Der für die Errichtung einer Lärmschutzwand am Sportplatz im OT Darfeld erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 23.002,80 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung wird durch die Verwendung der Sportpauschale gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/070 und
gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Lethmate stellt klar, dass er in der Sitzungsvorlage
keine Dringlichkeit sehe. Er sehe die Vorgehensweise in einer
Ungleichgewichtung zu anderen Vereinen und möchte wissen, ob die Kosten durch
Dritte übernommen oder erstattet werden. Auch möchte er wissen, wann das genaue
Datum der Auftragsvergabe gewesen sei.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass das genaue Datum der
Auftragsvergabe ihm aktuell nicht bekannt sei. Das könne er nur dem
Aktenvorgang entnehmen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass im Oktober die
Auftragsvergabe erfolgt sei und es Unterschiede zwischen Unterhaltungs- und
Investitionsmaßnahmen gebe. Ursprünglich sei man davon ausgegangen, dass die
Maßnahme als „Aufwand“ und damit nicht investiv gebucht werde.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Unterhaltungsmittel –
also der für den „Aufwand“ gedachte Haushaltsansatz - ausreichend bemessen
gewesen sei. Bei dieser Maßnahme handele es sich jedoch um eine investive
Maßnahme im Bereich der Sportanlage. Sie sei deshalb nicht beim
Gebäudemanagement, sondern bei den Sportanlagen zu veranschlagen. Eine
Erstattung der Kosten werde nicht durch einen Dritten, z.B. den Sportverein,
erfolgen. Da insoweit nicht der „richtige“ Haushaltsansatz zur Verfügung stehe,
werde der vorgeschlagene Beschlusswortlaut dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Um die Umsetzung des künftigen Dorfgemeinschaftshauses nicht zu
gefährden, sei es unerlässlich gewesen, die Lärmschutzwand, auch auf Betreiben
des Grundstückseigentümers, aus Lärmschutzgründen zu errichten. Unabhängig vom
Neubau habe es in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Beschwerden über
Lärmbelästigung gegeben. Daher sei die Maßnahme jetzt durchgeführt worden.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: