Den für die Beseitigung des Schadens am Schmutzwasserkanal in der Schöppinger Straße im OT Osterwick notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in einer Gesamthöhe bis zu 80.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen wird durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen beim Sachkonto 522100/722100 – Unterhaltungen des sonstigen unbeweglichen Vermögens - im Produkt 57/12.001 gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/906, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26. August 2020 ein.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: