Gemäß § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 KWahlG NRW wird die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rosendahl am 13. September 2020 festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Stellv. Ausschussvorsitzender Söller verweist auf die Sitzungsvorlage X/042 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: