Ausschussmitglied Meinert möchte den Sachstand zu einem möglichen Vorkaufsrecht der Gemeinde Rosendahl bei Grundstücksangelegenheiten wissen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die laut Baugesetzbuch vorgesehene Ausübung des Vorkaufrechtes, die Gemeinde nur in Ausnahmefällen ermächtigt, dieses auch auszuüben. Aus diesem Grunde wird die Gemeinde eine Vorkaufsrechtssatzung erarbeiten und diese in den politischen Gremien diskutieren lassen. Damit könnten formal die Zugriffsmöglichkeiten auf Grundstücke, die allein durch das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem BauGB nicht gegeben seien, geschaffen werden.