Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. X/001 als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen

 

Nach erfolgter Beschlussfassung gibt Bürgermeister folgende Erklärung ab: Sofern in zukünftigen Jahren Haushaltsentwürfe erst in der Dezembersitzung in den Rat eingebracht werden, wird verwaltungsseitig keine Verwaltungsvorlage für die Entscheidung über eine Hebesatzsatzung in derselben Sitzung mehr vorbereitet.


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/001 und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck stellt klar, dass durch die CDU-Fraktion wiederholt darauf hingewiesen worden sei, dass die Hebe- und Grundsteuerhebesätze Grundlage des Haushaltes seien. Eine spätere Abstimmung über die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer werde gewünscht. Auch werde gewünscht, dass die Vorlage des Haushaltes früher erfolgen solle, damit sich der gemeindliche Haushalt auch tatsächlich auf das Kalenderjahr beziehe. Eine Entscheidung zu den Hebesätzen müsse jedoch schon jetzt erfolgen, damit im Januar 2021 ein entsprechender Steuerlauf durchgeführt werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil kann den Wunsch nach einer früheren Vorlage des gemeindlichen Haushaltes wohl nachzuvollziehen. Jedoch sei es für den jetzigen Haushalt aufgrund personeller Einschränkungen (Kämmerin in Elternzeit), zeitlicher Komponenten (Kommunalwahl am 13.09.2020, Einbringung des Kreishaushaltsentwurfs in der Kreistagssitzung am 16.12.2020) und den Einschränkungen durch das Coronavirus nicht anders möglich gewesen. Es werde für die Zukunft geschaut, den Rhythmus entsprechend dem Kalenderjahr anzupassen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: