Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2021 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                                127,34 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                                8,05 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                               6,37 €.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/005 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: