Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rosendahl am 13. September 2020 für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/041, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 18.11.2020 ein.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: