Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/468 als Anlage I beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2007 wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 2 Enthaltungen

 

 


Zu Beginn erläuterte Bürgermeister Niehues die Gründe, die eine Entscheidung des Rates in dieser Sitzung erforderlich machten. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Hebesatzsatzung als Rechtsgrundlage zur Versendung der Steuerbescheide Anfang Februar 2007 erforderlich sei.

 

Er erläuterte ergänzend, dass nach dieser Entscheidung dennoch die Möglichkeit bestünde, als Ergebnis der Haushaltsberatungen durch eine Satzungsänderung die Höhe der Hebesätze zu ändern. Dies hätte aber zur Folge, dass dann Änderungsbescheide erlassen werden müssten.

 

Ratsmitglied Reints erkundigte sich, welcher höchstmöglicher Hebesatz genommen werden könne, ohne gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen.

 

Fachbereichsleiter Isfort erklärte, dass es keine offizielle Unter- bzw. Obergrenze gäbe. Die Festsetzung der Hebesätze müsse jedoch angemessen sein und sich an bestimmten Leitlinien, wie z.B. die Belastbarkeitsgrenze der Bürgerinnen und Bürger, orientieren. Die Einhaltung dieser Leitlinien könnte ggf. gerichtlich überprüft werden.

 

Ratsmitglied Henken erkundigte sich nach dem höchsten in NRW festgesetzten Hebesatz.

 

Fachbereichsleiter Isfort antwortete, dass ihm dieser nicht bekannt sei, er aber entsprechende Erkundigungen einziehen könne. Bekannt sei jedoch, dass der für Rosendahl derzeit gültige Hebesatz im Vergleich mit den anderen nordrhein-westfälischen Kommunen im Mittelfeld läge.

 

Ratsmitglied Schröer erklärte, dass ihm eine Entscheidung schwerfalle, da die Haushaltsberatungen noch nicht stattgefunden hätten. Er erkundigte sich, welche Folgen eine spätere Versendung der Steuerbescheide hätte.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass der erste Stichtag zur Erhebung der Steuern und Abgaben der 15. Februar 2007 sei. Eine spätere Verabschiedung der Hebesatzsatzung habe auch einen verspäteten Hebetermin zur Folge, was nicht unerhebliche Zinsverluste für die Gemeinde bedeute.

 

Fraktionsvorsitzender Branse betonte, dass die Gemeinde eine neue Satzung zum jetzigen Zeitpunkt benötige, was aber eine spätere Änderung nicht ausschließe.

 

Fachbereichsleiter Isfort wies darauf hin, dass eine nachträgliche Änderung der Satzung nicht unüblich sei. Die Stadt Coesfeld zum Beispiel sei so im vergangenen Jahr verfahren.

 

Ratsmitglied Riermann erkundigte sich, wann die Hebesätze zuletzt um welchen Prozentsatz erhöht worden seien.

 

Fachbereichsleiter Isfort  erklärte, dass im Jahr 2003 die Grundsteuer A von 175 v.H. auf 192 v.H., die Grundsteuer B von 330 v.H. auf 381 v.H. und die Gewerbesteuer von 380 v.H. auf 403 v.H. angehoben worden sei.

 

Ratsmitglied Neumann beantragte eine Abstimmung über den vorgelegten Beschlussvorschlag.

 

Fraktionsvorsitzender Weber zeigte sich verärgert darüber, dass eine mögliche Erhöhung nicht im Vorfeld als eine Möglichkeit der Einnahmeverbesserung der Gemeinde diskutiert worden sei.

 

Ratsmitglied Schröer schlug vor, die Bescheide lieber verspätet herauszusenden als einen zusätzlichen Änderungsbescheid erlassen zu müssen.

 

Fachbereichsleiter Isfort wies erneut darauf hin, dass diese Verzögerung voraussichtlich eine Verschiebung des ersten Erhebungsstichtages auf den 01.04.2007 zur Folge hätte und erhebliche Zinsverluste mit sich brächte.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Steindorf bat nun um Abstimmung.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: