Ausschussvorsitzender Lembeck verpflichtet den sachkundigen Bürger, Herrn Michael Neumann, gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

 

Die Verpflichtung erfolgt durch Nachsprechen folgender Verpflichtungserklärung:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werden. So wahr mir Gott helfe“.