Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/060 und gibt Erläuterungen.

 

In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am Vortag sei dieses Thema unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes beraten und diesbezüglich kein Beschluss gefasst worden. In der heutigen Sitzung gehe es um den Aspekt einer möglichen Bürgerbeteiligung im Rahmen eines Bürgerwindparks. Er erläutert ausführlich die unterschiedlichen Ausprägungen – auch in finanzieller Hinsicht - und deren unterschiedliche Wirkungen für die Bürger und für die Gemeinde. Finanzielle Leistungen seitens der Investoren seien verwaltungsseitig bislang nicht eingefordert worden und könnten auch nicht gefordert werden, da diese nur ein freiwilliges Angebot darstellen.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert erklärt, dass seine Fraktion am vergangenen Dienstag ein Informationsgespräch mit den Investoren geführt habe und es Wunsch der Fraktion sei, nunmehr eine Vorgehensweise abzustimmen, die dann auch im Falle weiterer Windparkprojekte herangezogen werden könne.

 

Ausschussmitglied Reints verweist auf die Beratung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 09.12.2020 und erklärt, dass seine Fraktion sich im Vorfeld über das Thema Landschaftsschutz informiert habe und es daher nicht verwunderlich sei, dass kein Beschluss zu diesem Thema gefasst worden sei. Es gehe eben nicht um Artenschutz, sondern um die Landschaft, die entsprechend den Bedürfnissen der Menschen einem ständigen Wandel unterliege. Da es sich um Rosendahler Investoren handele, seien die Teilhaber per se schon Bürger. Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde ständig bemüht sei, Gewerbebetriebe anzusiedeln – und ein solcher sei auch der geplante Windpark – solle man das Vorhaben positiv begleiten.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck betont den Wunsch seiner Fraktion, möglichst viele Bürger zu beteiligen. Wie ein finanzielles Angebot der Investoren aussehen soll, sei derzeit eher zweitrangig zu betrachten, zumal es gesetzlich nicht möglich sei, den Betreibern eines Bürgerwindparks in dieser Hinsicht etwas vorzuschreiben. Seitens des Rates werde letztlich zunächst nur darüber abgestimmt, was an Anlagen möglich und genehmigungsfähig durch den Kreis sei.

 

Ausschussmitglied Lethmate fragt nach, warum noch vor Jahresende über die Angelegenheit abgestimmt werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Angelegenheit mit dem Aspekt „Landschaftsschutz“ bereits auf der Tagesordnung des Rates am 05. November 2020 gestanden habe und nur auf Wunsch des Rates noch einmal zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden sei. Aus seiner Sicht hätte man bereits in der Ratssitzung am 05. November 2020 einen Beschluss fassen können.

 

Er betont, dass es nunmehr nur darum gehe, frühzeitig zu überlegen, wie man mit einer möglichen Beteiligung oder finanziellen Zuwendung aus dem Anlagenbetrieb heraus umgehen könne. Dabei könne man nur einen Wunsch äußern, da es sich um ein freiwilliges Angebot handele und keine gesetzliche Verpflichtung vorliege. Es sei daher auch nicht zwingend notwendig, zeitnah eine Entscheidung zu treffen. Die Verwaltung sei lediglich dem Ratsbeschluss vom 05.11.2020 folgend tätig geworden und habe das Thema „Windkraft“ mit den Beratungsschwerpunkt „Finanzen“ auf die heutige Tagesordnung gesetzt.

 

Ausschussmitglied Lethmate erkundigt sich, warum es überhaupt zu einem Angebot der Investoren komme.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass im Rahmen der EEG-Novelle 2021 ursprünglich im erstellten Entwurf eine Beteiligungspflicht bzw. eine Zwangsabgabe geplant gewesen sei. Diese Vorgabe sei in der modifizierten, jedoch noch nicht vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen EEG-Novelle nicht realisiert worden. Stattdessen sei es den Betreibern nunmehr als Möglichkeit eingeräumt worden, Angebote unterbreiten zu dürfen.

 

Ausschussmitglied Lethmate erkundigt sich weiter, wer in Rosendahl zukünftig der Netzbetreiber der Anlagen sei.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass der Gemeinde hierzu keine abschließenden Informationen vorlägen. Er gehe jedoch davon aus, dass wie bei den bislang umgesetzten Vorhaben der Schwerpunkt der Investition von Rosendahler Bürgern getragen werde. Es sei die Sorgfaltspflicht des Betreibers, dafür zu sorgen, dass die Übergabe der Energie in das Netz funktioniere. Auch werde der Betreiber den Zuschlag von der BNetzA benötigen. Ansonsten sei das Vorhaben risikobehaftet.

 

Ausschussmitglied Lethmate hält es für sinnvoll, zunächst die Verabschiedung der EEG-Novelle abzuwarten, da dann erst Klarheit bestehe, welche finanziellen Mittel in welcher Höhe gezahlt würden.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass für die Investoren die finanzielle Beteiligung durch den jeweiligen Netzbetreiber abgefedert werde, sodass die Entschädigungsleistung mittelbar von diesen komme und der Netzbetreiber die freiwillige Zahlung effektiv nicht selbst finanziere.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert äußert den Wunsch, dass auch gegenüber den Investoren deutlich erklärt werde, welches Angebot seitens der Gemeinde favorisiert werde. Er schlägt vor, dieses Thema im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weiter zu beraten.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert möchte geklärt wissen, wie die Betreiber auf den Wunsch der Gemeinde eingehen können.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass verschiedene Modelle vorgestellt worden seien. Es sei aber noch ungewiss, welche und wie viele Anlagen erstellt würden. Das finanzielle Angebot richte sich zum Teil auch an gemeinnützige Einrichtungen oder Institutionen, die hierzu allerdings noch angesprochen werden müssten.

 

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass bereits ein kurzes Vorgespräch mit der andiskutierten gemeinnützigen Institution stattgefunden habe. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Institution mit der Verwaltung der finanziellen Mittel überfordert fühle. Eine angedachte Zahlung direkt an die Gemeinde müsste über den Haushalt abgewickelt und rein vorsorglich so festgeschrieben werden, dass die freie Verwendung auch im Falle einer zukünftigen Haushaltssicherung gesichert sei. Hierzu bedürfe es einer vertraglichen Regelung, die die Zahlung als zweckgebunden deklariert.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert stellt den Antrag auf Weiterführung der Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Ausschussmitglied Lethmate erklärt, er werde die zweite Finanzierungssäule vorziehen, da die Gemeinde als Empfänger der Zuwendung die Kontrolle darüber behalte, wohin die Gelder fließen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass über den Antrag von Ausschussmitglied Schubert auf Weiterberatung des Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu Beginn des nichtöffentlichen Teils der Sitzung abgestimmt werde.