Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rosendahl am 13. September 2020 für gültig erklärt.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Stellv. Ausschussvorsitzender Söller verweist auf die Sitzungsvorlage X/041 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: