Herr Eggemann möchte wissen, ob die Verkehrssituation an dem neu zu schaffenden Wohnbauland im Bereich der „Wiedings Stegge“  im Rahmen der Planung berücksichtigt werde. Es befürchtet durch den zusätzlichen Verkehr ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Es sei aufgefallen, dass trotz verkehrsrechtlicher Maßnahmen keine wirklichen Veränderungen des Verkehrsverhaltens gesehen werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die „Wiedings Stegge“ in diesem Bereich ein Wirtschaftsweg sei. Die Höchstgeschwindigkeit wurde bereits auf 30 km/h  reduziert. Eine nochmalige Reduzierung auf 20 km/h sei, nach Rücksprache mit dem Kreis Coesfeld als Verkehrsordnungsbehörde, nicht möglich. Als zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen seien in den Kreuzungsbereichen vor Jahren bereits geschwindigkeitsreduzierende Aufpflasterungen vorgenommen worden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass als weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auch Poller, Markierungen um die Poller und eine Nachzeichnung der 30 km/h auf die Straße aufgebracht worden seien.

 

Frau Eggemann befürchtet, dass bei der Schaffung von weiterem Wohnbauland der Verkehr über den Schoppenbusch abfließen werde. Dazu sei die Breite des Ausbaustandes des Schoppenbusches jedoch nicht geeignet. Insbesondere eine gerade Straßenführung verleite zu schnellerem Fahren, so Frau Eggemann. Entsprechend sollen weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgenommen werden, da die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/ noch als zu hoch angesehen werde. Sie schlug vor, den zusätzlichen Verkehr über die „Von-Galen-Straße“ abzuleiten.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass durch Einbuchtungen der Verkehr nicht langfristig gedrosselt werden könne und eine Straßenverbreiterung auch nicht möglich sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb macht deutlich, dass der Verkehr im Optimalfall über die „Wiedings Stegge“ und nicht über den Schoppenbusch abgeleitet werden solle. Es handele sich immerhin um einen Wirtschaftsweg, der aufgrund seiner Breite den Verkehr aufnehmen kann und soll.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die „Wieddings Stegge“ in Ergänzung der K 33 auch als eine kleine Umgehungsstraße angesehen werden könne. Es seien in der Vergangenheit Verkehrsmessungen vorgenommen worden, um eine Überschreitung einer möglichen Höchstgeschwindigkeit  feststellen zu können. Auch werde verstärkt an die Aufsichtspflicht der Eltern appelliert, da verwaltungsseitig einfach nicht jede Gefahrenquelle beseitigt werden könne. Einmal im Jahr werde eine Verkehrswacht mit dem Kreis Coesfeld, der Polizei und der Verwaltung vorgenommen, um sich etwaige Verkehrsknackpunkte anzuschauen. Wenn gewünscht, könnten erneute Verkehrsmessungen vorgenommen werden. Es werde jedoch nach bisherigen Erfahrungen davon ausgegangen, dass nicht mit Auffälligkeiten zu rechnen sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass jede Markierung oder andere verkehrsrechtliche Maßnahme für den Straßenverkehr von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld angeordnet werden müsse. Es seien bereits großflächige Markierungen vorgenommen worden. Eine Markierung vor den Aufpflasterungen sei jedoch nicht erlaubt. In Bezug auf den Kindergarten wies sie darauf hin, dass die Eltern verpflichtet seien, ihre Kinder am Eingang des Kindergartens abzugeben.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass in 30-er/km/h-Zonen keine Hochboards mehr erlaubt seien, da sich ein Fahrzeugführer auf einer graden Strecke auf eine ungehinderte Befahrbarkeit verlassen können müsse. Ansonsten könne es in einem Schadensfall zu großen Problemen bei einer Haftung kommen.