Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2021 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 127,34 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 8,05 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 6,37 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/005 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: