Die Gemeinde Rosendahl steht der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung
erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Die Windenergie ist für die Gemeinde die tragende Säule der
Energiewende. Sie hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und
leistet heute einen bedeutenden Beitrag zu Klimaschutz und Stromversorgung.
Kurz- bis mittelfristig bietet die Windenergie das wirtschaftlichste
Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien.
Der Bürgermeister wird somit beauftragt, den Antrag der Windenergie
Oberdarfeld GbR, auf Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl gemäß § 29 Abs. 4
Landschaftsgesetz, vorbehaltlich des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens und der sich hieraus ergebenden Entscheidung des Rates
über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB), positiv zu
begleiten.
Der Rat unterstreicht mit diesem Beschluss die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch die Errichtung von Windenergielagen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 4
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil ja
Deitert, Frederik ja
Eimers, Alfred nein
Fehmer, Alexandra ja
Feldmann, Heinrich ja
Fischedick, Jens ja
Lembeck, Guido ja
Lethmate, Frederik Maximilian nein
Mühlenkamp, Julia nein
Pirkl, Günter ja
Rahsing, Ewald ja
Söller, Hubertus ja
Wigger, Bernhard ja
Fedder, Ralf ja
Fleige-Völker, Josefa ja
Gehling, Doris Enthaltung
Mensing. Hartwig ja
Schubert, Daniel ja
Schubert, Franz nein
Brockhoff, Philipp ja
Friemel, Christian ja
Hambrügge, Carmen ja
Konert, Tobias ja
Reints, Hermann ja
Weber, Winfried ja
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/057, gibt Erläuterungen und geht
auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 09. Dezember 2020 ein.
Ratsmitglied Eimers
teilt mit, dass der Landschaftsschutz nicht gemeindlich zu entscheiden sei. Er
habe sich Karten des betreffenden Gebietes angeschaut und könne feststellen,
dass das betreffende Gebiet von herausragender Bedeutung in Bezug auf die Natur
sei. Nach der Klassifizierung und der Abstufung habe dieses Gebiet aufgrund
seiner Struktur und Flora- und Faunavorkommen den höchsten Rang erhalten. Er
habe entsprechend Schwierigkeiten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und es
solle eine Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld
vorgenommen werden.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erläutert, dass der Landschaftsschutz nur eine regelnde Funktion
bezüglich eines Schutzgebietes in Bezug auf Rosendahl und den Kreis Coesfeld
habe. Die angesprochenen Karten seien bereits vor vielen Jahren erstellt worden
und dienten lediglich für Ausgleichzahlungen bei der Erstellung von
Windkraftanlagen. Die Gemeinde Rosendahl sei bei der Erstellung der Karten
nicht involviert und es habe auch Rücksprachen mit dem Kreis Coesfeld zu dem
Gebiet gegeben.
Bürgermeister
Gottheil ergänzt, dass eine ausreichende Beratung vorgenommen worden sei.
Ratsmitglied
Lethmate wünscht eine Bestätigung, dass die Aufhebung des Landschaftsschutzes
keinen Einfluss auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens habe.
Bürgermeister
Gottheil bestätigt, dass die Aufhebung des Landschaftsschutzes die Erteilung
des gemeindlichen Einvernehmens nicht berühre. Für die Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens werde es eine weitere Beratung in den politischen
Gremien geben. Er macht deutlich, dass, sollten sich die Windenergieanlagen in
den vom Rat gewollten bzw. gewollt gewesenen Konzentrationszonen (damaliger
Beschluss zum Flächennutzungsplan in 2015 ist nicht rechtskräftig geworden)
befinden, das gemeindliche Einvernehmen nicht verwehrt werden könne oder
ansonsten eine erneute Beratung erfolgen müsse. Er stellt klar, dass durch den
Beschluss nur die Möglichkeit eröffnet werden solle, dass Bürgermeister
Gottheil das Verfahren, wie auch bei seinen Vorgängern, positiv begleiten
dürfe.
Ratsmitglied
Lethmate teilt mit, dass im Rahmen des Landschaftsschutzes eine weitergehende
Beratung stattfinden könne.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass eine weitere Beratung dahingehend erfolgen könne, wenn
es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gehe.
Ratsmitglied
Lethmate möchte wissen, welche Aspekte noch beeinflusst werden können.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass für Rosendahl kein gültiger Flächennutzungsplan vorhanden
sei. Entsprechend könne sich der Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde gegen
das Projekt aussprechen. Es könne wohl wieder in die Beratung zu einem gültigen
Flächennutzungsplan eingestiegen werden, jedoch werde durch das Planungsbüro
„WoltersPartner“ aufgrund aktuell noch vieler ungeklärter Detailfragen davon
abgeraten. Bei dieser Angelegenheit gehe es zunächst nur um den
Landschaftsschutz und das anhängige Antragsverfahren auf Befreiung von
Tatbeständen des Landschaftsschutzes solle durch ihn begleitet werden.
Ratsmitglied
Lethmate teilt mit, dass im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens eine Fortführung
des Flächennutzungsplanes vorgenommen werden könne, da Bürgermeister Gottheil
dem wohl positiv gegenüber stehe. Eine Interessenkollision müsse im Rahmen der
Bauleitplanung vermieden werden. Die Stadt Coesfeld plane Windparks mit
speziellen Bebauungsplänen, um Bürger einzubinden und den Landschaftsschutz zu
gewährleisten. Auch für Rosendahl könne dies erfolgen, um eine Akzeptanz bei
den Bürgern für solche Projekte zu erreichen.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass bereits im damaligen Beratungsverfahren zum
Flächennutzungsplan eine Bürgerbeteiligung ausgeübt, jeder Einwand betrachtet
und umfassend abgewogen worden sei. Er bezweifle, ob durch ein Bebauungsplanverfahren
wirklich eine Bürgerbeteiligung und Landschaftsschutz besser geregelt werden
könne. Jedoch wolle er sich einem solchen Verfahren grundsätzlich nicht
verschließen. Erstattungen für bisherige externe Verfahrenskosten
(Flächennutzungsplan) seien an die Gemeinde durch die Eigentümer der
errichteten Windenergieanlagen geleistet worden. Bei neuen Verfahren müsse
geschaut werden, durch wen die Kosten getragen werden.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb ergänzt, dass die Windkraft auch in Rosendahl weiter nach vorne
gebracht werden solle. Hierbei solle jedoch eine Rechtsunsicherheit vermieden
werden, um keine gerichtliche Auseinandersetzung zu provozieren. Bei dem
Vorliegen eines entsprechenden Antrages könne eine Beratung vorgenommen werden.
Bei Fehlen einer Bauleitplanung und eines gültigen Flächennutzungsplan, jedoch
bei Vorlage von allen erforderlichen Gutachten könne eine weitere Betreuung des
Projektes erfolgen. Die Anlagenbetreiber seien mit ihrem Anliegen an die
Gemeinde herangetreten und hätten bei dem Kreis Coesfeld einen entsprechenden
Antrag gestellt.
Ratsmitglied
Lethmate stellt klar, dass für jede Baumaßnahme ein Bebauungsplanverfahren
betrieben werde und bei Komplikationen nichts gemacht werde. Dies verstehe er
nicht. Um eine Entscheidung über den Landschaftsschutz treffen zu könne, solle
man fachliche Informationen einholen. Er könne es nicht nachvollziehen, dass
die Verwaltung nicht in der Lage sei, einen entsprechenden Referenten zu der
Thematik einzuladen. Es werde den Ratsmitgliedern unterstellt, dass nicht
richtig zwischen den Thematiken getrennt werden könne. Eine Kommunikation mit
der oberen Behörde werde außerdem nicht genutzt.
Bürgermeister
Gottheil stellt klar, dass mehrere Arbeitssitzungen mit dem Kreis Coesfeld und
entsprechenden Vertretern der zuständigen Abteilung stattgefunden haben. Daher
könne er die Argumentation von Herrn Lethmate nicht bestätigen und akzeptieren.
Da es nur eine einseitige Darstellung des einzigen Referenten, der zur
Teilnahme an einer Gremiensitzung in Rosendahl bereit gewesen sei, gegeben
hätte, sei niemand eingeladen worden. Ein neutraler Referent sei nicht gefunden
worden bzw. nicht zur Teilnahme bereit gewesen.
Dies wird durch
Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt.
Fraktionsvorsitzender
Weber führt aus, dass auch ohne die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
die Windenergieanlagen gebaut werden könnten. Er sei verwundert über die
neuerliche Diskussion. Die CDU-Fraktion hätte die Fragestellungen auch schon in
der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vorbringen können. Dies
sei aber unterlassen worden. Nach seinem Empfinden seien keine Argumente
vorgebracht worden, dass der Landschaftsschutz durch die angedachte Anlage
beeinträchtigt werde.
Auch Ratsmitglied
Eimers wundert sich, dass kein Referent gefunden worden sei.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erklärt, dass mit Ausnahme eines in seiner Meinung vorgeprägten
Referenten keine der angesprochenen Personen bereit gewesen sei, vor den
politischen Gremien zu referieren, da doch verschiedenste Meinungen zu
Windkraftanlagen vorhanden seien.
Fraktionsvorsitzender
Lembeck entgegnet, dass sich die CDU-Fraktion sehr wohl mit der Thematik
befasst habe. Es sei noch keine einheitliche Entscheidung getroffen worden, da
noch nicht bekannt sei, wo sich der konkrete Standort befinde und wie groß die
Anzahl der Windkrafträder sei. Somit könne sich nur die Frage gestellt werden,
ob an dem anvisierten Ort auch tatsächliche Windkraftanlagen möglich seien oder
nicht. Es solle sich aber weiterhin auf das Wesentliche konzentriert werden.
Fraktionsvorsitzender
Mensing teilt mit, dass eine Entscheidung dahingehend getroffen werden solle,
ob mit dem Landschaftsschutz Windkraftanlagen ermöglicht werden sollen oder
nicht. Der Bürgermeister wolle nur eine Begleitung mit den Planungen von vor 6
bis 7 Jahren mit den Abstandsregelungen durchführen. Der Bund habe mittlerweile
neue Abstandsregelungen festgelegt. Die damaligen Voraussetzungen seien heute
nicht mehr passend. Es werde eine Abstandsregelung zu Siedlungsgebieten von
1.000 Metern gewünscht. Er sei der Meinung, dass bei der Erteilung einer
Zustimmung zur Begleitung später keine Handhabe mehr bei den Abstandsregeln
vorhanden sei.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erläutert, dass der Bürgermeister ohne Konkretisierungen nur das
Projekt begleiten werde. Es könnten immer noch Instrumente zur Abstandsregelung
initiiert werden.
Fraktionsvorsitzender
Mensing stellt klar, dass bekannt sein solle, wo die Anlagen hinkommen und mit
welcher Abstandsregelung zu rechnen sei.
Bürgermeister
Gottheil entgegnet, dass Anträge zu den Abstandsregelungen immer noch gestellt
werden können.
Ratsmitglied
Rahsing wünscht eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag und erklärt, dass
der Landschaftsschutz in der heutigen Zeit wohl das kleinste Problem bei der
Erstellung von Windkraftanlagen sei.
Ratsmitglied
Lethmate unterstreicht die Aussage vom Fraktionsvorsitzenden Mensing zu einem
Bauleitplanverfahren mit Abstandsregelungen. Bei dem Treffen einer heutigen
Entscheidung werde seiner Meinung nach ein künftiges Handeln eingeschränkt. Er
könne nicht verstehen, dass der Landschaftsschutz aufgehoben werden solle, wenn
die tatsächlichen Ausmaße der Anlage nicht klar seien.
Ratsmitglied Franz
Schubert wünscht, dass bei einer Abstimmung dem Investor ein Signal gegeben
werden könne, mit seinen Bemühungen weiter zu machen. Es solle eine
Entscheidung für Windkraftanlagen oder gegen Windkraftanlagen getroffen werden.
Fraktionsvorsitzender
Mensing argumentiert, dass durch die neuen Ratsmitglieder keine Entscheidung
getroffen werden könne, da ihnen die Unterlagen zu bereits vorhandenen
Windkraftanlagen wohl nicht bekannt seien.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb entgegnet, dass jegliche Unterlagen und Dokumente über die Homepage
der Gemeinde Rosendahl einzusehen seien. Weiterhin sei auch auf alle
vorhergehenden Sitzungsvorlagen verwiesen worden.
Ratsmitglied
Lethmate stellt klar, dass eine heutige Entscheidung eine Signalwirkung nach
außen habe. Es sei ein Ausgleich über eine Bauleitplanung zu erbringen, da dies
auch eine Wirkung an den Investor und auch an die Bürgerschaft sei. Er
beantragt für die CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung über den
Beschlussvorschlag.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass nach der Geschäftsordnung ein Fünftel der
Mandatsträger, also sechs Ratsmitglieder, einer namentlichen Abstimmung
zustimmen müssten, um entsprechend zu verfahren.
Es wird um eine
Sitzungsunterbrechung zur fraktionellen Beratung gebeten. Dieser wird ohne
formale Abstimmung zugestimmt.
Sitzungsunterbrechung
von 19.22 Uhr bis 19.30 Uhr.
Anschließend lässt
Bürgermeister Gottheil über die namentliche Abstimmung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 9
Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Der Antrag der
CDU-Fraktion ist damit angenommen.
Fraktionsvorsitzender
Mensing teilt mit, dass die Windkraft ein gutes Mittel zur Erzeugung von
regenerativen Energien sei und sich der regenerative Anteil am tatsächlichen
Stromverbrauch orientieren solle. Die bereits vorhandenen Anlagen seien nicht
in der Lage, den tatsächlichen Bedarf zu decken. Um den tatsächlichen Bedarf
decken zu können, sei wohl das Neunfache an Anlagen nötig. Aus dem Beschluss
der Bundesregierung werde herausgelesen, dass der Windenergie weiterhin positiv
gegenüber gestanden werden solle.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: