Beschluss: ungeändert beschlossen

Das durch die Gelsenwasser AG erarbeitete Konzept zur Ertüchtigung beider Kläranlagen in Holtwick und Osterwick – Variante 1 - wird umgesetzt. Der Optimierung und Instandsetzung gemäß der vorliegenden Konzeptanalyse beider Kläranlagen Holtwick und Osterwick wird zugestimmt.

 

Zur Sicherstellung einer entsprechenden Zuwendung wird der Antragstellung zur Förderung für den Bau einer 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage Osterwick zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Ausschussvorsitzender Fedder bedankt sich bei Frau Gerard für die gemachten Ausführungen und verabschiedet sie.


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/052 und gibt Erläuterungen.

 

Frau Gerard geht auf die Konzeptstudie für die Kläranlagen der Gemeinde Rosendahl mittels einer Power-Point-Präsentation ein und erläutert diese ausführlich. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Ausschussmitglied Schubert möchte wissen, welche Ausmaße die vierte Reinigungsstufe für die Kläranlage habe.

 

Frau Gerard führt aus, dass der Kohlefilter ein Teil einer vierten Reinigungsstufe sei und zusätzlich ein Kontaktbecken erstellt werden müsse. Verschiedene chemische Stoffe könnten dann aus dem Wasser eliminiert werden.

 

Ausschussmitglied Rahsing möchte wissen, ob die Kohle der nachgeschalteten Filterstufe nach Nutzung entsorgt werden müsse. Es gelte zu bedenken, dass diese ja dann auch die herausgefilterten Stoffe enthalte.

 

Frau Gerard teilt mit, dass es verschiedene Möglichkeiten der Spülung gebe wie z.B. „von innen nach außen Spülung“. Die sich ergebende Trockenmasse könne direkt in die entsprechenden Becken zur Abdunstung gegeben werden.

 

Ausschussmitglied Schubert geht auf den Holtkebach an dem Klärwerk in Holtwick ein. Dieser sei vor dem Klärwerk oft trocken gefallen und nach dem Klärwerk führe er wieder Wasser. Er möchte wissen, ob bei einem Zusammenschluss Wasser zurück gepumpt werden müsse.

 

Frau Gerard bestätigt dies.

 

Ausschussvorsitzender Fedder merkt an, dass die Werte der Prioritätenliste nicht überein passen.

 

Frau Gerard bestätigt die Nichtübereinstimmung der Werte und ergänzt, dass die Prioritäten bei den Werten zählen.

 

Ausschussmitglied Schubert geht auf die Priorität der Optimierung der vorhandenen Kläranlagen ein und möchte wissen, ob es zu dem Modell der Kläranlage in Holtwick auch Optionen gebe.

 

Frau Gerard stellt klar, dass einige Maßnahmen immer an den Kläranlagen selbst durchgeführt werden müssen, um die Mittelwerte einzuhalten. Hierbei sei eine stufenweise Vorgehensweise möglich und weiterhin könne man den Zu- und Ablauf optimieren. Sie macht deutlich, dass die Ablaufwerte eingehalten werden müssten.

 

Ausschussmitglied Rahsing geht auf den Beschlussvorschlag ein und möchte wissen, ob die Implementierung der vierten Reinigungsstufe nur erfolge, wenn auch dem Beschlussvorschlag zugestimmt werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der erste Fokus darauf liege, die Einleitungserlaubnisse verlängert zu bekommen. Hier habe man seitens der Bezirksregierung Münster vorbehaltlich der Durchführung der priorisierten Maßnahmen eine Erteilung in Aussicht gestellt bekommen, da der Zustand und die Ausrichtung der Kläranlagen im Rahmen der Studie untersucht und Maßnahmen zur Optimierung der Kläranlagen aufgezeigt worden seien. Teil dieser Maßnahmen sei auch die vierte Reinigungsstufe. Deshalb sei in dem heutigen Beschlussvorschlag schon eine Konkretisierung vorgenommen worden. Nächster Schritt zur Umsetzung der Reinigungsstufe sei ein entsprechender Förderantrag. Mit dem Erhalt von Fördermitteln werde allerding erst zwischen den Jahren 2036 und 2039 gerechnet, wenn es bei dem Fördervolumen der Landesregierung bleibe. Hierzu sei von ihm ein entsprechendes Schreiben an Frau Ministerin Ina Scharrenbach verfasst worden, wie die Zeitspanne zu verstehen sei. Die große Unbekannte sei, dass nicht bekannt sei, wie tatsächlich die Maßnahme nach diesem zeitlichen Vorlauf umgesetzt werden könne. Die Maßnahme die jetzt beantragt werde, könne in 5 Jahren schon technisch überholt sein. Entsprechend müssten Überlegungen vorgenommen werden, wie ein entsprechender Förderantrag auszuformulieren sei. Unklar sei es auch, ob schon jetzt konkret auf die Zukunft ausgerichtet agiert werden solle und welcher Finanzbedarf sich in 15 bis 20 Jahren ergeben könne. Der Förderantrag auf eine 50-%-ige Förderung könne bis 2022 gestellt werden. Um umfassend agieren zu können, solle ein entsprechender Beschluss durch den Rat der Gemeinde Rosendahl gefasst werden.

 

Ausschussmitglied Schubert resümiert, dass die Ergänzung der Filteranlage an der Kläranlage in Osterwick auch Teil der vierten Reinigungsstufe werden könne. Bei der Filterung werde dann ja mit Aktivkohle gearbeitet. Er möchte wissen, wie mit diesem Sonderprodukt umgegangen werde und wie hoch die Kosten für die Entsorgung dieser Kohle seien.

 

Frau Gerard teilt mit, dass eine Machbarkeitsstudie erstellt worden sei, aber für die Entsorgung noch keine konkreten Aussagen getroffen worden seien. Die Kohle müsse auf jeden Fall verbrannt werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass es nötig sei die Werte einzuhalten. Durch die Bezirksregierung Münster werde vorgegeben, dass entweder zur Einhaltung der Werte eine vierte Reinigungsstufe implementiert oder Ausgleichmaßnahmen zur Nichtimplementierung einer vierten Reinigungsstufe umgesetzt werden müssen. An entsprechenden Vorgaben könne sich orientiert werden, um weitere Arbeitsschritte vornehmen zu können. Dies auch auf die Gefahr hin, dass nicht gesagt werden könne, welcher Standard bzw. Vorgaben es in 5 oder mehr Jahren zur Einhaltung der Werte tatsächliche geben werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es für die Vergabe von Fördermitteln eine Rangfolge gebe. Diese Priorität richte sich nach der Größe der betreffenden Kommune bzw. Volumen der maßgeblichen Kläranlage. Da Rosendahl einen Einwohnergleichwert von ca. 13.000 Personen (Standort Osterwick) aufweise, werde damit gerechnet, dass Rosendahl in der Rangfolge bei der Verteilung von Fördermitteln weiter hinten zu finden sein werde. Eine entsprechende Aussage des zuständigen Ministeriums müsse somit abgewartet werden.

 

Ausschussmitglied Pirkl möchte wissen, ob bei einer Realisierung der Maßnahmen es auch zu einer Erhöhung des entsprechenden Personals kommen müsse.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass im Sommer 2019 eine Besichtigung der Kläranlage in Dülmen bezüglich der vierten Reinigungsstufe durchgeführt worden sei. Zur Betreuung einer vierten Reinigungsstufe müsse nach dortigen Erkenntnissen wohl eine weitere Stelle vorgehalten werden, da eine Betreuung durch das vorhandene Personal nicht vollständig übernommen werden könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass für die eine vierte Reinigungsstufe auch  ein hoher Energiebedarf eingeplant werden müsse. Entsprechende Ausführungen dazu seien bei der Besichtigung in Dülmen getätigt worden. Sie gibt zu bedenken, dass in 5 Jahren vielleicht andere oder günstigere Verfahren am Markt angeboten werden könnten.

 

Frau Gerard teilt mit, dass es zwei Verfahren gebe, die angewandt werden. Zum einen die Reinigung durch eine Ozonzugabe, wobei aber Nebenprodukte entstehen könnten oder eine Zugabe von Aktivkohle (in Form einer vierten Reinigungsstufe oder durch Beigabe von Aktivkohlepulver). Die Forschung schreite bezüglich einer Klärung weiter voran, da der Aufwand auch energiegünstiger werden solle. Sie bestätigt, dass die Implementierung einer vierten Reinigungsstufe stromintensiv sei.

 

Ausschussmitglied Reints geht auf die Belastung der Gewässer mit Medikamenten und anderen Stoffen ein. Er möchte wissen, ob mit einer Implementierung einer vierten Reinigungsstufe mehr erreicht werden könne, als nur die Einhaltung der Grenzwerte. Es solle ein trinkbares Wasser als Ziel erreicht werden. Anvisiert werden solle eine Einleitungserlaubnis über 10 Jahre, dies auch, um eine Abwassergebührenstabilität für die Bürger zu erreichen.

 

Frau Gerard teilt mit, dass trinkbares Wasser wohl weniger zu erreichen sei, es aber auf jeden Fall sauberer werde. Eine vierte Reinigungsstufe sei nicht dafür geeignet, Wasser in Trinkqualität zu erreichen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Maßstäbe für Abwasserabgaben wohl nicht entfallen werden. Ziel der Gesetzgebung sei es, die Qualität der Gewässer zu verbessern. Jegliche regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen (Buchung als Aufwand) seien als direkte Kosten in dem entsprechenden Jahr zu sehen und zu veranschlagen. Investive Maßnahmen könnten unter Beachtung der Nutzungsdauer abgeschrieben werden und würden über die Abschreibung in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Es solle erreicht werden, dass eine entsprechende Einleitungserlaubnis erlangt werde. Es werde damit gerechnet, dass es aufgrund der anvisierten Maßnahmen zu Gebührenerhöhungen kommen werde.

 

Ausschussmitglied Rahsing geht auf Gespräche mit den Klärwärtern in Dülmen ein und resümiert, dass, wenn Ablaufwerte eingehalten werden, auch eine entsprechende Einleitungserlaubnis erteilt werden müsse.

 

Frau Gerard teilt mit, dass durch das Land NRW Bewirtschaftungswerte für das Wasser vorgegeben würden. Zurzeit sei es so, dass die Gewässer noch nicht den geforderten ökologischen Zustand erreichten. Vorhandene Stickstoff- und Phosphorwerte seien weiter zu beobachten und zu verringern. Vorgabe zum Erhalt der Einleitungserlaubnis sei, dass Mittelwerte mit aufgenommen werden. Sie ergänzt, dass bei einer Ertüchtigung der Werke wohl eine Verbesserung der Wasserwerte erreicht werden könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt klar, dass durch die Bezirksregierung Münster vorgegeben werde, dass, wenn keine Maßnahmen zur Einhaltung der Wasserwerte vorgenommen werden, auch keine Einleitungserlaubnis erteilt werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass nicht alle Faktoren beachtet werden können, da ein tatsächlicher Maßstab und die Anforderungen für die Zukunft nicht bekannt seien. Bei der Implementierung einer vierten Reinigungsstufe sei es wohl möglich, eine Ausweisung von weiteren Werten vorzunehmen.

 

Frau Gerard teilt mit, dass so oder so die Wasserqualität entscheidend sei. Bei der Kläranlage in Holtwick sei eine Implementierung einer vierten Reinigungsstufe nicht sinnvoll.

 

Ausschussvorsitzender Fedder führt aus, dass ein entsprechender Antrag auf Förderung der Implementierung einer vierten Reinigungsstufe am Klärwerk in Osterwick gestellt werden solle.

 

Frau Gerard teilt mit, dass Rosendahl für die Implementierung einer vierten Reinigungsstufe wohl erst nach dem Jahr 2032 mit entsprechenden Fördermitteln rechnen könne.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt den voraussichtlichen Erhalt von Fördermittel nach dem Jahr 2032. Er möchte wissen, ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderschädlich sei und es eruiert werden müsse, ob Rosendahl tatsächlich in den Genuss von Fördermitteln kommen könne.

 

Frau Gerard teilt mit, dass kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich sei.

 

Ausschussmitglied Schubert geht auf die erhöhten Werte aufgrund der Fremdwasserzufuhr ein und möchte wissen, ob es stimme, dass dies nicht allein durch Oberflächenwasser verursacht werde.

 

Frau Gerad bestätigt dies.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass entsprechende Mittel in den Haushalt für 2021 berücksichtigt werden, dies auch für die Kläranlage in Holtwick und die Abwicklung über die gemeindliche KAIRO. Aus der KAIRO sei der Prüfauftrag gekommen, ob steuerliche Aspekte genutzt werden können.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erkundigte sich ob die Prioritätenliste umgesetzt werden müsse.

 

Frau Gerard bestätigt dies.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: