Herr Berthold Lembeck geht auf den Bebauungsplan „Osterwick-Nord“ ein und möchte wissen, ob die vorhandenen Baugrenzen auch weiterhin Gültigkeit haben oder verschoben werden können. Bei der Erstellung seines Eigenheimes sei ein Abstand von 7 Metern zu dem Bolzplatz einzuhalten gewesen. Er möchte weiterhin wissen, ob eine Änderung der Baugrenzen vorgenommen werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass ein planerischer Entwurf für den Bolzplatz vorhanden sei, da eine bestmögliche Ausnutzung und größtmögliche Flexibilität der Fläche durch die katholische Kirchengemeinde gewünscht werde. Von daher seien in dem jetzt zu überplanenden Bereich regelmäßig nur Grenzabstände von 3 Metern vorgesehen.  Der Abgrenzungsbereich der Planung betrifft nur den Bolzplatz. Änderungen im angrenzenden Bebauungsplan, in dem auch Herr Lembeck sein Wohnhaus errichtet habe, seien nicht geplant. Bei einer konkret vorliegenden Idee zur Reduzierung der Abstandsfläche auf seinem Grundstücke könne grundsätzlich eine Bauvoranfrage gestellt werden.