Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem der Sitzungsvorlage Nr. X/047 als Anlage I beigefügten Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW wird zugestimmt. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/047 und gibt Erläuterungen und ergänzt, dass ein Straßen- und Wegekonzept erstellt werden müsse, um für KAG-beitragspflichtige Maßnahmen den durch die reduzierten KAG-Beitragszahlungen der Anlieger resultierenden Einnahmeverlust entsprechende Fördermittel zu erhalten.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass in diesem Jahr ein entsprechender Beschluss der politischen Gremien der Gemeinde Rosendahl benötigt werde, um in 2021 im Bedarfsfall eine 50 %-ige Förderung für eventuell anstehende Erschießungskosten in Abzug bringen zu können. Diesen Beschluss hätten Nachbarkommunen bereits gefasst. Grundlage des Beschlusses sei die Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes, aus dem hervorgehe, welche öffentlichen Straßen so ausgebaut werden, dass eine KAG-Pflicht voraussichtlich besteht. Hierzu sei ein Konzept entwickelt worden, welches für die Beschlussfassung nun vorliege. Dieses könne aber bereits im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 angepasst werden. Geplant sei zudem eine Bereisung des Gemeindegebietes mit den Ausschussmitgliedern. Hierbei könne sich der Ausschuss vor Ort ein Bild über den Zustand der Straßen und Wirtschaftswege machen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass ab 01.01.2020 der § 8a KAG NRW gelte. Somit sei der ehemals Höchstbeitragssatz für die Forderung einer finanziellen Beteiligung der Anlieger nicht mehr existent. Somit seien nur noch max. 50 % der in der gemeindlichen KAG-Beitragssatzung festgelegten Beitragssätze erzielbar. Für die Jahre 2018 und 2019 gelte noch Vertrauensschutz. Um eine Abrechnung der Maßnahmen nach dem KAG für Maßnahmen in 2021 und Folgejahre vornehmen zu können, sei ein entsprechender Gremiumsbeschluss nötig. Dies auch, um eine entsprechende Förderung zu erhalten. In dieser Angelegenheit solle der sichere Weg gewählt werden. Alle zwei Jahre müsse das Konzept aktualisiert werden. Im gemeindlichen Haushaltsentwurf für 2021 seien auch schon entsprechende Kosten z.B. für Unterhaltungsmaßnahmen etc. veranschlagt.


Herr Wübbelt geht mittels einer Power-Point-Präsentation auf das Konzept ein und erläutert dieses ausführlich. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage I bei. Es seien verschiedene Ansichten zu den Straßenverhältnissen vorhanden. Auch seien Sanierungen von Wasser- und Entsorgungsleitungen, in Absprache mit den beteiligten Unternehmen, z.B. den Stadtwerken Coesfeld, vorgesehen. Bei Instandsetzungen sollen etwa 5 cm der Oberschicht abgefräst und eine Tragasphaltdeckschicht aufgebracht werden. Auch sollen Wasserführungsrinnen hochgezogen werden. Bürgersteige sollen analog zu der Ringstraße in Holtwick nur dort saniert werden, wo Schäden zu erkennen seien.

 

Ausschussmitglied Neumann führt aus, dass in 2012 ein nicht komplettes Straßenwegekonzept erstellt worden sei. In 2015 sollte ein Wirtschaftswegeverbund geschaffen werden. Dies sei aber nicht gelungen. Aufgrund einer KAG-Beitragspflichtigkeit sei eine Satzung sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich erlassen worden. Es solle ein schlüssiges Konzept vorhanden sein, um entsprechende Fördermittel zu erhalten.

 

Herr Wübbelt teilt mit, dass nach einer Abfrage bei der Bezirksregierung Münster diese in 2020 noch Kapazitäten zur Auszahlung von Fördermitteln gehabt habe. Am Beispiel der Ringstraße in Holtwick führt er aus, dass ein Abfräsen von 5 cm und eine Erneuerung der obersten Verschleißschicht durch die Bezirksregierung Münster genehmigt und auch gefördert worden sei. Eine entsprechende Ausschreibung der Maßnahme sei schnell umsetzbar gewesen. In fünf Wochen habe somit die Oberfläche der Ringstraße in der beschriebenen Formerneuert werden können. Bei Maßnahmenkosten in Höhe von 80.000 € könne mit Fördergeldern in Höhe von 60.000 € gerechnet werden.

 

Ausschussmitglied Neumann spricht sich für die Reduzierung einer KAG-Beitragspflichtigkeit aus. Auch solle bei einer Veranlagung nach dem KAG eine Sozialkomponente beachtet werden.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass es nicht ersichtlich sei, welche Maßnahmen eine KAG-Beitragspflichtigkeit beinhalten. Auch sei ein gemeindeweites Straßen- und Wegekonzept noch nicht abschließend behandelt und beschlossen worden. Auch sei der Außenbereich noch nicht genau klassifiziert worden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die beitragspflichtigen Maßnahmen auf der letzten Seite des Konzeptes zu ersehen seien. U.a. falle die Hauptstraße in Osterwick darunter. Ab der Straße „Elsen“ seien neue Wasserleitungen zu verlegen. Ergänzend könne auch ein entsprechendes Trennsystem in den Straßenkörper verlegt werden Dafür sei aber die Vorlage eines Konzeptes nötig. Sie bestätigt, dass kein richtiges Straßen- und Wegekonzept vorhanden sei. Mit der Landwirtschaftskammer sei ein Konzept über die Wege im Außenbereich erarbeitet worden. Hierbei habe es eine Unterteilung in vier Kategorien gegeben. Ein Konzept, wie diese Wege in Zukunft ausgebaut werden sollen, sei nicht vorhanden. Diese Straßenklassifizierung gebe es auch für den Innenbereich. Diese jedoch der Satzung als Grundlage anzuhängen, sei rechtlich bedenklich, da eine eindeutige Zuordnung zu entsprechenden Kategorien, allein durch den Plan, nicht möglich sei.

 

Ausschussmitglied Weber spricht sich dafür aus, dass durch den Ausschuss der aktuelle Stand festgestellt werde und dieser öffentlich über die Homepage der Gemeinde Rosendahl gemacht werden solle. Bei der Beleuchtung an der Wiedings Stegge solle für die Bürgerschaft offensichtlich sein, dass es sich hierbei um eine Beleuchtung eines Wirtschaftsweges handele. Auch er sehe es so, dass eine Satzung gerichtsfest gefasst werden müsse. Auch könne dazu eine Bürgerbeteiligung erfolgen. 

 

Bürgermeister Gottheilt ergänzt, dass die Klassifizierung der Wirtschaftswege mit der Landwirtschaftskammer noch nicht beendet worden sei und eine Nacharbeit erfolgen müsse, um Unklarheiten auszuräumen. Es sei wohl ein Förderprogramm zur Förderung der Wirtschaftswege vorhanden gewesen. Hieraus seien in Rosendahl z.B. 4 Maßnahmen für die 100-Schlösser-Route gefördert worden. Jedoch entziehe es sich der Kenntnis, wie lange noch Fördermittel zu bekommen seien. Auch müsse geprüft werden, ob eine Förderung eines Wirtschaftswegekonzeptes überhaupt noch möglich sei. Bei Maßnahmen, welche eine KAG-Beitragspflichtigkeit nach § 8a KAG NRW nach sich ziehen, solle nach Möglichkeit eine Infoveranstaltung dazu durchgeführt werden. Für die Umstellung der gemeindlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wäre eine Infoveranstaltung wohl zu komplex. Auf jeden Fall solle eine Effektivität zu einer möglichen Infoveranstaltung geprüft werden. Es müsse eine Prüfung vorgenommen werden, welcher Maßstab der Betroffenheit vorliegen könne. Bei einem Austausch einer normalen Straßenbeleuchtung an einer Privatliegenschaft auf LED-Technik werde wohl eine KAG-Beitragspflichtigkeit gegeben sein. Für die Umstellung auf die LED-Technik gebe es eine Förderzusage von 30 % der kalkulierten Kosten mit einer Förderhöhe von 90.000 € für das Jahr 2021. Entsprechend müsse vor der Vergabe die Ausschreibung entsprechend abgeklärt werden.

 

Ausschussmitglied Deitert weist darauf hin, dass ein Beschluss zur Planung der Umstellung auf LED-Technik vorliege.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Sanierung der Straßenbeleuchtung im gemeindlichen Haushalt 2021 veranschlagt worden sei. Durch die Firma seien Kosten in Höhe von 350.000 € ermittelt worden. Diese Summe sei ausreichend gewesen, um einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2021 könne das Thema erörtert werden.

 

Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, ob bekannt sei, wie hoch die Kosten für Beteiligte seien.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass zu den konkrete zu zahlenden Summen von Beteiligten keine Auskunft gegeben werden könne. Zu beachten seien bei einer möglichen Veranschlagung nach dem KAG auch die jeweiligen Straßenverhältnisse. Da keine Vergleichsmöglichkeiten vorhanden seien, sei kein Wahrscheinlichkeitsmaßstab möglich. Es werde wohl unvermeidlich sein, sich bei dieser Maßnahme juristische Unterstützung einzuholen. Bei Vorliegen von Abrechnungsneuigkeiten könne anschließend auch wohl über zu erbringende Summen gesprochen werden. Es könne wohl davon ausgegangen werden, dass durch Anlieger ein Beitrag zu erbringen sei.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck möchte wissen, ob eine Information an die Bürgerschaft z.B. bei der Versendung der Steuerbescheide in Februar erfolgen könne.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass ein Flyer zu den Maßnahmen zum Klimaschutz (Stichwort: Keine Steinvorgärten) angedacht sei und eine mögliche Übermittlung noch geprüft werden müsse. Bei einem normalen Versand werde dies eine enorm große Handarbeit bedeuten. Es könne aber ggf. auch ein Versand mittels E-Post geprüft werden. Auch müsse eine Abstimmung dahingehend erfolgen, in welchem Ausmaß ein Versand erfolgen solle. Hierbei werde jedoch das Porto keine Rolle spielen. Es solle eine umfassende Information erfolgen, um Unzulänglichkeiten möglichst direkt zu vermeiden. Investiv solle die Summe von 350.000 € in die Maßnahme eingebracht werden.

 

Ausschussmitglied Deitert geht auf die noch nicht feststehende KAG-Beitragspflichtigkeit ein und möchte wissen, ob die eingestellte Summe im gemeindlichen Haushalt somit als Platzhalter zu sehen sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es durch einzelne Fraktionen im Landtag NRW angedacht gewesen sei, die KAG-Beitragspflichtigkeit vollständig aufzuheben. Durch Listen und Einwohnerversammlungen solle die Möglichkeit geschaffen werden, sich einen Überblick zu verschaffen, dies auch als Schutz vor anschließenden bösen Überraschungen. Eine umfassende Kommunikation solle erfolgen, damit die Bürgerschaft ausreichend informiert sei. Es bestehe somit Unkenntnis, wie künftig mit einer KAG-Beitragspflichtigkeit umgegangen werden, da auch der Erhalt von künftigen Fördermitteln nicht klar definiert sei. Die jetzige Maßnahme sei vorgenommen worden, um eventuell entsprechende Fördermittel zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass auch eine komplette Abschaffung einer KAG-Beitragspflichtigkeit keine Ruhe geben werde, da vielen Anliegern in jedweder Angelegenheit das Eigenwohl vor dem Gemeinwohl gehe.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck führt aus, dass die Erstellung eines Wirtschaftswegeverbandes eine komplexe Angelegenheit sei und sie deshalb nicht weiterverfolgt worden sei.

 

Ausschussmitglied Neumann stellt klar, dass Anlieger bei Maßnahmen davon ausgehen müssen, dass eine KAG-Beitragspflichtigkeit gegeben sei. Dienlich hierfür könne ein 5-Jahresplan sein. Auch solle ein tatsächliches Benutzerprinzip bei der Veranschlagung einer KAG-Beitragspflichtigkeit angewandt werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: