Die Gemeinde Rosendahl steht der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Die Windenergie ist für die Gemeinde die tragende Säule der Energiewende. Sie hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und leistet heute einen bedeutenden Beitrag zu Klimaschutz und Stromversorgung. Kurz- bis mittelfristig bietet die Windenergie das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien.

 

Der Bürgermeister wird somit beauftragt, den Antrag der Windenergie Oberdarfeld GbR, auf Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz, positiv zu begleiten.

 

Der Rat unterstreicht mit diesem Beschluss die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch die Errichtung von Windenergielagen in Form von Bürgerwindparks auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl.


Abstimmungsergebnis:                 5 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

(ohne Ausschussmitglied Hemker)

 

Ausschussmitglied Hemker nimmt nach der Abstimmung an der weiteren Sitzung teil.


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/902 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Hemker erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass er gebeten worden sei, den vorgelegten Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Ausschussmitglied Branse macht deutlich, dass der Antrag wohl nicht abgelehnt werden könne, da die Entscheidung über die Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzes  nicht in der Zuständigkeit des Rates liege.

 

Ausschussmitglied Weber weist darauf hin, dass kein gültiger Flächennutzungsplan vorliege. Die Investoren könnten darauf vertrauen, wenn die Rahmenbedingungen vorhanden seien, dass das Projekt realisiert werden könne. Er spricht sich für den weiteren Ausbau der Windenergie in Rosendahl aus. Aufgrund des noch unvollständigen Bauantrages seien diesbezüglich noch verschiedene Belange vorab zu klären. Er möchte wissen, ob es ein spezielles Gutachten zu einem möglichen Uhu-Vorkommen gebe.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass es in der heutigen Sitzung nicht um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gehe. Der Investor habe sich an den Kreis Coesfeld bezüglich der Befreiung vom Landschaftsschutz gewandt. Für das betreffende Gebiet sei keine Entscheidung zu einem möglichen Uhu-Vorkommen zu treffen. Eine entsprechende neue Artenschutzkartierung sei vorgenommen worden, welche auch Bestandteil des weiteren Prüfverfahrens sei. In der heutigen Sitzung solle über die Befindung der Befreiungstatbestände vom Landschaftsschutz und die Begleitung durch den Bürgermeister beraten und entschieden werden. Die Erteilung eines möglichen gemeindlichen Einvernehmens würde erst später vorgenommen. Eine Vorstellung des Projektes durch die Investoren habe es bereits beim Kreis Coesfeld gegeben.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass eine verwaltungsseitig empfohlene Entscheidungsfindung aufgrund des Wechsels der Gremiumsbesetzung (IX. und X. Wahlperiode) in der konstituierenden Ratssitzung wohl schwierig sei. Eine entsprechende Bürgerbeteiligung solle nicht außer Acht gelassen werden. Entsprechend solle es in der heutigen Sitzung zu keiner Beschlussempfehlung kommen. Der neue Rat der Gemeinde Rosendahl solle eine Entscheidung treffen.

 

Ausschussmitglied Lethmate hält die Windenergie im Sinne der Energiewende für sinnvoll und die Gemeinde Rosendahl stehe bei der Erzielung von regenerativen Energien sehr gut da. Auch für ihn werde eine Bürgerbeteiligung sehr groß geschrieben. Da keine Angaben zu einer Bürgerbeteiligung vorhanden seien, solle in der heutigen Sitzung keine Abstimmung zu dem Beschlussvorschlag für den Rat gefasst werden. Dem neuen Rat werde es wohl schwer fallen, in Bezug auf die Windenergie eine Entscheidung zu treffen, da es sowohl an dem Vorwissen fehle als auch die Tragweite nicht abgeschätzt werden könne. Aufgrund dessen sollten eine erneute Beratung im Fachausschuss und anschließend eine Entscheidungsfindung durch den neuen Rat erfolgen. Er werfe Bürgermeister Gottheil vor, dass keine Entscheidung zu der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens getroffen werde, da auch eine Verweigerung des Projektes möglich sein solle. Auch dürfe der ökologische Aspekt in Form eines möglichen Uhu-Vorkommens nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Hiermit solle sich dann der neue Rat beschäftigen. Die Bürger müssten informiert werden und die Möglichkeit haben, sich zu der Planung zu äußern. In der heutigen Sitzung sei dazu ja keine Möglichkeit vorhanden. Entsprechend bittet er darum, eine gesonderte Veranstaltung hierzu durchzuführen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens keine Entscheidung für das Projekt sei, da sich der Kreis Coesfeld über eine gemeindliche Entscheidung hinwegsetzen könne. Er stellt klar, dass, wenn heute kein Beschlussvorschlag gefasst werden solle, der Tagesordnungspunkt dann besser von der Tagesordnung abgesetzt werden solle, da eine fehlende Fassung einer Beschlussempfehlung kein gutes Zeichen für den Antragssteller sei. Er stellt klar, dass, wenn keine Würdigung aller Merkmale vorgenommen werden, dann ein entsprechender Beschluss beanstandet werden könne. Er macht deutlich, dass es bei früheren Projekten keine wirkliche Bürgerbeteiligung gegeben habe. Deshalb könne eine jetzige Bürgerbeteiligung nicht nachvollzogen werden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt macht deutlich, dass die ablehnenden Argumente der Ausschussmitglieder nicht nachvollzogen werden könnten. Er spricht sich für den Ausbau der Windenergie aus.

 

Ausschussmitglied Branse teilt mit, dass aufgrund von früheren Entscheidungen nun auch über dieses Projekt eine Entscheidung getroffen werden müsse. Dies erfolge im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Er erinnert, dass bei früheren Projekten sehr wohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden habe. Aufgrund der Privatinitiative bei diesem Projekt sei die Durchführung einer Bürgerversammlung wohl nicht umsetzbar.

 

Ausschussmitglied Espelkott macht deutlich, dass eine Bürgerbeteiligung an diesem Projekt gewünscht werde. In der heutigen Sitzung solle nur eine Vorgabe der Richtung für den Bürgermeister für weitere Gespräche beschlossen werden. Es solle in der heutigen Sitzung kein Beschlussvorschlag zum Projekt an sich gefasst werden.

 

Ausschussmitglied Lethmate teilt mit, dass die jetzt behandelte Sitzungsvorlage nicht mit früheren Vorlagen verglichen werden dürfe. Die jetzige Fläche sei im seinerzeit gefassten Ratsbeschluss für die Flächennutzungsplanung Windenergie nicht vorhanden und entsprechend werde der Wunsch nach einer weiteren tiefergehenden Beratung gewünscht.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass mit dem heutigen Beschlussvorschlag dem Bürgermeister eine positive Begleitung des Projektes in Bezug auf den Landschaftsschutz ermöglicht werden solle. Bei einer ablehnenden Haltung dem Kreis Coesfeld gegenüber müsse man vermutlich keine weitere Beteiligung diskutieren. Der Investor habe auch die Möglichkeit, den Antrag auf Errichtung der Windenergieanlagen direkt beim Kreis Coesfeld einzureichen. Eine Bürgerbeteiligung, wie in einem Bauleitplanverfahren, sei nur im Rahmen des Flächennutzungsplanes möglich. Der Uhu sei seitens des Kreises Coesfeld unter Berücksichtigung der vorliegenden Kartierung und fachlichen Stellungnahme aller Voraussicht nach kein Problem, da er nach den vorliegenden Erkenntnissen durch die geplanten Windräder nicht tangiert werde.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass, wenn nicht lösbare artenschutzrechtliche Bedenken vorliegen, das Projekt wohl nicht realisiert werde. Er könne sich eine Änderung des Beschlussvorschlages mit der Herausnahme der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorstellen.

 

Ausschussmitglied Branse geht auf den Beschlussvorschlag ein und er könne nachvollziehen, dass eine Bürgerbeteiligung wohl gewünscht werde. Diese sei bei diesem Projekt aber wohl nicht umsetzbar. Mit der Fassung des heutigen Beschlussvorschlages solle nur an die Vorgehensweise bei bisherigen Projekten angeknüpft werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt, dass durch den Landschaftsschutz das Projekt gekippt werden könne. Deshalb solle dem Bürgermeister die Möglichkeit gegeben werden, dass Projekt positiv zu begleiten.

 

Ausschussmitglied Lethmate macht deutlich, dass es dann auch keine Beschlussvorschlagsfassung geben müsse. Bei der Aufhebung des Kriteriums werde es dann wohl eine Entscheidung des Kreises Coesfeld geben.

 

Ausschussmitglied Weber stellt klar, dass in der heutigen Sitzung wohl eine Entscheidung getroffen werden könne, da die Argumentation in den Anlagen des Beschlussvorschlages wohl nachvollziehbar sei.

 

Ausschussmitglied Gövert spricht sich für eine Ermöglichung einer Bürgerbeteiligung aus, da diese in der Vergangenheit nicht wirklich erfolgt sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es etwas anderes sei, wenn die Kommune selbst Eigentümer der Grundstücke sei oder sich finanziell in ein Projekt einbringen könne. Bei den aktuell geplanten Anlagen in Coesfeld-Lette sei die Stadt Coesfeld durch die Energy (gemeinsame Aktivitäten der Stadtwerke im Zusammenschluss von Coesfeld und Borken) an den Anlagen beteiligt. Bei dem jetzigen Privatprojekt sei wohl keine Aufnahme einer Bedingung möglich. Es werde wohl zugestimmt, dass die Gemeinde Rosendahl mit der Erzeugung von grünem Strom gut dastehe und entsprechend auch Gewerbesteuereinnahmen trotz der Corona-Krise möglich seien. Dadurch könne die Gemeinde agieren und der Bürgerschaft einen Mehrwert zurückgeben. Die jetzige Fläche sei schon zu Beginn des damaligen Flächennutzungsplanverfahrens eine Potenzialfläche gewesen. In den gewollten Konzentrationsflächen sollte lt. Beschluss das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Wenn nicht lösbare artenschutzrechtliche Belange dagegen sprechen,  werde keine Realisierung des Projektes stattfinden.

