Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rosendahl am 13. September 2020 für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Stellv. Ausschussvorsitzender Söller verweist auf die Sitzungsvorlage X/041 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: