Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Mitwirkung in den Schulkonferenzen der in Trägerschaft der Gemeinde Rosendahl stehenden Schulen werden folgende Regelungen getroffen:

 

1.       Als stimmberechtigtes Mitglied für die Schulkonferenz wird gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) bestellt:

 

 

Ordentliches Mitglied:

Persönlicher Stellvertreter:

 

Bürgermeister Gottheil, Christoph

Allg. Vertreterin Roters, Dorothea

 

 

 

 

2.       Als beratende Mitglieder für die Schulkonferenz werden gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG bestellt:

 

Ordentliche Mitglieder:

Persönliche Stellvertreter:

Guido Lembeck

Alexandra Fehmer

Frederik Deitert

Jens Fischedick

Doris Gehling

Josefa Fleige-Völker

 

3.       Die vorgenannten Mitglieder vertreten den Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz auch bei der Stellenbesetzung von stellvertretenden Schulleitungen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/027 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: