Herr Palz möchte wissen, wie mit den Grundstücken der Bürger im Zusammenhang mit der Flurbereinigung Darfeld umgegangen werde. Für den Ausbau des Hennewicher Feldweges seien für die Flurbereinigung Darfeld entsprechende Grundstücke in einer Breite von bis zu 2 Metern überbaut worden und hierbei seien die Anlieger in keinster Weise informiert worden. Beim bisher vorgenommenen Ausbau des Hennewicher Feldweges habe es Grundstücksüberschreitungen in der Größenordnung von insgesamt ca. 500 m² gegeben. Dies solle sowohl der Gemeinde als auch der Bezirksregierung Münster bekannt sein. Er möchte wissen, wie langfristig bei dem Ausbau des Hennewicher Feldweges oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Maßnahmen vorgegangen werde. Der Verwaltung hätte wissen können, dass das Bauwerk nicht passend für die anvisierten Grundstücksflächen gewesen sei. Auch möchte er wissen, wie mit weiteren Bauwerken umgegangen werde und ob die Bürger erneut vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass das Flurbereinigungsverfahren Darfeld in der Verantwortung der Bezirksregierung Münster (Flurbereinigungsbehörde) bzw. des Vorstandes der Flurbereinigung, der auch entsprechende Beschlüsse fasse, liege. Die Verwaltung sei gefragt worden, ob der Hennewicher Feldweg in das Flurbereinigungsverfahren Darfeld involviert werden solle. Dafür habe sich eine Vielzahl von Bürger ausgesprochen und nur wenige Bürger seien gegen eine Einbeziehung gewesen. Die Gemeinde beteilige sich nur mit einem einmaligen investiven Zuschuss zur Durchführung von baulichen Maßnahmen an dem Flurbereinigungsverfahren Darfeld. Entsprechend seien die Aussagen von Herrn Palz nicht so, wie von ihm beschrieben, und der daraus gemachte Vorwurf an die Gemeinde könne nicht akzeptiert werden. An einzelnen Vorstandssitzungen habe die Verwaltung wohl teilgenommen, man sei aber nicht permanent bei allen Vorstandssitzungen des Flurbereinigungsvorstandes anwesend gewesen. Zu dem Flurbereinigungsverfahren Darfeld sei ein entsprechender Ausbauplan vorhanden, woraus allein aufgrund der Größe der ausgedruckten Pläne aber tatsächliche Wegebreiten nicht abgeleitet werden könnten. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Herrn Palz, an dem neben Vertretern der Flurbereinigungsbehörde für die Gemeinde Herr Kortüm und er selbst teilgenommen hätten, sei der weitere Umgang mit der Nutzung von Grundstücken erörtert worden. Für die Nutzung von Privatgrund sei durch Herrn Nießen von der Flurbereinigungsbehörde ausdrücklich mitgeteilt worden, dass es entsprechende Regelungen und Ausgleiche entweder in Land oder in Geldwert dazu gebe. Ein konkreter Ausgleich für diese Nutzung sei aber der Verwaltung als Straßenbaulastträger nicht bekannt.

 

Herr Palz ergänzt, dass die Bezirksregierung Münster mitgeteilt habe, dass die Flächen vermessen worden seien. Entsprechend müsse bekannt gewesen sein, wie groß das Grundstück für entsprechende Maßnahmen sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Verwaltung in Detailplanungen nicht eingebunden gewesen sei. Außentermine und Absprachen seien durch Herrn Holz, den zuständigen Bediensteten von der Flurbereinigungsbehörde, wahrgenommen worden. Es sei nicht immer in jeder Einzelfrage Kontakt zu der Verwaltung bei Maßnahmen vorgenommen worden. Die tatsächlichen Gegebenheiten seien sicherlich aufgrund der scheinbar im Vorfeld nicht kommunizierten Inanspruchnahme von Ackerland von Anliegern für den Straßenausbau nicht zufriedenstellend, jedoch könne der Verwaltung daraus kein Vorwurf gemacht werden.