Dem der Sitzungsvorlage Nr. X/047 als Anlage I beigefügten Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW wird zugestimmt.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/047, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 09. Dezember 2020 ein.

 

Ratsmitglied Söller möchte wissen, ob auch der Radweg in Höhe von Reinersmann in Osterwick berücksichtigt werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass über die Instandsetzung/Sanierung von Straßen und Radwegen eine erneute Begehung und anschließende Beratung stattfinden werde.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass bei einer Bereisung sich verschiedene Straßen und Wege angeschaut worden seien, wo eine Sanierung/Instandsetzung vorgenommen werden solle. Diese Bereisung solle in den drei Ortsteilen erneut vorgenommen werden.

 

Ratsmitglied Hambrügge teilt mit, dass bei KAG-beitragspflichtigen Maßnahmen, wie z.B. der Sanierung der Hauptstraße in Osterwick, auch eine Einbindung der Bürgerschaft vorgenommen werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass nach § 8a KAG eine Einwohnerversammlung bei KAG-beitragspflichtigen Maßnahmen vorgeschrieben sei. Ab dem Hermann-Löns-Weg bis Schöppinger Straße in Osterwick sollen alle Eigentümer der direkt an die Holtwicker Straße und die Hauptstraße angrenzenden Objekte beteiligt werden. Die tatsächliche Durchführung einer Einwohnerversammlung müsse auf die Coronaschutzmaßnahmen abgestimmt sein. Es solle versucht werden, mit den betreffenden Einwohnern über die Maßnahme ins Gespräch zu kommen. Es solle unter Berücksichtigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse anschließend ein Wettbewerb mit verschiedenen Planungsbüros zu den Maßnahmen durchgeführt werden. Auch sollen entsprechende Fördergelder eingeworben werden. Auch ein entsprechender Ersatz für KAG-Beiträge solle zu gegebener Zeit beim Land NRW beantragt werden. Nur bei Arbeiten unterhalb der Verschleißschicht könne eine KAG-Beitragspflicht entstehen. Entsprechend müsse auch eine Entscheidung zu einer Instandsetzung (reine Unterhaltung, KAG-beitragsfrei) oder Sanierung (investiv, KAG-beitragspflichtig) vorgenommen werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: