Herr Suthoff möchte wissen, ob die Gemeinde im Rahmen der Errichtung von Windenergieanlagen die Schutzbestimmungen des Landschaftsschutzgebietes in Oberdarfeld aufheben wolle und wie die Gemeinde zu den Abständen der Windenergieanlagen zu den Ortskernen stehe.


Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Gemeinde selbst keinen Antrag auf Aufhebung des Landschaftsschutzes stelle. Dieser sei durch den Vorhabenträger beim Kreis Coesfeld gestellt worden. Die Verwaltung habe allerdings eine Sitzungsvorlage in den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und Rat eingebracht, in der vorgeschlagen worden sei, den Antrag im Verfahren positiv begleiten zu wollen. Da im Jahre 2013 ebenfalls ein Befreiungsverfahren durchgeführt worden sei und die Verwaltung in Person des damaligen Bürgermeisters involviert gewesen sei, sehe die Verwaltung hier gleiches Recht für alle. Der Beschluss sei aber in der Sitzung des Rates am 05.11.2020 nicht gefasst worden, sondern der Sachverhalt sei wieder an den Fachausschuss zurückverwiesen worden. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss werde nun in seiner nächsten Sitzung über die Angelegenheit beraten.

 

Wenn sich Vorhaben komplett in den vorgeschlagenen und vom Rat gewollten, jedoch per Flächennutzungsplan nicht rechtskräftig gewordenen Konzentrationszonen  befinden, könne die Verwaltung eine positive Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen  abgeben. Dieses Vorgehen sei durch eine Beschusslage abgedeckt. Wenn sich das Vorhaben nicht in einer Konzentrationszone befinde, habe der Rat der Gemeinde Rosendahl ein Rückholrecht und sei vor Abgabe einer Stellungnahme zu beteiligen. Die Verwaltung könne dann erst mit Beschluss des Rates eine positive Stellungnahme abgeben.

 

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass derzeit auf Rosendahler Gebiet seinem Wissen nach noch eine weitere Windenergieanlage im Rahmen vom Repowering geplant sei. Der Betreiber würde zurzeit die Antragsunterlagen aufbereiten.