 

Ausschussmitglied Branse hält die Vorwürfe an die Verwaltung für nicht angebracht. Durch die politischen Gremien der Gemeinde Rosendahl solle eine Entscheidung getroffen werden, damit der Bürgermeister einfachere Gespräche mit dem Kreis Coesfeld führen könne. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz solle vermieden werden und den Investoren solle glaubhafte Unterstützung für ihr Vorhaben gezeigt werden.

 

Ausschussmitglied Lethmate teilt mit, dass durch eine heutige Entscheidungsfindung Fakten geschaffen werden und eine gewünschte Bürgerbeteiligung wohl nicht vorgeschrieben werden könne. Ein Vertrauen in die Verwaltung sei nicht unbedingt gegeben, auch aufgrund der fehlenden Bürgerbeteiligung. Da sei es auch egal, ob das Verfahren tatsächlich aktiv beeinflusst werden könne. Der neue Rat solle sich umfassend mit dem Projekt beschäftigen und den Bürgern eine Willensfassung und –bildung ermöglichen. Dies sei bei der Maßnahme „Darfelder Markt/Rietkamp“ nicht erfolgt, obwohl 200 Unterschriften zu dieser Maßnahme durch die Bürgerschaft vorhanden seien.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass im Baugebiet „Darfelder Markt/Rietkamp“ entsprechende Pläne ausgelegen und Bürger angeschrieben worden seien. Trotzdem habe es keinerlei Reaktion auf konstruktive inhaltliche Bestimmungen für den Bebauungsplan aus der Bürgerschaft gegeben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass durch die gewählten Vertreter eine Entscheidung zu treffen sei.

 

Ausschussmitglied Lethmate stellt klar, dass die Entscheidung durch die gewählten Vertreter auch der Bürgerschaft gegenüber vertreten werden müsse.

 

Ausschussmitglied Espelkott stellt klar, dass durch die Verwaltung die Bürgerbeteiligung richtig gehandhabt werde und eine Transparenz vorhanden sei. Er möchte wissen, ob eine Bürgerbeteiligung festgeschrieben werden könne.

 

Dies wird durch Bürgermeister Gottheil verneint.

 

Ausschussmitglied Branse hält es nicht wirklich für sinnvoll, die Bürgerschaft über ein solches Projekt abstimmen zu lassen. Es solle nur dort vorgenommen werden, wo es auch möglich und sinnvoll sei.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass eine vorgeschriebene Bürgerbeteiligung an einer Privatinitiative nicht möglich sei. Das sei halt bei der Anlage in Coesfeld-Lette anders gelagert. Er stellt den Antrag auf Abstimmung über den Beschlussvorschlag. Rosendahl solle bei der Gewinnung von grünem Strom weiter ausbauen, aber auch die Variante des Wasserstoffes solle nicht vernachlässigt werden.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck resümiert, dass in der heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung für den Rat der Gemeinde Rosendahl getroffen werden solle. Der neue Rat könne diese Beschlussempfehlung auch kippen und eine weitere Beratung fordern. Jedoch könne durch den Rat auch eine eigene abweichende Entscheidung getroffen werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es normales Prozedere sei, dass durch den Fachausschuss eine Beschlussempfehlung für den Rat gefasst werde und dieser dann diese Entscheidung auch mittrage oder einen hiervon abweichenden Beschluss fasse. Es sei klar, dass sich durch die Kommunalwahl die Zusammensetzung des Rates verändere. Jedoch seien die neuen Ratsmitglieder auch schon bei den Haushaltsklausurtagungen im Januar 2020 und regelmäßig auch in den seitdem durchgeführten Fraktionssitzungen anwesend gewesen. Deshalb sei das jetzige Projekt auch den neuen Ratsmitgliedern nicht unbekannt. Eine Entscheidung sollte daher auch den neuen Ratsmitgliedern in der konstituierenden Ratssitzung am 05.11.2020 möglich sein.

 

Ausschussmitglied Wigger stellt erneut den Antrag auf Abstimmung.

 

Ausschussmitglied Lethmate bestätigt, dass die Mitwirkung der neuen Ratsmitglieder mehr umfasse als nur anwesend zu sein oder mal eine Frage zu stellen. Den neuen Ratsmitgliedern solle die Möglichkeit gegeben werden, sich ausreichend in die Materie einarbeiten zu können. Deshalb solle eine Rückverweisung des Tagesordnungspunktes an den neuen Planungs-, Bau- und Umweltausschuss erfolgen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck stellt klar, dass in der heutigen Sitzung eine Beschlussfassung oder eine Vertagung der Beschlussfassung erfolgen könne.

 

Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Lembeck über eine Vertagung über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 1 Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: