Die Gemeinde Rosendahl steht der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Die Windenergie ist für die Gemeinde die tragende Säule der Energiewende. Sie hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und leistet heute einen bedeutenden Beitrag zu Klimaschutz und Stromversorgung. Kurz- bis mittelfristig bietet die Windenergie das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien.

 

Der Bürgermeister wird somit beauftragt, den Antrag der Windenergie Oberdarfeld GbR, auf Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz, vorbehaltlich des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und der sich hieraus ergebenden Entscheidung des Rates über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB), positiv zu begleiten.

 

Der Rat unterstreicht mit diesem Beschluss die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch die Errichtung von Windenergielagen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl.


Abstimmungsergebnis:                 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Bürgermeister Gottheil                ja

Deitert, Frederik                                             ja

Eimers, Alfred                                                  nein

Fehmer, Alexandra                                        ja

Feldmann, Heinrich                                        ja

Fischedick, Jens                                ja

Lembeck, Guido                                              ja

Lethmate, Frederik Maximilian  nein

Mühlenkamp, Julia                                         nein

Pirkl, Günter                                                     ja

Rahsing, Ewald                                 ja

Söller, Hubertus                                              ja

Wigger, Bernhard                                           ja

Fedder, Ralf                                                      ja

Fleige-Völker, Josefa                                     ja

Gehling, Doris                                                   Enthaltung

Mensing. Hartwig                                           ja

Schubert, Daniel                                              ja

Schubert, Franz                                nein

Brockhoff, Philipp                                           ja

Friemel, Christian                                            ja

Hambrügge, Carmen                                     ja

Konert, Tobias                                                  ja

Reints, Hermann                                             ja

Weber, Winfried                                             ja


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/057, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 09. Dezember 2020 ein.

 

Ratsmitglied Eimers teilt mit, dass der Landschaftsschutz nicht gemeindlich zu entscheiden sei. Er habe sich Karten des betreffenden Gebietes angeschaut und könne feststellen, dass das betreffende Gebiet von herausragender Bedeutung in Bezug auf die Natur sei. Nach der Klassifizierung und der Abstufung habe dieses Gebiet aufgrund seiner Struktur und Flora- und Faunavorkommen den höchsten Rang erhalten. Er habe entsprechend Schwierigkeiten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und es solle eine Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld vorgenommen werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass der Landschaftsschutz nur eine regelnde Funktion bezüglich eines Schutzgebietes in Bezug auf Rosendahl und den Kreis Coesfeld habe. Die angesprochenen Karten seien bereits vor vielen Jahren erstellt worden und dienten lediglich für Ausgleichzahlungen bei der Erstellung von Windkraftanlagen. Die Gemeinde Rosendahl sei bei der Erstellung der Karten nicht involviert und es habe auch Rücksprachen mit dem Kreis Coesfeld zu dem Gebiet gegeben.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass eine ausreichende Beratung vorgenommen worden sei.

 

Ratsmitglied Lethmate wünscht eine Bestätigung, dass die Aufhebung des Landschaftsschutzes keinen Einfluss auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens habe.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass die Aufhebung des Landschaftsschutzes die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht berühre. Für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens werde es eine weitere Beratung in den politischen Gremien geben. Er macht deutlich, dass, sollten sich die Windenergieanlagen in den vom Rat gewollten bzw. gewollt gewesenen Konzentrationszonen (damaliger Beschluss zum Flächennutzungsplan in 2015 ist nicht rechtskräftig geworden) befinden, das gemeindliche Einvernehmen nicht verwehrt werden könne oder ansonsten eine erneute Beratung erfolgen müsse. Er stellt klar, dass durch den Beschluss nur die Möglichkeit eröffnet werden solle, dass Bürgermeister Gottheil das Verfahren, wie auch bei seinen Vorgängern, positiv begleiten dürfe.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass im Rahmen des Landschaftsschutzes eine weitergehende Beratung stattfinden könne.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine weitere Beratung dahingehend erfolgen könne, wenn es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gehe.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, welche Aspekte noch beeinflusst werden können.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass für Rosendahl kein gültiger Flächennutzungsplan vorhanden sei. Entsprechend könne sich der Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde gegen das Projekt aussprechen. Es könne wohl wieder in die Beratung zu einem gültigen Flächennutzungsplan eingestiegen werden, jedoch werde durch das Planungsbüro „WoltersPartner“ aufgrund aktuell noch vieler ungeklärter Detailfragen davon abgeraten. Bei dieser Angelegenheit gehe es zunächst nur um den Landschaftsschutz und das anhängige Antragsverfahren auf Befreiung von Tatbeständen des Landschaftsschutzes solle durch ihn begleitet werden.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens eine Fortführung des Flächennutzungsplanes vorgenommen werden könne, da Bürgermeister Gottheil dem wohl positiv gegenüber stehe. Eine Interessenkollision müsse im Rahmen der Bauleitplanung vermieden werden. Die Stadt Coesfeld plane Windparks mit speziellen Bebauungsplänen, um Bürger einzubinden und den Landschaftsschutz zu gewährleisten. Auch für Rosendahl könne dies erfolgen, um eine Akzeptanz bei den Bürgern für solche Projekte zu erreichen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bereits im damaligen Beratungsverfahren zum Flächennutzungsplan eine Bürgerbeteiligung ausgeübt, jeder Einwand betrachtet und umfassend abgewogen worden sei. Er bezweifle, ob durch ein Bebauungsplanverfahren wirklich eine Bürgerbeteiligung und Landschaftsschutz besser geregelt werden könne. Jedoch wolle er sich einem solchen Verfahren grundsätzlich nicht verschließen. Erstattungen für bisherige externe Verfahrenskosten (Flächennutzungsplan) seien an die Gemeinde durch die Eigentümer der errichteten Windenergieanlagen geleistet worden. Bei neuen Verfahren müsse geschaut werden, durch wen die Kosten getragen werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass die Windkraft auch in Rosendahl weiter nach vorne gebracht werden solle. Hierbei solle jedoch eine Rechtsunsicherheit vermieden werden, um keine gerichtliche Auseinandersetzung zu provozieren. Bei dem Vorliegen eines entsprechenden Antrages könne eine Beratung vorgenommen werden. Bei Fehlen einer Bauleitplanung und eines gültigen Flächennutzungsplan, jedoch bei Vorlage von allen erforderlichen Gutachten könne eine weitere Betreuung des Projektes erfolgen. Die Anlagenbetreiber seien mit ihrem Anliegen an die Gemeinde herangetreten und hätten bei dem Kreis Coesfeld einen entsprechenden Antrag gestellt.

 

Ratsmitglied Lethmate stellt klar, dass für jede Baumaßnahme ein Bebauungsplanverfahren betrieben werde und bei Komplikationen nichts gemacht werde. Dies verstehe er nicht. Um eine Entscheidung über den Landschaftsschutz treffen zu könne, solle man fachliche Informationen einholen. Er könne es nicht nachvollziehen, dass die Verwaltung nicht in der Lage sei, einen entsprechenden Referenten zu der Thematik einzuladen. Es werde den Ratsmitgliedern unterstellt, dass nicht richtig zwischen den Thematiken getrennt werden könne. Eine Kommunikation mit der oberen Behörde werde außerdem nicht genutzt.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass mehrere Arbeitssitzungen mit dem Kreis Coesfeld und entsprechenden Vertretern der zuständigen Abteilung stattgefunden haben. Daher könne er die Argumentation von Herrn Lethmate nicht bestätigen und akzeptieren. Da es nur eine einseitige Darstellung des einzigen Referenten, der zur Teilnahme an einer Gremiensitzung in Rosendahl bereit gewesen sei, gegeben hätte, sei niemand eingeladen worden. Ein neutraler Referent sei nicht gefunden worden bzw. nicht zur Teilnahme bereit gewesen.

 

Dies wird durch Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber führt aus, dass auch ohne die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens die Windenergieanlagen gebaut werden könnten. Er sei verwundert über die neuerliche Diskussion. Die CDU-Fraktion hätte die Fragestellungen auch schon in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vorbringen können. Dies sei aber unterlassen worden. Nach seinem Empfinden seien keine Argumente vorgebracht worden, dass der Landschaftsschutz durch die angedachte Anlage beeinträchtigt werde.

 

Auch Ratsmitglied Eimers wundert sich, dass kein Referent gefunden worden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass mit Ausnahme eines in seiner Meinung vorgeprägten Referenten keine der angesprochenen Personen bereit gewesen sei, vor den politischen Gremien zu referieren, da doch verschiedenste Meinungen zu Windkraftanlagen vorhanden seien.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck entgegnet, dass sich die CDU-Fraktion sehr wohl mit der Thematik befasst habe. Es sei noch keine einheitliche Entscheidung getroffen worden, da noch nicht bekannt sei, wo sich der konkrete Standort befinde und wie groß die Anzahl der Windkrafträder sei. Somit könne sich nur die Frage gestellt werden, ob an dem anvisierten Ort auch tatsächliche Windkraftanlagen möglich seien oder nicht. Es solle sich aber weiterhin auf das Wesentliche konzentriert werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass eine Entscheidung dahingehend getroffen werden solle, ob mit dem Landschaftsschutz Windkraftanlagen ermöglicht werden sollen oder nicht. Der Bürgermeister wolle nur eine Begleitung mit den Planungen von vor 6 bis 7 Jahren mit den Abstandsregelungen durchführen. Der Bund habe mittlerweile neue Abstandsregelungen festgelegt. Die damaligen Voraussetzungen seien heute nicht mehr passend. Es werde eine Abstandsregelung zu Siedlungsgebieten von 1.000 Metern gewünscht. Er sei der Meinung, dass bei der Erteilung einer Zustimmung zur Begleitung später keine Handhabe mehr bei den Abstandsregeln vorhanden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass der Bürgermeister ohne Konkretisierungen nur das Projekt begleiten werde. Es könnten immer noch Instrumente zur Abstandsregelung initiiert werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt klar, dass bekannt sein solle, wo die Anlagen hinkommen und mit welcher Abstandsregelung zu rechnen sei.

 

Bürgermeister Gottheil entgegnet, dass Anträge zu den Abstandsregelungen immer noch gestellt werden können.

 

Ratsmitglied Rahsing wünscht eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag und erklärt, dass der Landschaftsschutz in der heutigen Zeit wohl das kleinste Problem bei der Erstellung von Windkraftanlagen sei.

 

Ratsmitglied Lethmate unterstreicht die Aussage vom Fraktionsvorsitzenden Mensing zu einem Bauleitplanverfahren mit Abstandsregelungen. Bei dem Treffen einer heutigen Entscheidung werde seiner Meinung nach ein künftiges Handeln eingeschränkt. Er könne nicht verstehen, dass der Landschaftsschutz aufgehoben werden solle, wenn die tatsächlichen Ausmaße der Anlage nicht klar seien.

 

Ratsmitglied Franz Schubert wünscht, dass bei einer Abstimmung dem Investor ein Signal gegeben werden könne, mit seinen Bemühungen weiter zu machen. Es solle eine Entscheidung für Windkraftanlagen oder gegen Windkraftanlagen getroffen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing argumentiert, dass durch die neuen Ratsmitglieder keine Entscheidung getroffen werden könne, da ihnen die Unterlagen zu bereits vorhandenen Windkraftanlagen wohl nicht bekannt seien.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass jegliche Unterlagen und Dokumente über die Homepage der Gemeinde Rosendahl einzusehen seien. Weiterhin sei auch auf alle vorhergehenden Sitzungsvorlagen verwiesen worden.

 

Ratsmitglied Lethmate stellt klar, dass eine heutige Entscheidung eine Signalwirkung nach außen habe. Es sei ein Ausgleich über eine Bauleitplanung zu erbringen, da dies auch eine Wirkung an den Investor und auch an die Bürgerschaft sei. Er beantragt für die CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass nach der Geschäftsordnung ein Fünftel der Mandatsträger, also sechs Ratsmitglieder, einer namentlichen Abstimmung zustimmen müssten, um entsprechend zu verfahren.

 

Es wird um eine Sitzungsunterbrechung zur fraktionellen Beratung gebeten. Dieser wird ohne formale Abstimmung zugestimmt.

 

Sitzungsunterbrechung von 19.22 Uhr bis 19.30 Uhr.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über die namentliche Abstimmung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Der Antrag der CDU-Fraktion ist damit angenommen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass die Windkraft ein gutes Mittel zur Erzeugung von regenerativen Energien sei und sich der regenerative Anteil am tatsächlichen Stromverbrauch orientieren solle. Die bereits vorhandenen Anlagen seien nicht in der Lage, den tatsächlichen Bedarf zu decken. Um den tatsächlichen Bedarf decken zu können, sei wohl das Neunfache an Anlagen nötig. Aus dem Beschluss der Bundesregierung werde herausgelesen, dass der Windenergie weiterhin positiv gegenüber gestanden werden solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: