Sitzung: 28.10.2020 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/906
Den für die Beseitigung des Schadens am Schmutzwasserkanal in der Schöppinger Straße im OT Osterwick notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in einer Gesamthöhe bis zu 80.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen wird durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen beim Sachkonto 522100/722100 – Unterhaltungen des sonstigen unbeweglichen Vermögens - im Produkt 57/12.001 gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/906 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: