Frau Kowalski möchte wissen, warum nicht der Windenergieerlass von 2018 in den Sitzungsvorlagen zugrunde gelegt worden sei, da dieser massive Veränderungen zu dem Erlass von 2015 aufweise. Sie geht ausführlich auf die Unterschiede ein. Auch möchte sie wissen, ob es rechtliche Konsequenzen haben könne, wenn ein ungültiger Erlass als Grundlage für eine Entscheidung des Rates der Gemeinde Rosendahl genommen werde. Sie drückt ihr Missfallen an einer möglichen Aufhebung des Landschaftsschutzes aus. Es müsse sowohl die Flora wie auch die Fauna in ihrem Bestand vor Schaden oder Vertreibung bewahrt werden. Auch könne sie nicht verstehen, dass eine Entscheidung getroffen werden solle, obwohl Anzahl und Abstände der Anlagen noch nicht bekannt seien.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass der Windenergieerlass von 2018 nunmehr zu den Sitzungsunterlagen beigefügt wurde. Bei einer Betrachtung bezüglich des Landschaftsschutzes müsse eine Gesamtschau über die komplette Gemeinde Rosendahl erfolgen. Hiernach sei für den betreffenden Bereich wenig Schützenswertes festgestellt worden. Entsprechend müsse eine Auslegung des Begriffes „Schützenswert“ erfolgen. Das angesprochene Rotmilanvorkommen sei durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld bestätigt worden. Resümierend könne gesagt werden, dass der Natur- und Artenschutz im Rahmen einer Untersuchung mit dem Kreis Coesfeld abgestimmt worden sei und die diesbezüglichen Unterlagen beim Kreis Coesfeld eingesehen werden können.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass noch keine tatsächliche Aussprache zu den drei oder vier Standorten erfolgt sei. Entsprechend könne keine Aussage zu Abständen zur Wohnbebauung gemacht werden. Eine weitere Erörterung und Beratung zu grundsätzlichen Fragen zu Windenergieanlagen könne erfolgen. Eine Beschlussfassung bleibt sowohl dem Ausschuss wie auch dem Rat der Gemeinde Rosendahl vorbehalten.