Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. X/039 als Anlage I beigefügte 29. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/039 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Rahsing berichtet, dass bei der Leerung der Restmülltonnen viele überquellen. Es solle überlegt werden, ob man hier für junge Familien eine Preisreduzierung der Restmülltonne (auch mit Blick auf Babywindeln) vornehmen oder die Gebühr so ändern könne, dass dieses zukünftig vermieden werde.

 

Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass eine Anpassung zwischen den einzelnen Gefäßgrößen der Systematik widerspreche, da eine Abrechnung der Gebühren nach Volumen vorgenommen werde und somit der Gebührenstruktur widersprochen werde (Berechnung der Gebühr nach dem sog. Wirklichkeitsmaßstab). Gleiches sei somit auch bei den Biomüllgefäßen anzuwenden. Dies würde ansonsten zu einer Unübersichtlichkeit führen. Theoretisch könne eine Kontrolle der Befüllung der Restmülltonnen erfolgen, personaltechnisch werde dies aber durch die Entsorgungsfirma kaum zu leisten sei, erst recht nicht ohne Mehrkosten. Bei einer Offensichtlichkeit von Unstimmigkeiten bei dem Befüllungsstand der Restmülltonnen im Rahmen der Abfuhr erfolge aber schon jetzt durch Mitarbeiter der Entsorgungsfirma eine entsprechende Meldung an die Gemeinde. Dies komme aber eher sehr selten vor.

 

Ausschussmitglied Schubert führt aus, dass es bei den meisten Bürgern wohl kein Problem mit der Befüllung bei den Restmülltonnen gebe. Vielfach bestehen wohl Probleme bei jungen Familien, aufgrund des Aufkommens von Windeln. Die Einführung einer „Pamperstonne“ könne eventuell diese Problematik beheben.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bei der Berechnung der Gebührensätze der sog. Wirtschaftlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt werden müsse. Es könne wohl eine Abrechnung über einen Chip oder eine Wägung erfolgen. Jedoch sei ein allein und tatsächlich richtiges System nicht vorhanden.

 

Ausschussvorsitzender Fedder ergänzt, dass eventuell ein Volumenfaktor auf Tonnen in die zukünftige Gebührenkalkulation integriert werden könne.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: