Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/902, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26. August 2020 ein. In Rosendahl seien unterschiedliche Flächen vorhanden gewesen, die den Belang „Natur- und Artenschutz“ aufweisen. Entsprechend werde der Artenschutz neu kartiert. Eine Planungssicherheit für die Investoren solle geschaffen werden. Es seien verschiedene Gespräche geführt worden, wie die Maßnahme gesehen werde. Der Landrat des Kreises Coesfeld sehe eine politische Beratung als zwingend an und der Rat der Gemeinde Rosendahl solle sich deutlich positionieren.

 

Ratsfrau Fleige-Völker verlässt von 20.39 Uhr bis 20.45 Uhr die Sitzung.

 

Fraktionsvorsitzender Weber gibt den Hinweis; dass es in der heutigen Beratung und Beschlussfassung nur über den Landschaftsschutz und nicht um den Natur- und Artenschutz und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gehe. Er bestätigt die Existenz des Uhus im Maßnahmengebiet.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing beantragt für die WIR-Fraktion die Rückverweisung des Tagesordnungspunktes an Fachausschüsse. Mit den Aspekten Landschaftsschutz bzw. Bürgerwindpark solle eine weitere Beratung erfolgen.

 

Ratsmitglied Lethmate bestätigt, dass der Tagesordnungspunkt an die Fachausschüsse zurückverwiesen werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil spricht sich gegen eine Verweisung an die Fachausschüsse aus. Der Natur- und Artenschutz sowie ein möglicher Bürgerwindpark seien nicht Bestandteil der heutigen Beschlussfassung. Der Investor könne sicherlich der Bürgerschaft in einem bestimmten Radius um die Anlagen (Anmerkungen: Das wurde auch bei früheren Vorhaben in Rosendahl so umgesetzt.) anbieten, sich an der Windenergieanlage zu beteiligen. Daher werde keine Notwendigkeit einer Verweisung gesehen. Es sei möglich, dass verschiedene Verfahren parallel zueinander vorgenommen werden können. Durch eine Verweisung könne eine Chance vertan werden. Es werde darum gebeten, der Verwaltung eine Ermächtigung zur Begleitung der Maßnahme zu erteilen.

 

Ratsmitglied Daniel Schubert möchte wissen, ob die Gemeinde auf die Einnahmen aus den Windenergieanlagen angewiesen sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die zukünftig zu erzielenden Finanzmittel noch nicht berechnet werden könne. Die bisherige Finanzlage der Gemeinde sei als normal anzusehen, aber es könne noch nicht gesagt werden, wie das gemeindliche Haushaltsergebnis 2020 und die Planwerte in Folgejahren tatsächlich aussehen werden. Zur möglichen Fortführung und Absicherung von Maßnahmen seien Förderantrage generell gestellt worden. Jedoch sei nicht immer eine Förderung möglich. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die LED-Technik werde es in 2020 keine Förderung mehr geben. Wenn die Möglichkeit vorhanden sein sollte, auf gemeindlichem Gebiet neue Einnahmequellen zu akquirieren, sollte diese Chance auch genutzt werden. Entsprechend werde um Unterstützung des Beschlussvorschlages gebeten.

 

Ratsmitglied Daniel Schubert entgegnet, dass Darfeld als Tourismusdorf zu sehen sei und eine weitere Windenergieanlage kein schöner Anblick sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass durch die Stadt Billerbeck aus subjektiven die Entwicklung der gemeindlichen Windenergie nicht positiv gesehen werde. Diese könnten jedoch seiner Ansicht nach nicht gerichtsfest vorgetragen werden.

Fraktionsvorsitzender Weber stellt klar, dass der Ausbau der Windenergie gerne gesehen werde. In der Neuanlage einer weiteren Windenergieanlage werde keine Verschandelung der Landschaft gesehen. Eine Beteiligung der Bürgerschaft an einem Bürgerwindpark könne gewünscht werden. Bei der Anlage einer Windenergieanlage auf gemeindlichem Grund könne ohne weiteres eine Bürgerbeteiligung erfolgen. Bei dieser Maßnahme seien aber Einverständnis und Willen des privaten Investors nötig.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass die „Windkraft“ und deren Entwicklung in Rosendahl wohl von dem Rat verstanden werden. Rosendahl stehe im Kreis Coesfeld bei der Gewinnung von Windenergie sehr gut da. Das betreffende Gebiet in Oberdarfeld unterscheide sich jedoch von den bisherigen Standorten von Windenergieanlagen, da besonders geschützte Landschaftsteile vorhanden seien. Deshalb werde eine weitere Beratung zu dem Natur- und Artenschutz gewünscht. Die vereinfachte Sachstandsdarstellung von Bürgermeister Gottheil werde nicht gut geheißen. Bei einer heutigen Beschlussfassung werde später keine Möglichkeit mehr gesehen, zu intervenieren. Der neue Rat der Gemeinde Rosendahl solle sich, nach seiner Meinung, umfassend mit der Maßnahme beschäftigen und auch eine umfassende Information der Öffentlichkeit solle erfolgen, um ein Meinungsbild abzufragen. Es werde sicherlich durch die Öffentlichkeit nicht gutgeheißen, wenn in der Lokalpresse die Entscheidung des Rates der Gemeinde zum Nachteil des Landschaftsschutzes wiedergegeben werde. Er sehe keinen Druck bei dieser Maßnahme gegeben. Entsprechend solle sich der neue Rat umfassend mit der Maßnahme, gegebenenfalls mit einer Moderation, beschäftigen, da dieser in heutigen Sitzung wohl noch nicht in der Lage sei, die Ausmaße dieser Maßnahme zu erkennen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass der Rat mit der heutigen Beschlussfassung nicht über die Aufhebung des Landschaftsschutzes entscheide.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass der Kreis Coesfeld einbezogen werden könne. Eine Positionierung der Gemeinde solle jedoch klar sein.

 

Ratsmitglied Lethmate sieht die Windkraft GbR in der Pflicht, ein vorheriges Meinungsbild zu der Neuanlage einer Windenergieanlage abzufragen. Er sehe es nicht ein, dass Rosendahl bei dieser Maßnahme eine Vorreiterrolle einnehme.

 

Ratsmitglied Franz Schubert führt aus, dass es klar sein solle, wo der tatsächliche Standort der Windenergieanlagen in Oberdarfeld sei. Es solle eine weitergehende Beratung vorgenommen werden. Bei Schaffung von Fakten zugunsten der Windenergieanlagen sei eine nachträgliche Einflussnahme seiner Meinung nach kaum möglich, die ursprüngliche Landschaft wieder herzustellen. Deshalb gehe auch wohl die Stadt Billerbeck zögerlich an die Maßnahme ran. Erst nach einer weiteren ausführlichen Beratung solle eine Beschlussfassung erfolgen.

 

Ratsmitglied Mühlenkamp teilt mit, dass sie heute für eine Beschlussfassung noch keine Verantwortung übernehmen könne.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, welche Bedeutung der Landschaftsschutz und die mögliche Aufhebung hätten.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Artenschutz mit einer neuen Kartierung ein Punkt des Landschaftsschutzes sei. Ein möglicherweise vorkommender Uhu werde einer Neuanlage einer Windenergieanlage aufgrund der geringen Flughöhe wohl nicht entgegenstehen. Wenn der Kreis Coesfeld zu der Einschätzung komme, dass der Uhu geschützt werden müsse, dann könne durch den Kreis Coesfeld die Maßnahme untersagt werden. Es hätte insoweit bereits Gespräche mit dem Investor in den einzelnen Fraktionen gegeben. Entsprechend werde die von ihm als „ablehnend“ empfundene Haltung nicht verstanden.

 

Ratsmitglied Lethmate macht deutlich, dass der Rat der Gemeinde Rosendahl nur bei dem Landschaftsschutz ein Mitspracherecht habe. Er bittet um eine Sitzungsunterbrechung zur fraktionellen Beratung.

 

Einer Sitzungsunterbrechung wird durch stillschweigende Zustimmung ohne formale Abstimmung zugestimmt.

 

Die Sitzung wird von 20.10 Uhr bis  20.22 Uhr unterbrochen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing präzisiert den Antrag der WIR-Fraktion dahingehend, dass im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss über den Landschaftsschutz und im Haupt- und Finanzausschuss über einen Bürgerwindpark beraten werden solle.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag der WIR-Fraktion auf Rückverweisung des Tagesordnungspunktes an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Der Antrag der WIR-Fraktion ist damit angenommen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.