Beschluss: geändert beschlossen

Der Rat der Gemeinde Rosendahl begrüßt das Angebot  der Anlagenbetreiber sowohl die direkt betroffenen Anlieger/Anliegerinnen als auch die im weiteren Umfeld wohnenden Einwohner/Einwohnerinnen partizipieren zu lassen.


Abstimmungsergebnis:                                   18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/060, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Dezember 2020 ein.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck stellt klar, dass wohl die Wünsche nach einer Bürgerbeteiligung vorhanden seien, diese jedoch nicht zu manifestieren bzw. festzuschreiben seien. Es gebe wohl ein ordentliches Angebot durch den Vorhabenträger in Oberdarfeld an die Gemeinde. Gerade solche Angebote seien in diesem Zusammenhang gewünscht, dies auch wegen der Akzeptanz in der Bürgerschaft.

 

Ratsmitglied Fedder stellt für die WIR-Fraktion den Antrag, dass über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt werden solle:

 

Der Rat der Gemeinde Rosendahl begrüßt das Angebot der Anlagenbetreiber, sowohl die direkt betroffenen Anlieger/Anliegerinnen als auch die im weiteren Umfeld wohnenden Einwohner/Einwohnerinnen partizipieren zu lassen.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, ob durch die Gemeinde oder den Netzbetreiber eine Erstattung erfolgen werde.

 

Bürgermeister Gottheil sagt eine Antwort über die Niederschrift zu.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Nach dem beschlossenen EEG 2021 dürfen Betreiber von Windenergieanlagen einen Wert von bis zu 0,2 Cent/kwh an die Gemeinde weitergeben. Dadurch soll die Akzeptanz für Windenergieanlagen in der Bevölkerung vor Ort erhöht werden. In dieser Höhe erhalten sie zzgl. einer Verwaltungspauschale eine Erstattung.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den angepassten Beschlussvorschlag der WIR-Fraktion (Hinzufügung von Einwohner/Einwohnerinnen) abstimmen.