Zur Mitwirkung in den Schulkonferenzen der in Trägerschaft der Gemeinde Rosendahl stehenden Schulen werden folgende Regelungen getroffen:
1. Als stimmberechtigtes Mitglied für die Schulkonferenz wird gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) bestellt:
|
Ordentliches Mitglied: |
Persönlicher Stellvertreter: |
||
|
Bürgermeister
Gottheil, Christoph |
Allg. Vertreterin
Roters, Dorothea |
||
|
|
|
||
2. Als beratende Mitglieder für die Schulkonferenz werden gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG bestellt:
Ordentliche Mitglieder: |
Persönliche Stellvertreter: |
Guido Lembeck |
Alexandra Fehmer |
Frederik Deitert |
Jens Fischedick |
Doris Gehling |
Josefa
Fleige-Völker |
3.
Die vorgenannten Mitglieder vertreten den
Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz auch bei der Stellenbesetzung von
stellvertretenden Schulleitungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/027 und
gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: