Die Ausführungen zum Landschaftsschutz/-bild werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/890 und gibt Erläuterungen. Er ergänzt, dass durch die Verwaltung versucht worden sei, einen neutralen Experten zu der Thematik einzuladen. Dies sei nicht gelungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb geht mittels einer Power-Point-Präsentation auf den Bereich „Oberdarfeld“ in Darfeld ein und erläutert diese umfänglich. Die Power-Point-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage II bei. Durch eine Bürgerin sei darauf hingewiesen worden, dass der alte Windenergieerlass aus 2015 als Anlage zur Verwaltungsvorlage veröffentlicht worden sei. Dies sei korrekt, jedoch sei der Windenergieerlass aus 2018 zwischenzeitlich auch hochgeladen und den Sitzungsvorlagen beigefügt worden. Die Argumentation in der Verwaltungsvorlage sei jedoch bereits von Anfang an inhaltlich auf den Windenergieerlass 2018 abgestellt worden. Sie stellt klar, dass durch Bürgermeister Gottheil das Verfahren zur Aufhebung des Landschaftsschutzes für den Bereich „Oberdarfeld“ nur positiv begleitet werden solle. Der Rat selbst treffe keine Entscheidung zu der Aufhebung des Landschaftsschutzes. Dies sei Aufgabe des Kreises Coesfeld. Es sei eine ökologische Untersuchung und eine Kartierung zu dem Vogelbestand vorgenommen worden. Hiernach spielten der Artenschutz und ein mögliches Uhu-Vorkommen keine ausschlaggebende Rolle mehr. Der Ausschuss und der Rat der Gemeinde Rosendahl könnten keine Entscheidung zum Landschaftsschutz und zum Artenschutz treffen. Dies obliege nur dem Kreis Coesfeld.

 

Ausschussmitglied Weber stellt klar, dass für ihn keine neuen Gesichtspunkte gegen die Windenergie in Oberdarfeld vorlägen, da seiner Meinung nach die Windkraft auch nichts tatsächlich zerstöre. Optik und Schönheit seien relative Begriffe, die jeder Mensch für sich auslege. Eine tatsächliche Effektivität müsse abgewogen werden. Auch eine Windkraftanlage könne eine gewisse Ästhetik haben. Entsprechend befürworte er den Ausbau der Windkraft auch in Darfeld.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass es keine einfache Thematik sei. Es wäre einfach gewesen, nur dem Beschlussvorschlag zu folgen und zuzustimmen. So einfach solle es sich aber nicht gemacht werden. Für ihn sei es die erstmalige Befassung mit einer solchen Thematik. Der Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde werde sich an der Entscheidung des Rates und des Ausschusses in ihrer Entscheidung orientieren. Zur Verdeutlichung sei auch eine Vorortbesichtigung möglich, um eine tatsächliche Entscheidung nachvollziehen zu können in dem Wissen, welche Wirkung die Fassung eines Beschlussvorschlages entfalten könne. Entsprechend solle eine vernünftige Abwägung der Argumente vorgenommen werden. Weitergehende Informationen zu dem Beschlussvorschlag sollen erfolgen, da noch weiterer fraktioneller Gesprächsbedarf bestehen könne. Aus diesem Grunde sei es möglich, dass in der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung erfolge.

 

Ausschussmitglied Meinert teilt mit, dass in der SPD-Fraktion auch eine Diskussion über die Thematik erfolgt sei, auch aufgrund der vielen Beweggründe der Bürger. Nach Abwägung solle dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt werden, um der Windenergie und den erneuerbaren Energien weiteren Vorschub zu leisten. Vorliegend seien diesbezüglich gute Voraussetzungen vorhanden. Es werden wohl mehr Möglichkeiten der Beteiligung an Bürgerwindsparks gewünscht.

 

Ausschussmitglied Gövert geht auf die Aussagen von Ausschussmitglied Weber ein. Er vertritt die Meinung, dass nur Windenergieanlagen erstellt werden, die auch tatsächlich benötigt werden. Dies solle aber nicht in einem Landschaftsschutzgebiet erfolgen. Auch solle die Entfernung der Anlagen zum Siedlungsbereich überdacht werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass in 2013 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro „WoltersPartner“ nach möglichst konfliktfreien Flächen geschaut worden sei (Potentialflächenanalyse). Hier sei auch die in Rede stehende Fläche ermittelt worden. In näherer Umgebung zur angedachten neuen Anlage seien in Höpingen und in Midlich Windenergieanlagen unter Aufhebung des Landschaftsschutzes erstellt worden.

 

Ausschussmitglied Gövert stellt klar, dass der Abstand einer Windenergieanlage zu einer Wohnbebauung 550 m betrage. Dies solle überdacht werden.

 

Ausschussmitglied Weber stellt klar, dass es zu der Windenergie keine Einigkeit geben werde. Auf jeden Fall solle das politische Handeln und die Erstellung der Windenergieanlage gerichtsfest vorgenommen werden. Für das betreffende Feld in Oberdarfeld in Darfeld werden keine wirklichen Hinderungsgründe zur Erstellung einer Windenergieanlage gesehen und somit könne dem Investor die Erstellung der Windenergieanlage wohl nicht versagt werden. Ein mögliches Uhu-Vorkommen solle weiter beobachtet werden. Es stimme, dass an Windenergieanlagen es verstorbene Vögel gebe. Jedoch falle diese Anzahl geringer aus als die toten Vögel, die durch Glas- und Fensterscheiben umkommen. Hiergegen werden kaum etwas unternommen.

 

Ausschussmitglied Mühlenkamp teilt mit, dass im Zusammenhang mit dieser Thematik über die Versiegelung gesprochen worden sei und auch das Flurbereinigungsverfahren Darfeld diesbezüglich Thema gewesen sei. Hierbei sei es auch um die Ausgleichsflächen für das Verfahren gegangen. Sie möchte wissen, ob ein Ausgleich für die neue Anlage direkt vor Ort oder anderweitig vorgenommen werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Frage zu dem Ausgleich nicht beantwortet werden könne, da dies erst nach Vorlage einer Genehmigung mit entsprechenden Auflagen abgeleitet werden könne. Der Kreis Coesfeld werde hierzu ggf. Festlegungen treffen.

 

Zur Informationsweitergabe durch den anwesenden Investor und Geschäftsführer der Windenergie Oberdarfeld GbR wird die Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden Lembeck geöffnet.

 

Investor und Geschäftsführer der Windenergie Oberdarfeld GbR, Herr Andreas Hemker, bedankt sich für das Wort und teilt mit, dass durch den Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde Ausgleichsflächen im unmittelbaren Umfeld der Windenergieanlagen gefordert werden. Zur Einhaltung der Reglementierungen werde mit der Fachagentur Windenergie zusammen gearbeitet. Es werde verstanden, dass es zu Windenergieanlagen verschiedenen Meinungen und Ansichten gebe, jedoch solle die angedachte Windenergieanlage als förderlich im Sinne des Ausbaus der Förderung der erneuerbaren Energien und nicht als störend angesehen werden.

 

Ausschussmitglied Feldmann teilt mit, dass ein subjektives Empfinden über die Sinnhaftigkeit von Windenergieanlagen vorhanden sei. Er möchte wissen, was unter der Fachagentur Windenergie zu verstehen sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb wird dem Protokoll eine Erläuterung beifügen:

 

          Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin. Mitglieder des Vereins sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen. Gemeinsam arbeiten die Mitglieder für eine erfolgreiche Energiewende mit einer nachhaltigen und kosteneffizienten Entwicklung der Windenergie an Land.

       Insgesamt begleitet die FA Wind die Windenergienutzung in Deutschland systematisch, neutral, zeigt Effizienzpotentiale auf und fördert deren Hebung. Dies alles erfolgt vor dem Hintergrund der klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes und der Länder.“

(Auszüge aus der Internetseite der Fachagentur: https://www.fachagentur-windenergie.de/ueber-uns/verein/)

 

Ausschussmitglied Neumann wirft Ausschussmitglied Weber vor, dass dieser nur den finanziellen Aspekt betrachte und nicht den Landschaftsschutz. Er vertritt die Meinung, dass dem Landschaftsschutz nicht zuwider gehandelt werden solle. Auch der Erholungsfaktor und die Anwohner/Anlieger des Gebietes sollten beachtet werden. Auf die Abstandsregelung solle geachtet werden. Die Gemeinde Rosendahl habe einen sehr guten Stand bei der Erzeugung von erneuerbaren Energien, dies auch durch die im gesetzlichen Rahmen mögliche Bereitstellung von geeigneten Flächen. Er möchte wissen, ob es bekannt sei, ob eine Akzeptanz und mögliche Beteiligung zu der Anlage in der Bürgerschaft vorhanden sei. Eine Entscheidung über das Landschaftsschutzgebiet solle bekannt gemacht und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Bei einer Sicherung der Lebensqualität und für den Fall der Einhaltung aller Vorschriften werde den Windenergieanlagen positiv gegenüber gestanden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bereits mehrfach über die Thematik beraten worden sei und auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über „Bürgerwindparks“ beraten werde. Er wolle, wie sein Vorgänger, Bürgermeister a.D. Niehues, den Ausbau der Windenergie ermöglichen und den Prozess ebenso wie sein Amtsvorgänger positiv begleiten. Er wolle nur das Befreiungsverfahren zur Aufhebung des Landschaftsschutzes begleiten. Von der vorbehaltlosen Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens könne heute noch nicht gesprochen werden. Er könne damit leben, dass durch den Rat der Gemeinde Rosendahl eine Entscheidung über den angepassten Beschlussvorschlag gefasst werde und in der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung erfolge

 

Ausschussvorsitzender Lembeck stellt klar, dass die CDU-Fraktion zu dem Landschaftsschutz stehe und diesen auch im Blick habe. Es könne eine Anpassung des heutigen Beschlussvorschlages dahingehend erfolgen, dass der zweite Satz herausgenommen werde und keine Empfehlung für den Rat getroffen werde.

 

Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass sich über den Landschaftsschutz in den einzelnen Fraktionen wohl nicht richtig befasst worden sei, da dies aus der heutigen Beratung ersichtlich geworden sei. Es sei durch niemanden gesagt worden, dass die Aufhebung des Landschaftsschutzes rechtlich der Anlagenerrichtung entgegenstehe.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck führt aus, dass der Landschaftsschutz den Ausschussmitgliedern tatsächlich nicht umfänglich bekannt sei. Deshalb sei sich extern weiter über den Landschaftsschutz informiert worden.

 

Ausschussmitglied Mühlenkamp gesteht ein, dass eine Beschlussfassung für sie eine Gewissensentscheidung sei, da die Thematik nicht vollumfänglich bekannt gewesen und deshalb noch keine Entscheidungsfindung möglich sei. Deshalb habe man sich weiter informiert.

 

Ausschussmitglied Weber schlägt vor, dass die Bürgerschaft über den Landschaftsschutz in der Lokalpresse  informiert werden könne. Aus der heutigen Beratung resümiere er, dass keine wirklichen Argumente für die Aufrechthaltung des Landschaftsschutzes vorgebracht worden seien.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass in der heutigen Sitzung eine Beschlussfassung nur über den ersten Satz des Beschlussvorschlages gefasst werden könne.

 

Diesem wird durch die Ausschussmitglieder ohne formale Abstimmung einstimmig zugestimmt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: