Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verbandsversammlung beschließt, dass für sämtliche ausgeführte Leistungen des Zweckverbandes die rechtlichen Regelungen nach dem § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2023 weiterhin angewendet wird.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig