Beschluss: ungeändert beschlossen

Den für die Beseitigung des Schadens am Schmutzwasserkanal in der Schöppinger Straße im OT Osterwick notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in einer Gesamthöhe bis zu 80.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen wird durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen beim Sachkonto 522100/722100 – Unterhaltungen des sonstigen unbeweglichen Vermögens - im Produkt 57/12.001 gewährleistet.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/906 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: