Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 KWahlG NRW wird die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rosendahl am 13. September 2020 festgestellt.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/042, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 18.11.2020 ein.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: