Ratsmitglied Daniel Schubert möchte wissen, ob auf der Billerbecker Straße in Darfeld eine Querungshilfe aufgebracht werden könne, damit Schulkindern eine gefahrlose Überquerung der Straße ermöglicht werden könne. Der jetzige Zustand könne ein Gefahrenpotenzial für die Schulkinder bei der Überquerung der Billerbecker Straße sein.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Billerbecker Straße in Darfeld eine Landesstraße und hierfür der Landesbetrieb „Straßen.NRW“ als Straßenbaulastträger zuständig sei. Bei baulichen Maßnahmen müsse entsprechend mit dem Straßenbaulastträger eine Absprache getroffen werden. Bei Zustimmung zu einer solchen Maßnahme müssen entstehende Kosten durch die Gemeinde getragen werden. Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau mit dem Kreis Coesfeld, der örtlichen Polizei und der Verwaltung könne diese Maßnahme angesprochen und eventuell thematisiert werden. Weiterhin müsse die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld der Anbringung einer Querungshilfe zustimmen.

 

Anmerkung:

 

Zwischenzeitlich ist verwaltungsseitig eine Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes des Kreises Coesfeld eingeholt worden. Nach der R-FGÜ kann ein Fußgängerüberweg nur angeordnet werden, wenn bei einer Verkehrsbelastung (innerhalb der Spitzenstunde) von mindestens 200 bis 300 Kfz/Stunde die Fahrbahn von 50 bis 100 Fußgängern/Stunde gequert wird. Bei einer vor Ort durchgeführten Zählung der querenden Fußgänger wurden 17 Schulkinder gezählt. Damit kommt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht in Betracht. Ob ggf. andere Hilfsmittel genutzt werden können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, soll bei der nächsten Verkehrsschau geprüft werden.