Beschluss: ungeändert beschlossen

Der für die Errichtung einer Lärmschutzwand am Sportplatz im OT Darfeld erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 23.002,80 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung wird durch die Verwendung der Sportpauschale gewährleistet.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/070 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Lethmate stellt klar, dass er in der Sitzungsvorlage keine Dringlichkeit sehe. Er sehe die Vorgehensweise in einer Ungleichgewichtung zu anderen Vereinen und möchte wissen, ob die Kosten durch Dritte übernommen oder erstattet werden. Auch möchte er wissen, wann das genaue Datum der Auftragsvergabe gewesen sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass das genaue Datum der Auftragsvergabe ihm aktuell nicht bekannt sei. Das könne er nur dem Aktenvorgang entnehmen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass im Oktober die Auftragsvergabe erfolgt sei und es Unterschiede zwischen Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen gebe. Ursprünglich sei man davon ausgegangen, dass die Maßnahme als „Aufwand“ und damit nicht investiv gebucht werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Unterhaltungsmittel – also der für den „Aufwand“ gedachte Haushaltsansatz - ausreichend bemessen gewesen sei. Bei dieser Maßnahme handele es sich jedoch um eine investive Maßnahme im Bereich der Sportanlage. Sie sei deshalb nicht beim Gebäudemanagement, sondern bei den Sportanlagen zu veranschlagen. Eine Erstattung der Kosten werde nicht durch einen Dritten, z.B. den Sportverein, erfolgen. Da insoweit nicht der „richtige“ Haushaltsansatz zur Verfügung stehe, werde der vorgeschlagene Beschlusswortlaut dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Um die Umsetzung des künftigen Dorfgemeinschaftshauses nicht zu gefährden, sei es unerlässlich gewesen, die Lärmschutzwand, auch auf Betreiben des Grundstückseigentümers, aus Lärmschutzgründen zu errichten. Unabhängig vom Neubau habe es in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Beschwerden über Lärmbelästigung gegeben. Daher sei die Maßnahme jetzt durchgeführt worden.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: