner“ aus Coesfeld.

 

Herr Lang stellt die beiden Varianten des Bebauungsplanes vor. Er beschreibt, welche Unterschiede die beiden Varianten aufweisen und welche unterschiedlichen Erschließungen dort vorgesehen seien. Zudem erläutert er, dass in der Planung sowohl die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern im Bereich des Lärmschutzwalles als auch die Verlängerung des Fußweges als Verbindungsweg, im Bereich des Bolzplatzes, berücksichtigt werden. Eine Zweigeschossigkeit sollte als Vorgabe auch für die Mehrfamilienhausbebauung ausreichend sein. Hier könne dann die Festsetzung der maximal zulässigen Traufhöhe, anders als bei Einfamilienhäusern, entfallen. Eine Dreigeschossigkeit an der Ortsrandlage müsse nicht zwingend erfolgen. Besonders wichtig zu erwähnen sei, dass hier als Ausnahme im allgemeinen Wohngebiet nicht störende digital arbeitende Betriebe zugelassen werden. Hiermit trage man der aktuellen Situation Rechnung.

 

Variante 1 sei geprägt durch den Erhalt von Grünflächen im Bereich des Lärmschutzwalls.

 

In Variante 2 könne eine Bebauung bis an den Lärmschutzwall heran erfolgen. Es gebe hierbei eine gute Anbindung über die vorhandenen Verkehrsflächen mittels einer Ringerschließung.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, welche Vorgaben an solche Gewerbebetriebe gegeben sein könnten.

 

Herr Lang führt aus, dass allgemeine Vorschriften (Bauordnung und Baunutzungsverordnung) angewandt werden können. Es komme auf die Ausgestaltung des Betriebes an, um hier genaue Angaben machen zu können. Dies sei dann im Einzelfall zu prüfen.

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, ob es möglich sei, den Publikumsverkehr möglicher Gewerbetreibender einzuschränken.

 

Herr Lang führt aus, dass sich dazu keine großen Gedanken gemacht werden müssten. Nur als Ausnahme solle ein Gewerbebetrieb zugelassen werden und entsprechend werde sich ein möglicher Publikumsverkehr wohl in Grenzen halten und überschaubar sein.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, welches Ausmaß mögliche Ausgleichsmaßnahme bei der Variante 2 haben, da die jetzige Fläche nicht wirklich ökologisch wertvoll sei. Auch möchte er wissen, ob der Lärmschutzwall aufgewertet werden könne.

 

Herr Lang führt aus, dass ein Ausgleich noch nicht berechnet sei und ökologische Maßnahmen noch abzustimmen seien. Es müsse eine Rücksprache mit dem Landesbetrieb „Straßen.NRW“ erfolgen. Eine Aufwertung des Lärmschutzwalles sei nicht vorgesehen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass der Lärmschutzwall in einem anderen Bebauungsplan enthalten sei.

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, wenn ein Erwerb der Fläche des Landesbetrieb „Straßen.NRW“ nicht möglich sei, ob dann Variante 1 zum Tragen kommen könne.

 

Herr Lang führt aus, dass eine Beteiligung von Straßen.NRW nun der nächste Schritt sei. Für die Fläche seien auf alle Fälle ein entsprechender ökologischer Ausgleich und eine Artenschutzprüfung notwendig.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass mehrfach mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW gesprochen und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben worden sei. Wenn der Rat der Gemeinde Rosendahl sich für  Variante 2 entscheide, dann müsse nach einem Ausgleich der Ökopunkte geschaut werden und geprüft werden, wie hoch die Forderungen des Landesbetriebes Straßen.NRW für die Flächen seien. Danach könne eine weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgen.

 

Ausschussmitglied Branse spricht sich für die Variante 2 aus, da diese als die sinnvollere Variante angesehen werde. Der vorhandene Lärmschutzwall könne eventuell auch bebaut werden.

 

Ausschussmitglied Weber spricht Dank an Herrn Lang aus, dass auf eine Festlegung der Traufhöhe verzichtet werden solle. Er hält es für sinnvoll die Firsthöhe festzulegen. Bei kommenden Baugebieten solle auf die Festlegung der Traufhöhe verzichtet werden. Der Antrag der WIR-Fraktion werde wohl unterstützt, obwohl dies bei der heutigen Beschlussfassung kein Thema sei. Die angedachte Wegführung werde für gut befunden und deshalb werde sich für die Variante 2 ausgesprochen.

 

Ausschussmitglied Espelkott sieht es mit den Traufhöhen genauso wie Ausschussmitglied Weber. Aufgrund des Eingangs von Einwendungen (Unterschriftenliste) sei durch die WIR-Fraktion der Antrag auf Bestand und Erhalt des Spiel- und Bolzplatzes formuliert worden. Bei einer Einbeziehung dieser Fläche könne theoretisch bei Aufgabe des Spielplatzes kurzfristig eine Bebauung vorgenommen werden und dies solle vermieden werden.

 

Ausschussmitglied Lethmate betont, dass es sich bei der Fläche hier um eine andere Konstellation handele als bei dem Bolzplatz in Osterwick, da hier die Gemeinde Flächeneigentümer sei. Es solle eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass deutlich gemacht werde, dass der Spielplatz möglichst nicht bebaut werden solle. Eine Überplanung des Spielplatzes im Bereich Rietkamp wurde zum jetzigen Zeitpunkt nur vorgeschlagen, um die Planungskosten gering zu halten. Zunächst solle erst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, um dann schauen zu können, welche Einwendungen zu der Planung eingehen. Er werde sich für die Variante 2 ohne Einbeziehung der Spiel- und Bolzplatzfläche ausgesprochen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass die WIR-Fraktion angeblich Erkenntnisse für die Bautätigkeit in den kommenden Jahren zu haben scheine. Sie misstraue wohl dem Rat der Gemeinde Rosendahl. Schließlich sei durch den Rat der Gemeinde Rosendahl ein Zusatzbeschluss bezüglich des Spiel- und Bolzplatzes gefasst worden, dass dieser per gesondertem Ratsbeschluss entscheiden müsse, wenn das Grundstück als Wohnbaugrundstück verkauft werde.

 

Ausschussmitglied Espelkott entgegnet, dass weder dem Rat noch der Verwaltung gegenüber Misstrauen vorhanden sei. Aufgrund der Struktur der Baugebiete gebe es Auskünfte über die Nutzung des Spiel- und Bolzplatzes, da auch sehr viele kleine Kinder im Einzugsbereich vorhanden seien und diese auch wohl permanent vorhanden sein werden. Er betont, dass dem Rat und der Verwaltung Vertrauen ausgesprochen werde. Es solle unbedingt eine Bürgerbeteiligung erfolgen, damit die Möglichkeit des Einspruchs vorhanden sei. Außerdem solle zukunftsorientiert gehandelt werden. Aus diesem Grund solle unbedingt der Spiel- und Bolzplatz aus der weiteren Planung herausgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass aus einem Bebauungsplan nur die Flächen zu ersehen seien, jedoch keine politische Entscheidung. Wenn der Wille zur Herausnahme nicht vorhanden sein sollte, dann solle keine Planung vorgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Branse teilt mit, dass Misstrauen sich verdient gehöre. Die einwendenden Bürger aus der Unterschriftenliste hätten nur aufgrund des Öffentlichkeitsstatus reagiert. Die Bauleitplanung werde als Information an die Bürgerschaft gegeben, damit eine Beteiligung der Bürger erfolgen könne. Es sei so, dass die Bürger den Spiel- und Bolzplatz geschützt haben wollen. Entsprechend sei er froh über die Einreichung des Antrages der WIR-Fraktion. Auch er spricht sich dagegen aus, dass der Spiel- und Bolzplatz mit überplant werde. Auch die CDU-Fraktion sei allem Anschein nach gegen eine Überplanung des Spiel- und Bolzplatzes. Resümiert solle der Spiel- und Bolzplatz aus der weiteren Planung herausgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Lethmate teilt mit, dass kein Misstrauen gegenüber der Verwaltung und dem Rat der Gemeinde Rosendahl vorhanden sei. Es sei schwierig, einen Beschluss für die Zukunft zu fassen. Deshalb werde die Anpassung des Bebauungsplanes mit der Variante 2 ohne den Spiel- und Bolzplatz gewünscht.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck möchte wissen, wenn die unteren Grundstücke nicht mit überplant werden, ob sie herausgelassen werden können oder eine Ausweisung als Spiel- und Bolzplatz erfolgen könne.

 

Herr Lang führt aus, dass im Bebauungsplan die Flächen als Spielplatz gesichert seien und somit diese auch herausgelassen werden können.

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, ob im Bebauungsplan textliche Festsetzungen zur Vermeidung von Steingärten vorgenommen werden können.

 

Herr Lang hält eine Festsetzung zur Definition des Vorgartens für sinnvoll. Dies könne im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen werden. Als Begrünungsfestsetzung könne festgehalten werden, dass zum Beispiel 50 % des Vorgartens zu begrünen seien.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck möchte wissen, ob es sinnvoll sei, bereits im Bebauungsplan den Straßenendausbau festzulegen.

 

Herr Lang führt aus, dass die Straßenfläche als verkehrsberuhigter Bereich in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde festgelegt werden könne.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck hält es nicht für sinnvoll, die Ausbauart der Straße im Nachhinein zu diskutieren. Den Bauwilligen solle direkt bei Kauf des einzelnen Grundstücks die Verkehrssituation klar sein.

 

Herr Lang führt aus, dass die Straßenplanung parallel zur Bauleitplanung erfolgen könne. Etwaige Baumstandorte könnten mit in den Bebauungsplan übernommen werden.

 

Ausschussmitglied Gövert spricht sich dafür aus, dass die Festlegung der Baumstandorte und Parkflächen vorgenommen werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass versucht werden könne, die Festlegungen der Baumstandorte und Parkflächen vorzunehmen. Es werde davon ausgegangen, dass Festsetzungen nicht komplett auch tatsächlich umgesetzt werden können bzw. werden.

 

Ausschussmitglied Lethmate wünscht, dass die Verhinderung von Schottergärten mit in die Festsetzungen aufgenommen werde.

 

Ausschussmitglied Weber spricht sich für größtmögliche Freiheiten für die Bauwilligen aus. Grundsätzlichen sollen Steingärten nicht verboten werden. Die Festsetzungen sollen möglichst gering gehalten werden, um auch anschließende Änderungsanträge zu verhindern.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass eine Sitzungsvorlage zu den Steingärten vorhanden und der gestellte Prüfauftrag an die Verwaltung somit erledigt sei. Aufgrund der herrschenden Situation bezüglich der Corona-Pandemie sei die Sitzungsvorlage in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden bislang noch nicht zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden. Sie gibt zu bedenken, dass eine Vorgabe bezüglich der Stein- und Vorgärten in den Bauleitplänen dann auch anschließend kontrolliert werden müsse.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bestätigt, dass die Sitzungsvorlage zu den Steingärten in Absprache mit ihm noch nicht zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht worden sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte den Sachstand zu den Festsetzungen der Grünstreifen an der Holtwicker Straße in Osterwick wissen.

 

Ausschussmitglied Branse führt aus, dass zur Entsiegelung der L555 ein Rückbau erfolgen solle. Die Gemeinde solle bei der Entsiegelung mit gutem Bespiel vorangehen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass sich mit den Festsetzungen beschäftigt worden sei und sich zu einer Entsiegelung Gedanken gemacht werden solle. Dies solle auch im Hinblick auf vergangene Hochwasserereignisse geschehen.

 

Ausschussmitglied Lethmate teilt mit, dass eine Kontrolle der Steingärten sicherlich nicht einfach sei. Eine Durchlässigkeit der Böden müsse vorhanden sein. In Gewerbegebieten sollen kein Grünstreifen festgesetzt werden. Er möchte wissen, ob die festgesetzten Bäume an der Straße „Darfelder Markt“ weiterhin Teil der Planung seien.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass wenn der Spielplatz erhalten bleibe, am „Darfelder Markt“ auch keine Bäume ausgewiesen werden. Auch solle bedacht werden, dass wenn investive Maßnahmen im Bereich der Straße „Darfelder Markt“ vorgenommen werden, dadurch eine KAG-Beitragspflicht gegeben sein könne.

 

Herr Lang ergänzt, dass Baumpflanzungen an der Spielfläche als Kompensation vorgenommen werden könnten.

 

Ausschussmitglied Espelkott weist daraufhin, dass eine Begrünung auf dem Spielplatz vorhanden sei und eine KAG-Beitragspflicht für die Straße „Darfelder Markt“ wohl zum Thema werden könne.

 

Ausschussmitglied Lethmate wünscht, dass eine Begrünung an den Häusern erfolgen solle. Er resümiert, dass die Bauwilligen in Rosendahl jetzt schon große Freiheiten bei der Verwirklichung ihres Eigenheimes hätten.

 

Ausschussmitglied Weber weist darauf hin, dass Darfeld an dem Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ teilgenommen habe. Entsprechend sollten weiterhin eine gewisse Kreativität vorhanden sein und entsprechende Gespräche geführt werden. Auch müsse der nötige Pflegeaufwand beachtet werden. Eine Einbindung des Heimatvereins Darfeld könne erfolgen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass eine Involvierung des Heimatvereines nur funktionieren könne, wenn die Gemeindeverwaltung als Anlaufstelle fungiere.

 

Ausschussmitglied Branse spricht den Wunsch aus, dass naturschonendes Bauen geprüft werden solle. Er habe sich die Ausführungen der neuen KAG-Gesetzesregelung angeschaut. Es werde davon ausgegangen, dass die gemeindliche KAG-Beitragssatzung wohl angepasst werden müsse und möchte wissen, ob die bisherige KAG-Beitragssatzung der Gemeinde angewandt werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die KAG-Beitragssatzung zuletzt im Sommer 2015 angepasst worden und die Änderung des § 8a KAG formal noch nicht aufgenommen worden sei, sie jedoch bei etwaigen zukünftigen Festsetzung Beachtung finden müsse. Für Kommunen bestehe die Möglichkeit, entsprechende Anträge beim Ministerium in Düsseldorf auf Erhalt einer max. 50 %igen Höchstförderung zu stellen. Grundlage hierfür sei, dass der Rat für kommende Straßenausbaumaßnahmen ein Straßen- und Wegekonzept beschließe.

 

Ausschussmitglied Branse möchte wissen, ob eine Förderung beantragt werden könne, wenn ein entsprechendes Konzeptpapier für Maßnahmen mit Durchführung ab dem Kalenderjahr 2021 nicht vorhanden sei.

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass wenn für Maßnahmen mit Durchführungszeitraum ab 2021 kein Konzept vorhanden sei, es dann auch keine Förderung gebe. Das Straßen- und Wegekonzept werde aber zur Dezembersitzung vorgelegt.

 

Herr Lang geht auf die Festsetzungen im Bebauungsplan ein, die die Gemeinde Rosendahl derzeit treffe. Es vertritt die Meinung, dass die bisherigen Festsetzungen der Gemeinde Rosendahl im Gegensatz zu anderen Kommunen human seien.

 

Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Lembeck über den Antrag der WIR-Fraktion auf die Herausnahme des Spiel- und Bolzplatzes aus der Planung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Der Antrag der WIR-Fraktion ist damit angenommen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: