Es wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage des in Anlage II beigefügten Antrages mit Vorhabenbeschreibung und Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.

 

Es wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngemeinschaft Oberdarfeld“ im Ortsteil Darfeld für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/037 als Anlage III beigefügten Abgrenzungsbereich zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag, der unter anderem die Übernahme aller erforderlichen Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung des Bauleitplanes sowie die erforderliche Erschließung regelt, vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/037, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 19. November 2020 ein. Er ergänzt, dass bei der Vorstellung sowohl die Vorhabenträger als auch der Architekt anwesend gewesen seien und beide das Projekt vorgestellt hätten. Es sei eine interessante Form von Betreuung und Wohnen im Alter, die hier umgesetzt werden solle.

 

Ratsmitglied Söller möchte wissen, ob die Himmelsrichtung des Gebäudes genannt werden könne und ob eine nördliche oder südliche Ausrichtung angedacht sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass die Ausrichtung über das GIS zu ersehen sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass das Bestandsgebäude nicht mehr vorhanden sei. Für die bauordnungsrechtliche Genehmigung des Projekts müsse der Weg über ein Bauleitplanverfahren gewählt werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass das Gebäude zur Straße zum Westen zum Wildgehege ausgerichtet werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Investor sich sehr intensiv Gedanken zu dem Projekt gemacht habe. Das Projekt werde für gut befunden. Es werde gehofft, dass nach Vollendung auch ein entsprechender Zulauf vorhanden sei.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: