Sitzung: 09.12.2020 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Frau Kowalski möchte wissen, warum nicht der
Windenergieerlass von 2018 in den Sitzungsvorlagen zugrunde gelegt worden sei,
da dieser massive Veränderungen zu dem Erlass von 2015 aufweise. Sie geht
ausführlich auf die Unterschiede ein. Auch möchte sie wissen, ob es rechtliche
Konsequenzen haben könne, wenn ein ungültiger Erlass als Grundlage für eine
Entscheidung des Rates der Gemeinde Rosendahl genommen werde. Sie drückt ihr
Missfallen an einer möglichen Aufhebung des Landschaftsschutzes aus. Es müsse
sowohl die Flora wie auch die Fauna in ihrem Bestand vor Schaden oder
Vertreibung bewahrt werden. Auch könne sie nicht verstehen, dass eine Entscheidung
getroffen werden solle, obwohl Anzahl und Abstände der Anlagen noch nicht
bekannt seien.
Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass der
Windenergieerlass von 2018 nunmehr zu den Sitzungsunterlagen beigefügt wurde.
Bei einer Betrachtung bezüglich des Landschaftsschutzes müsse eine Gesamtschau
über die komplette Gemeinde Rosendahl erfolgen. Hiernach sei für den
betreffenden Bereich wenig Schützenswertes festgestellt worden. Entsprechend
müsse eine Auslegung des Begriffes „Schützenswert“ erfolgen. Das angesprochene
Rotmilanvorkommen sei durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld
bestätigt worden. Resümierend könne gesagt werden, dass der Natur- und
Artenschutz im Rahmen einer Untersuchung mit dem Kreis Coesfeld abgestimmt
worden sei und die diesbezüglichen Unterlagen beim Kreis Coesfeld eingesehen
werden können.
Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass noch keine tatsächliche Aussprache zu den drei oder vier Standorten erfolgt sei. Entsprechend könne keine Aussage zu Abständen zur Wohnbebauung gemacht werden. Eine weitere Erörterung und Beratung zu grundsätzlichen Fragen zu Windenergieanlagen könne erfolgen. Eine Beschlussfassung bleibt sowohl dem Ausschuss wie auch dem Rat der Gemeinde Rosendahl vorbehalten.