Bürgermeister Gottheil gibt einleitende Erläuterungen zu dem Tagesordnungspunkt und begrüßt hierzu den zuständigen Produktverantwortlichen für die IT und Digitalisierung, Herrn Sebastian Wolters. Die Verwaltung sei für die Umsetzung des Digitalisierungsprozesses mittlerweile personell besser ausgestattet und auch die gemeindlichen Schulen seien dadurch besser aufgestellt. Früher sei Herr Jochen Tombrink viele Jahre lang alleinverantwortlich gewesen. Vor zwei Jahren sei Herr Sebastian Wolters eingestellt worden. Am 01.02.2020 habe Steffen Sicking seine Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration begonnen, wobei er aufgrund einer früheren Ausbildung im EDV-Sektor bereits eigenverantwortlich viele Tätigkeiten allein ausführen könne.

 

Herr Wolters gibt einen Bericht zum Stand der Digitalisierung in der Verwaltung und in den Schulen der Gemeinde Rosendahl mittels einer Power-Point-Präsentation ab. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Ratsmitglied Eimers möchte wissen, wie Rosendahl bei der Digitalisierung im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW dastehe.

 

Herr Wolters teilt mit, dass ein Vergleich zu anderen Kommunen in NRW über belastbare Zahlen nicht möglich sei. Im Kreis Coesfeld sei es wohl so, dass verschiedene Kommunen bei der Digitalisierung weiter vorangeschritten seien als Rosendahl. Bei verschiedenen kreisangehörigen Kommunen sei nun jedoch erstmals ein Dokumentenmanagement eingeführt worden, was in Rosendahl mit REGISAFE schon über viele Jahre etabliert sei. Allerdings müsse nunmehr das alte System in das geplante d3-DMS überführt werden. Ansonsten sei Rosendahl bei der Digitalisierung gut aufgestellt. Ein Unterschied von Rosendahl zu anderen kreisgehörigen Kommunen bestehe darin, dass diese teilweise mehr Unterstützung durch die Citeq bekommen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck möchte wissen, ob das Regelprinzip angewandt werden könne, da 20 % der Formulare für eine 80 % Arbeitswahrnehmung vorhanden seien.

 

Herr Wolters teilt mit, dass es zusammen mit dem Kreis Coesfeld und allen Kommunen einen Arbeitskreis für die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen gebe. Diese werden priorisiert und auf einzelne Kommunen aufgeteilt und im Nachgang untereinander ausgetauscht.

 

Zumeist sei es so, dass die Bürgerschaft technisch nicht in der Lage sei, voll digital zu agieren. Bei der Gemeinde sei ein gesetzlich vorgeschriebenes und vorgegebenes Serviceportal erarbeitet und online gestellt worden. Dieses Portal laufe jedoch noch nicht vollumfänglich.

 

Ratsmitglied Daniel Schubert verlässt von 20.16 Uhr bis  20.18 Uhr die Sitzung.

 

Ratsmitglied Gehling möchte wissen, ob in den gemeindlichen Grundschulen eine wöchentliche Kontrolle der digitalen Landschaft auf Funktionalität vorgenommen werde.

 

Herr Wolters teilt mit, dass bei der Gemeindeverwaltung ein Ticketsystem eingeführt worden sei, wo entsprechende Meldungen bezüglich möglicher technischer Probleme in der Digitallandschaft vorgenommen werden könnten. Hierdurch solle die Last bei der IT bei Problemen in der Digitallandschaft minimiert werden. Hieran seien auch die gemeindlichen Schulen angeschlossen. Bei entsprechenden Meldungen würden diese möglichst zeitnah durch Herrn Tombrink und Herrn Möllers bearbeitet. Die Ausstattung mit Endgeräten bei den gemeindlichen Schulen werde auf Nachfrage weiter ausgebaut. Die Lehrerschaft der gemeindlichen Schulen sei in einer Kurzschulung in der Handhabung der digitalen Medien fortgebildet worden. Resümiert könne gesagt werden, dass die Nutzung der digitalen Medien zufriedenstellend und eine gute Informationspolitik vorhanden sei. Es gebe nur ein relativ geringes Störungspotenzial in der digitalen Landschaft. Bei Vorhandensein weiterer digitaler Endgeräte sollen diese zeitnah an die gemeindlichen Schulen ausgegeben werden.

 

Ratsmitglied Deitert möchte wissen, ob auch für das angedachte Homeschooling die technischen Voraussetzungen vorhanden seien.

 

Herr Wolters teilt mit, dass das Homeschooling technisch geleistet werden könne. An der Sekundarschule in Osterwick finde bereits teilweise digitaler Unterricht statt. Wichtig sei hierzu, dass eine gewisse Hemmschwelle der Lehrerschaft dazu überwunden werde. Gegebenenfalls müsse eine Anweisung durch die Schulleitung erfolgen. Bei entsprechender Bereitschaft könne eine Zurverfügungstellung der digitalen Medien im angepassten Umfang erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck möchte wissen, ob die eigenen Systeme der gemeindlichen Schulen auch supportet werden können.

 

Herr Wolters teilt mit, dass ein vollumfänglicher Support nicht gewährleistet werden könne. Die pädagogische Freiheit der gemeindlichen Schulen müsse beachtet werden. Insofern sei eine Vereinheitlichung der gemeindlichen Schullandschaft schwierig, zumal seitens der Schulleitungen unterschiedliche Ansichten zur Gestaltung des digitalen Unterrichts und zur Nutzung von EDV-Programmen vertreten würden.

 

Ratsmitglied Franz Schubert möchte wissen, ob bei der Bereitstellung der Peripherie auch eine Pflicht zu Nutzung bestehe.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Gemeinde Schulträger der gemeindlichen Schulen sei, jedoch der Ablauf in den Schulen (Methodik und Didaktik) in die Verantwortlichkeit der Lehrerschaft falle und diesen seitens der Gemeinde nichts vorgeschrieben werden könne. In den Anfängen der Digitalisierung seien viele Gespräche geführt worden, da ein großer Aufwand erbracht werden musste, damit die Konzepte der gemeindlichen Schulen auch umgesetzt werden können. Es musste wohl vorgegeben werden, wie durch die Schulen bei der Umsetzung und Anwendung vorgegangen werden müsse, damit entsprechend von der Verwaltung und der IT reagiert werden könne. Er macht deutlich, dass es einen Unterschied zwischen der Technik und der Anwendung gebe. Die Nutzung und Anwendung der digitalen Landschaft obliege der Lehrerschaft. Wenn der Einsatz der digitalen Medien nicht erfolge, müsse bei Ersatzbeschaffungen nach einer Sinnhaftigkeit abgewogen werden. Für den Haushalt 2021 seien nach einem Beschaffungsplan entsprechende Haushaltsansätze zur weiteren Vergrößerung der digitalen Landschaft, welche noch weiter thematisiert werden müssen, gebildet worden. Er stellt klar, dass die Verwaltung keine vollumfängliche Betreuung sicherstellen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck möchte wissen, ob zu möglichen Videokonferenzen auch die entsprechenden Lizenzen vorhanden seien.

 

Herr Wolters teilt mit, dass im Kreis Coesfeld mehrere Formen der Möglichkeit von Videokonferenzen angeboten werden. Entsprechende Informationen könnten bei Bedarf dazu zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Systemen sei keine Anmeldung oder Lizenz nötig und diese durch den Kreis Coesfeld geprüft und für gut befunden worden.

 

Hinweis:

 

Für Videokonferenz steht seit kurzem eine kostenfreie und datenschutzkonforme Videokonferenzlösung zur Verfügung, entwickelt von mehreren Firmen aus dem Kreis Coesfeld. Hierbei sei keine Anmeldung nötig und sie kann auch mittels App auf allen Systemen (Apple IOS, Windows und Android) genutzt werden:

 

wwww.teamcloud.work.

 

Mehrere vorgenommene Videokonferenzen seien zufriedenstellend verlaufen. Eine einfache Handhabung und Selbsterklärung solle gegeben sein und könne über den oben genannten Link auf allen Systemen ausgeführt werden. Auf der Webseite werden alle Schritte genau beschrieben, auch der Einsatz per App auf mobilen Endgeräten (u.a. Tablet).

 

Ratsmitglied Fleige-Völker möchte wissen, ob auch an der Sekundarschule in Legden wie in den Klassen acht bis zehn in Rosendahl digital gearbeitet werde.

 

Herr Wolters teilt mit, dass Absprachen für die Sekundarschule in Osterwick mit Herrn Kasche und Frau Emming bezüglich der Anwendung und Nutzung der digitalen Medien sowohl in Legden, als auch in Osterwick vorgenommen worden seien.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass für die Sekundarschule zwei Veranschlagungen bzw. Ansätze gebildet worden seien. An der Sekundarschule in Legden gebe es kein eigenes IT-Personal zur Betreuung der digitalen Landschaft, sondern man bediene sich gemeinsam mit anderen Kommunen eines Bediensteten über eine Kooperation (KAAW). In dieser Hinsicht sei die Sekundarschule in Osterwick bei der Betreuung und Anwendung der digitalen Schullandschaft besser aufgestellt. Der Einsatz des gemeindlichen Personals für die Sekundarschule werde im Wege der internen Verrechnung über den Haushalt des Schulzweckverbandes in Ansatz gebracht. Neben dem Personaleinsatz der Bediensteten fallen daneben für einzelne Bereich auch Aufwendungen für einen EDV-Dienstleister, die Fa. Online Netcom aus Ahaus, an.

 

Ratsmitglied Fedder möchte wissen, ob das an den Schulen eingeführte Office 365 auch durch die Ratsmitglieder eingesetzt werden könne und ob der Freifunk weiter ausgebaut werde.

 

Herr Wolters teilt mit, dass eine Lizenz nur für die Sekundarschule vorhanden sei und somit eine Einbeziehung der Ratsmitglieder nicht möglich sei. Der vorhandene Freifunk solle mit einer höheren Bandbreite weiterhin angeboten werden.

 

Ratsmitglied Deitert geht auf das flächendeckende WLAN in Rosendahl ein und sieht es so, dass es kein Problem sein dürfe, entsprechenden Freifunk einzurichten.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass zur Einführung eines flächendeckenden Freifunknetzes ggf. ein EU-Förderprogramm vorhanden sei. Ein flächendeckendes Freifunknetz sei jedoch nur mit Einschränkungen zu erzielen. Es sei noch nicht klar, auf welche Systeme abgestellt werden solle und es müsse die Bereitschaft in der Bürgerschaft zur Verfügungsstellung von Orten/Räumen für die Installation von Routern vorhanden sein. Er stellt klar, dass die öffentlichen Systeme im Gegensatz zu privaten Routern wohl sicherer, aber auch teurer seien. In einem Rückblick könne gesagt werden, dass bezüglich der Digitalisierung in Rosendahl viel geschafft worden sei und Rosendahl insgesamt gut aufgestellt sei. Es werde Dank an die gemeindliche IT mit Herrn Sebastian Wolters, Herrn Jochen Tombrink und dem gemeindlichen IT-Auszubildenden Steffen Sicking für die erbrachten Mühen und Vornahmen ausgesprochen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.