Beschluss: Kenntnis genommen

Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/051 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussvorsitzender Fedder begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Ingrid Gerard von der Gelsenwasser AG.

 

Frau Gerard gibt einen Sachstandsbericht zu den Einleitungserlaubnissen für die Kläranlagen in Holtwick und Osterwick und ergänzt, dass Planunterlagen von den Einzugsgebieten noch zusammengestellt werden müssten. Die Genehmigungsunterlagen müssten bis zum 21.12.2020 der Bezirksregierung in Münster vorliegen.

 

Ausschussvorsitzender Fedder möchte wissen, warum eine Einleitungserlaubnis nur für drei Jahre und nicht länger darüber hinaus beantragt werde.

 

Frau Gerard teilt mit, dass durch die Bezirksregierung Münster schärfere Überwachungs- und Jahresmittelwerte, als dies derzeit gesetzlich vorgeschrieben sei, gefordert werden. Jedoch seien die von der Bezirksregierung geforderten „höheren“ Jahresmittelwerte zurzeit nicht einzuhalten. Nach Umbau der beiden Kläranlagen sei die Einhaltung der von der Bezirksregierung vorgegebenen Jahresmittelwerte möglich, dann könne die Erlaubnis auch für bis zu 10 Jahre verlängert werden. Es sei geplant, den verkürzten 3-Jahreszeitraum für die Durchführung solcher baulicher und technischer Maßnahmen zu nutzen, damit anschließend die erhöhten Anforderungen erfüllt werden könnte.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Bericht wird durch den Ausschuss ohne formale Abstimmung zur Kenntnis genommen.