Sitzung: 26.11.2020 Rat
Bürgermeister Gottheil gibt einleitende Erläuterungen
zu dem Tagesordnungspunkt und begrüßt hierzu den zuständigen
Produktverantwortlichen für die IT und Digitalisierung, Herrn Sebastian
Wolters. Die Verwaltung sei für die Umsetzung des Digitalisierungsprozesses
mittlerweile personell besser ausgestattet und auch die gemeindlichen Schulen
seien dadurch besser aufgestellt. Früher sei Herr Jochen Tombrink viele Jahre
lang alleinverantwortlich gewesen. Vor zwei Jahren sei Herr Sebastian Wolters
eingestellt worden. Am 01.02.2020 habe Steffen Sicking seine Ausbildung als
Fachinformatiker Systemintegration begonnen, wobei er aufgrund einer früheren Ausbildung
im EDV-Sektor bereits eigenverantwortlich viele Tätigkeiten allein ausführen
könne.
Herr Wolters gibt einen Bericht
zum Stand der Digitalisierung in der Verwaltung und in den Schulen der Gemeinde
Rosendahl mittels einer Power-Point-Präsentation ab. Die
Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.
Ratsmitglied Eimers möchte wissen,
wie Rosendahl bei der Digitalisierung im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW
dastehe.
Herr Wolters teilt mit, dass ein
Vergleich zu anderen Kommunen in NRW über belastbare Zahlen nicht möglich sei.
Im Kreis Coesfeld sei es wohl so, dass verschiedene Kommunen bei der
Digitalisierung weiter vorangeschritten seien als Rosendahl. Bei verschiedenen
kreisangehörigen Kommunen sei nun jedoch erstmals ein Dokumentenmanagement
eingeführt worden, was in Rosendahl mit REGISAFE schon über viele Jahre
etabliert sei. Allerdings müsse nunmehr das alte System in das geplante d3-DMS
überführt werden. Ansonsten sei Rosendahl bei der Digitalisierung gut aufgestellt.
Ein Unterschied von Rosendahl zu anderen kreisgehörigen Kommunen bestehe darin,
dass diese teilweise mehr Unterstützung durch die Citeq bekommen.
Fraktionsvorsitzender Lembeck
möchte wissen, ob das Regelprinzip angewandt werden könne, da 20 % der
Formulare für eine 80 % Arbeitswahrnehmung vorhanden seien.
Herr
Wolters teilt mit, dass es zusammen mit dem Kreis Coesfeld und allen Kommunen
einen Arbeitskreis für die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen
gebe. Diese werden priorisiert und auf einzelne Kommunen aufgeteilt und im
Nachgang untereinander ausgetauscht.
Zumeist
sei es so, dass die Bürgerschaft technisch nicht in der Lage sei, voll digital
zu agieren. Bei der Gemeinde sei ein gesetzlich vorgeschriebenes und
vorgegebenes Serviceportal erarbeitet und online gestellt worden. Dieses Portal
laufe jedoch noch nicht vollumfänglich.
Ratsmitglied
Daniel Schubert verlässt von 20.16 Uhr bis
20.18 Uhr die Sitzung.
Ratsmitglied Gehling möchte
wissen, ob in den gemeindlichen Grundschulen eine wöchentliche Kontrolle der
digitalen Landschaft auf Funktionalität vorgenommen werde.
Herr Wolters teilt mit, dass bei
der Gemeindeverwaltung ein Ticketsystem eingeführt worden sei, wo entsprechende
Meldungen bezüglich möglicher technischer Probleme in der Digitallandschaft
vorgenommen werden könnten. Hierdurch solle die Last bei der IT bei Problemen
in der Digitallandschaft minimiert werden. Hieran seien auch die gemeindlichen
Schulen angeschlossen. Bei entsprechenden Meldungen würden diese möglichst
zeitnah durch Herrn Tombrink und Herrn Möllers bearbeitet. Die Ausstattung mit
Endgeräten bei den gemeindlichen Schulen werde auf Nachfrage weiter ausgebaut.
Die Lehrerschaft der gemeindlichen Schulen sei in einer Kurzschulung in der
Handhabung der digitalen Medien fortgebildet worden. Resümiert könne gesagt
werden, dass die Nutzung der digitalen Medien zufriedenstellend und eine gute
Informationspolitik vorhanden sei. Es gebe nur ein relativ geringes
Störungspotenzial in der digitalen Landschaft. Bei Vorhandensein weiterer
digitaler Endgeräte sollen diese zeitnah an die gemeindlichen Schulen
ausgegeben werden.
Ratsmitglied Deitert möchte
wissen, ob auch für das angedachte Homeschooling die technischen
Voraussetzungen vorhanden seien.
Herr Wolters teilt mit, dass das
Homeschooling technisch geleistet werden könne. An der Sekundarschule in
Osterwick finde bereits teilweise digitaler Unterricht statt. Wichtig sei
hierzu, dass eine gewisse Hemmschwelle der Lehrerschaft dazu überwunden werde.
Gegebenenfalls müsse eine Anweisung durch die Schulleitung erfolgen. Bei
entsprechender Bereitschaft könne eine Zurverfügungstellung der digitalen
Medien im angepassten Umfang erfolgen.
Fraktionsvorsitzender Lembeck
möchte wissen, ob die eigenen Systeme der gemeindlichen Schulen auch supportet
werden können.
Herr Wolters teilt mit, dass ein
vollumfänglicher Support nicht gewährleistet werden könne. Die pädagogische
Freiheit der gemeindlichen Schulen müsse beachtet werden. Insofern sei eine
Vereinheitlichung der gemeindlichen Schullandschaft schwierig, zumal seitens
der Schulleitungen unterschiedliche Ansichten zur Gestaltung des digitalen
Unterrichts und zur Nutzung von EDV-Programmen vertreten würden.
Ratsmitglied Franz Schubert möchte
wissen, ob bei der Bereitstellung der Peripherie auch eine Pflicht zu Nutzung
bestehe.
Bürgermeister Gottheil führt aus,
dass die Gemeinde Schulträger der gemeindlichen Schulen sei, jedoch der Ablauf
in den Schulen (Methodik und Didaktik) in die Verantwortlichkeit der Lehrerschaft
falle und diesen seitens der Gemeinde nichts vorgeschrieben werden könne. In
den Anfängen der Digitalisierung seien viele Gespräche geführt worden, da ein
großer Aufwand erbracht werden musste, damit die Konzepte der gemeindlichen
Schulen auch umgesetzt werden können. Es musste wohl vorgegeben werden, wie
durch die Schulen bei der Umsetzung und Anwendung vorgegangen werden müsse,
damit entsprechend von der Verwaltung und der IT reagiert werden könne. Er
macht deutlich, dass es einen Unterschied zwischen der Technik und der
Anwendung gebe. Die Nutzung und Anwendung der digitalen Landschaft obliege der
Lehrerschaft. Wenn der Einsatz der digitalen Medien nicht erfolge, müsse bei
Ersatzbeschaffungen nach einer Sinnhaftigkeit abgewogen werden. Für den Haushalt
2021 seien nach einem Beschaffungsplan entsprechende Haushaltsansätze zur
weiteren Vergrößerung der digitalen Landschaft, welche noch weiter thematisiert
werden müssen, gebildet worden. Er stellt klar, dass die Verwaltung keine
vollumfängliche Betreuung sicherstellen könne.
Fraktionsvorsitzender Lembeck
möchte wissen, ob zu möglichen Videokonferenzen auch die entsprechenden
Lizenzen vorhanden seien.
Herr Wolters teilt mit, dass im
Kreis Coesfeld mehrere Formen der Möglichkeit von Videokonferenzen angeboten
werden. Entsprechende Informationen könnten bei Bedarf dazu zur Verfügung
gestellt werden. Bei diesen Systemen sei keine Anmeldung oder Lizenz nötig und
diese durch den Kreis Coesfeld geprüft und für gut befunden worden.
Hinweis:
Für Videokonferenz steht seit
kurzem eine kostenfreie und datenschutzkonforme Videokonferenzlösung zur
Verfügung, entwickelt von mehreren Firmen aus dem Kreis Coesfeld. Hierbei sei
keine Anmeldung nötig und sie kann auch mittels App auf allen Systemen (Apple
IOS, Windows und Android) genutzt werden:
wwww.teamcloud.work.
Mehrere vorgenommene
Videokonferenzen seien zufriedenstellend verlaufen. Eine einfache Handhabung
und Selbsterklärung solle gegeben sein und könne über den oben genannten Link
auf allen Systemen ausgeführt werden. Auf der Webseite werden alle Schritte
genau beschrieben, auch der Einsatz per App auf mobilen Endgeräten (u.a.
Tablet).
Ratsmitglied Fleige-Völker möchte
wissen, ob auch an der Sekundarschule in Legden wie in den Klassen acht bis
zehn in Rosendahl digital gearbeitet werde.
Herr Wolters teilt mit, dass
Absprachen für die Sekundarschule in Osterwick mit Herrn Kasche und Frau Emming
bezüglich der Anwendung und Nutzung der digitalen Medien sowohl in Legden, als
auch in Osterwick vorgenommen worden seien.
Bürgermeister Gottheil ergänzt,
dass für die Sekundarschule zwei Veranschlagungen bzw. Ansätze gebildet worden
seien. An der Sekundarschule in Legden gebe es kein eigenes IT-Personal zur
Betreuung der digitalen Landschaft, sondern man bediene sich gemeinsam mit
anderen Kommunen eines Bediensteten über eine Kooperation (KAAW). In dieser
Hinsicht sei die Sekundarschule in Osterwick bei der Betreuung und Anwendung
der digitalen Schullandschaft besser aufgestellt. Der Einsatz des gemeindlichen
Personals für die Sekundarschule werde im Wege der internen Verrechnung über
den Haushalt des Schulzweckverbandes in Ansatz gebracht. Neben dem
Personaleinsatz der Bediensteten fallen daneben für einzelne Bereich auch
Aufwendungen für einen EDV-Dienstleister, die Fa. Online Netcom aus Ahaus, an.
Ratsmitglied Fedder möchte wissen,
ob das an den Schulen eingeführte Office 365 auch durch die Ratsmitglieder
eingesetzt werden könne und ob der Freifunk weiter ausgebaut werde.
Herr Wolters teilt mit, dass eine
Lizenz nur für die Sekundarschule vorhanden sei und somit eine Einbeziehung der
Ratsmitglieder nicht möglich sei. Der vorhandene Freifunk solle mit einer
höheren Bandbreite weiterhin angeboten werden.
Ratsmitglied Deitert geht auf das
flächendeckende WLAN in Rosendahl ein und sieht es so, dass es kein Problem
sein dürfe, entsprechenden Freifunk einzurichten.
Bürgermeister Gottheil führt aus,
dass zur Einführung eines flächendeckenden Freifunknetzes ggf. ein
EU-Förderprogramm vorhanden sei. Ein flächendeckendes Freifunknetz sei jedoch
nur mit Einschränkungen zu erzielen. Es sei noch nicht klar, auf welche Systeme
abgestellt werden solle und es müsse die Bereitschaft in der Bürgerschaft zur
Verfügungsstellung von Orten/Räumen für die Installation von Routern vorhanden
sein. Er stellt klar, dass die öffentlichen Systeme im Gegensatz zu privaten
Routern wohl sicherer, aber auch teurer seien. In einem Rückblick könne gesagt
werden, dass bezüglich der Digitalisierung in Rosendahl viel geschafft worden
sei und Rosendahl insgesamt gut aufgestellt sei. Es werde Dank an die
gemeindliche IT mit Herrn Sebastian Wolters, Herrn Jochen Tombrink und dem
gemeindlichen IT-Auszubildenden Steffen Sicking für die erbrachten Mühen und
Vornahmen ausgesprochen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.