Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2021 wie folgt beschlossen:
a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich 2,77 €,
b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche 0,74
€.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/004 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: