Es wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage des in Anlage II beigefügten Antrages mit Vorhabenbeschreibung und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

 

Es wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngemeinschaft Oberdarfeld“ im Ortsteil Darfeld für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/037 als Anlage III beigefügten Abgrenzungsbereich zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag, der unter anderem die Übernahme aller erforderlichen Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung des Bauleitplanes sowie die erforderliche Erschließung regelt, vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

(ohne Ausschussmitglied Mühlenkamp)


Ausschussmitglied Mühlenkamp erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/037 und gibt Erläuterungen. Er begrüßt die Eheleute Stegemann als Vorhabenträger und die Architekten Herrn Schmidt-Domogalla und Frau Schulze-Schlichtegroll.

 

Die Eheleute Stegemann stellen ihr geplantes Vorhaben in Oberdarfeld vor. Herr Stegemann berichtet, dass er bereits seit längerer Zeit etwas in der Pflege verwirklichen wolle. Durch die Heimform sei man stark eingeschränkt, sodass ihnen die Idee gekommen sei, eine Wohngemeinschaft zu gründen. Diese Wohnform sei im Kreisgebiet nicht verbreitet. Im Ruhrgebiet seien Wohngemeinschaften mit angegliedertem ambulantem Pflegedienst schon mehr bekannt. Errichtet werden solle ein Gebäude mit Zimmern für 12 Bewohnern/innen. Bei der Ausrichtung der Wohngemeinschaft gehe es hauptsächlich um demente Personen. Angegliedert werden solle ein ambulanter Pflegedienst, der Pflegefachkräfte, Alltagsbegleiter und hauswirtschaftliche Kräfte beschäftigen solle. Die Menschen könnten bis zu ihrem Tod in der Wohngemeinschaft bleiben und gepflegt werden, außer sie müssten intensivmedizinisch betreut werden.

 

Herr Stegemann berichtet, dass er schon lange im Prozess und in der Planung des Vorhabens sei. Er habe bereits Anfragen und Rückmeldungen erhalten, dass Darfelder/innen durchaus Bedarfe nach einer Einrichtung mit dieser Wohn- und Betreuungsform bzw. Konzeption haben.

 

Frau Stegemann ergänzt, dass die Besonderheit darin liege, dass bei der Wohngemeinschaft die Bewohner/innen ein Mitbestimmungsrecht haben. Sie sollen sich nach Möglichkeit beispielsweise den Frühstückstisch decken, abtrocknen, Spülen und Nahrung vorbereiten.

 

Der ambulante Pflegedienst, dessen Geschäftsführer Herr Stegemann sein werde, werde die Wohngemeinschaft leiten. Die Nutzer hätten aber theoretisch die Möglichkeit, einen anderen Pflegedienst zu beauftragen.

 

Der Architekt Herr Schmidt-Domogalla präsentiert die Bauplanung anhand einer Power Point Präsentation, welcher der Niederschrift als Anlage I beigefügt werde.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei den Vorhabenträgern und dem Architekten für die anschaulichen Ausführungen.

 

Ausschussmitglied Espelkott bedankt sich für die Idee, eine solche Einrichtung in Darfeld zu integrieren. Da in erster Linie demente Menschen in der Wohngemeinschaft leben sollen, möchte er wissen, ob die Einrichtung und der Garten gesichert werden. Zudem interessiert ihn, ob es Partner gebe, die die Menschen pflegen, wenn sie intensiv medizinisch betreut werden müssen.

 

Herr Stegemann berichtet, dass das Gelände selbstverständlich zum Schutz der Bewohner/innen mit einem Zaun mit Hecke gesichert werde. Fachkräfte für Intensivmedizin könne er nicht beschäftigen, aber übliche Behandlungen nach dem Sozialgesetzbuch könnten vor Ort geleistet werden.

 

Ausschussmitglied Deitert befürwortet das Projekt aus Sicht der CDU-Fraktion. Er geht davon aus, dass mit den Nachbarn gesprochen worden sei.

 

Ausschussmitglied Meinert teilt mit, dass die SPD den Antrag ebenfalls unterstütze. Er fragt, ob die Bewohner/innen auch einen anderen Pflegedienst auswählen können.

 

Herr Stegemann berichtet, dass ein anderer Pflegedienst tätig werden könne. Eine 24-Stunden-Betreuung, die ein anderer Pflegedienst nicht leisten könne, müsse den Bewohner/innen aber separat in Rechnung gestellt werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott hat Nachfragen zu den einzelnen Räumlichkeiten im Gebäude und zum Brandschutz.

 

Herr Schmidt-Domogalla geht anhand der Pläne auf die Räumlichkeiten, das Brandschutzkonzept und die Brandabschnitte ein und gibt Erläuterungen dazu.

 

Ausschussmitglied Weber fragt, ob in den geplanten Aufzug ein Pflegebett passe.

 

Herr Stegemann verneint dies.

 

Ausschussmitglied Weber geht auf die Ausführungen des Architekten zum Hochwasserschutz ein und möchte wissen, ob hier das gesamte Gemeindegebiet betrachtet worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt in diesem Zusammenhang, dass das Thema Hochwasserschutz im Rahmen der Flurbereinigung behandelt worden sei. Die Flurbereinigungsbehörde schaue hier beispielsweise nach Flächen für die Regenrückhaltung. Er selbst sei bei einem kürzlich von Verwaltung und Anwohnern durchgeführten Ortstermin zugegen gewesen. Herr Dr. Caesperlein habe eine Analyse erarbeitet, die aber nicht für das gesamte Gemeindegebiet gelte. Er sei zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werde. Davon unabhängig befürwortet Bürgermeister Gottheil das Projekt und erkennt den Mut der Vorhabenträger an, zukünftig als Unternehmer auftreten zu wollen. Der Pflegebedarfsplan des Kreises Coesfeld attestiere einen entsprechenden Bedarf. So sei abzusehen, dass die Kapazitäten im Altenwohnheim in Osterwick, selbst unter Berücksichtigung der neu eingerichteten Tagespflege mit 18 Plätzen, zukünftig nicht ausreichen. Er sehe die Wohngemeinschaft als gute ergänzende Pflegealternative in Rosendahl.

 

Auf die Nachfrage des Ausschussmitgliedes Pirkl, mit welchem Personalansatz der ambulante Pflegedienst kalkuliere, nennt Herr Stegemann, dass er mit zehn Stellen rechne. Dies seien geringfügige Stellen und Vollzeitstellen.

 

Ausschussmitglied Espelkott spricht sich aus Sicht der WIR-Fraktion für das Projekt aus und unterstützt das Vorhaben. Da der Bedarf da sei, werde das Vorhaben begrüßt.

 

Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass auch die Grünen-Fraktion das Projekt unterstütze. Er habe noch eine Nachfrage zur Thematik Hochwasserschutz. Er möchte wissen, ob die Grundstückseigentümer beteiligt worden seien.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bislang noch nicht alle Eigentümer angesprochen worden seien, weil es durch die Flurbereinigung noch zu einer Neuordnung der Eigentumsverhältnisse kommen könne. Für den nördlicheren Bereich habe aber ein Ortstermin mit den entsprechenden Eigentümern stattgefunden. Er sei zuversichtlich, dass Herr Dr. Caesperlein eine passable Lösung für den Bereich Oberdarfeld entwickeln werde.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: